Kraftstoff der Zukunft – München setzt auf E-Fuels!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 24.10.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Gem. Ihrem o.g. Antrag soll in Zusammenarbeit mit der Flughafen München GmbH und weiteren geeigneten Partnern ein Projekt zur Optimierung und praxistauglichen Produktion von strombasierten Kraftstoffen initiiert werden. Ziel soll dabei die Einrichtung einer Forschungs- und Test-Raffinerie am Münchner Flughafen sein, die den Wirkungsgrad der Produktion erhöht, überschüssigen regenerativ erzeugten Strom nutzt und die Etablierung der sog. Power-to-X-Technologie in der Luftfahrt sowie im PKW-Bereich vorantreibt.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Prüfung von Einsatzmöglichkeiten sog. E-Fuels sowie die Einrichtung einer Forschungs- und Test-Raffinerie am Münchner Flughafen betrifft in erster Linie den operativen Geschäftsbereich der Flughafen München GmbH (FMG) und fällt daher weder in die Zuständigkeit des Stadtrates noch als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Weil eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat daher rechtlich nicht möglich ist, wird der Antrag anhand der Stellungnahme der FMG als Brief beantwortet.
Die FMG hat hierzu mitgeteilt, dass die Einsatzmöglichkeiten sogenannter „E-Fuels“ (auch: „synthetische Kraftstoffe“) seit Längerem Bestandteil ihrer strategischen Überlegungen sind. Grundsätzlich sind Alternativen zu den bisher eingesetzten Kraftstoffen vor allem im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge und bei Fahrzeugen, die hohe Einsatzzeiten oder Laufleistungen verlangen und bei denen die Elektromobilität nur bedingt sinnvoll einzusetzen ist, zunehmend attraktiv – auch und gerade, um den Betrieb des Flughafens emissionsarm zu gestalten. Um eine Substitution des Dieselbetriebs durch E-Fuels zu erzielen, bedarf es allerdings eines normgerechten Angebots, welches DIN-konform im Fuhrpark der FMG genutzt werden kann und die Standards eines Dieselkraftstoffes hält oder übertrifft.
Zur vorgeschlagenen Einrichtung einer Forschungs- und Test-Raffinerie am Münchner Flughafen, weist die FMG darauf hin, dass die Erzeugung vonE-Fuels am eigenen Standort eine außerordentlich große Menge an elektrischer Energie erfordert. Die FMG erzeugt selbst nicht genügend Energie aus regenerativen Quellen, um eine E-Fuel-Produktion sinnvoll, effizient und mit dem Ziel der CO2-Reduzierung zu betreiben. Derzeit diskutierte Zukunftsvisionen gehen vor diesem Hintergrund auch davon aus, dass die E-Fuels dort erzeugt werden müssen, wo regenerative Energie im Überfluss vorhanden ist und genutzt werden kann (insbesondere in Küsten- und Wüstenregionen). Die dort erzeugte Energie müsste dann kompakt und mit hoher Energiedichte über Pipelines oder Tanker zum Ort des Verbrauchs transportiert werden.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass die physikalischen Prozesse zur Erzeugung von E-Fuels bereits weitestgehend bekannt und erforscht sind. Hierzu hat die FMG schon in den Jahren 2000 bis 2006 mit dem sogenannten „Wasserstoffprojekt“, in dem Wasserstoff über Elektrolyse und Steamreforming erzeugt wurde, einen wichtigen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag geleistet. Die Herausforderung, die es noch zu meistern gilt, ist die großtechnische Herstellung unter Einsatz regenerativer Energiequellen (wie dargestellt sinnvoll nur in Ländern, in denen entsprechende Energiequellen im Überfluss zur Verfügung stehen) und die anschließende Logistik der E-Fuels zu den Verbrauchszentren. Die FMG wird die entsprechenden Entwicklungsansätze interessiert begleiten, ein eigener Beitrag der FMG wird aber nicht als zielführend erachtet und ist aktuell angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch nicht leistbar. Unabhängig davon ist zu hinterfragen, ob eine großindustrielle E-Fuel-Produktion vom Geschäftszweck der FMG abgedeckt ist.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.