Querung der Von-der-Tann-Straße in der Baustellenzeit
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 31.1.2020
Antwort Baureferat:
Sie haben am 31.1.2020 Folgendes beantragt:
„Die Fußgängerquerung im Zuge der Wegeverbindung am Hofgarten – Finanzgarten – Schönfeldpark über die Von-der-Tann-Straße bleibt auch während der Baustellenzeit offen und wird ggf. mit einer Baustellenampel gesichert.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 31.1.2020 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Der zur Querung der Von-der-Tann-Straße genutzte Bereich in Höhe des Finanzgartens war auch vor Beginn der Arbeiten am Altstadtring-Tunnel kein offizieller Fußgängerübergang und somit keine sichere Querungsmöglichkeit. Eine signalisierte und barrierefreie Fußgängerquerung steht derzeit an den beiden Kreuzungen Von-der-Tann-Straße/Königinstraße (Prinz-Carl-Palais) und Ludwigstraße/Von-der-Tann-Straße zur Verfügung. Beide Querungsmöglichkeiten sind lediglich 170m von dem derzeit gesperrten Übergang entfernt.
Aufgrund der Bautätigkeit an der Oberfläche des Altstadtringtunnels zur Sanierung der Tunneldecke ist eine Querung zwischen dem Hofgarten und dem Schönfeldpark derzeit baustellenbedingt nicht möglich. Nach Abschluss dieser Bauarbeiten (voraussichtlich Ende 2020) könnte aus Sicht der Baustellenabwicklung eine Querung erfolgen.
Nachdem sich aber im Vorfeld dieser noch laufenden Bauarbeiten ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ereignet hat, obliegt es nach Abschluss der Bauarbeiten dem Kreisverwaltungsreferat und der Polizei zu beurteilen, ob unter den notwendigen Sicherheitsaspekten eine Querung an dieser Stelle zugelassen werden kann.Hinsichtlich der angesprochenen Sicherung der von Fußgängern genutzten Querung mittels einer Baustellenampel im Zuge der Sanierungsarbeiten am Altstadtringtunnel haben wir die Fachdienststelle des Kreisverwaltungsreferates um Stellungnahme gebeten.
Dazu wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund des Abstandes von ca. 10m zwischen der nördlichen und südlichen Fahrbahn der Von-der-Tann-Straße zwei Fußgängerschutzanlagen nötig sind. Diese müssten zudem mit den angrenzenden Lichtsignalanlagen koordiniert werden, um einen ausreichenden Verkehrsfluss, die Leistungsfähigkeit der Von-der-Tann-Straße als Überleitungsstrecke (Ost-West-Richtung) und auch die „grüne Welle“ weiter zu gewährleisten. Dies ist bei einer provisorischen Ampelanlage technisch nicht möglich.
Unabhängig davon entstehen aufgrund der gerade beschriebenen Abhängigkeiten auch sehr lange Wartezeiten für die Fußgängerinnen und Fußgänger, teilweise bis zu 50 Sekunden je Lichtsignalanlage.
Aus diesen Gründen wird das Aufstellen einer Baustellenampel in diesem Fall als nicht geeignet angesehen.
Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Fußgängerquerung Hofgarten – Finanzgarten – Schönfeldpark über die Vonder-Tann-Straße im Endzustand des Straßenumbaus nach der Sanierung des Altstadtringtunnels bereits als fester Bestandteil berücksichtigt ist. In diesem Zusammenhang wird der Übergang barrierefrei hergestellt. Damit wird es auch älteren Menschen und Personen mit Kinderwägen oder Rollstuhl ermöglicht, die dann einspurige Von-der-Tann-Straße zu queren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführung wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.