Überlassung der städtischen Freifläche an den Kindergarten Frauendorferstraße 67
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 14.5.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Sie baten das Kommunalreferat, bei einem vermutlich anstehenden Trägerwechsel beim Kindergarten in der Frauendorferstraße 67 die vermietete anliegende stadteigene Freifläche weiter zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.5.2019 teilt Ihnen das Kommunalreferat Folgendes mit:
Dem Kommunalreferat wurde durch den aktuellen Träger des Kindergartens mitgeteilt, dass derzeit kein Wechsel des Trägers mehr geplant ist. Das Mietverhältnis über die Freifläche läuft daher unverändert weiter.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.