Belastungen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in und um München durch die Covid-19
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke./Die Partei) vom 13.5.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen:
„1. Die Stadt München soll Sorge tragen, dass allen Beschäftigten im Sozialsektor, die nicht auf das Home-Office ausweichen können, da ihre Arbeitsbedingungen dies nicht ermöglichen, Büros und Besprechungsräume zur Verfügungen gestellt werden, in denen zumindest der verordnete Abstand zum Infektionsschutz von 1,5 Metern gewährleistet werden kann.
2. Des Weiteren werden Plexiglas-Schutzscheiben überall dort angebracht, wo Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in direktem Bürgerinnen und Bürger-Kontakt arbeiten, zum Beispiel in den Räumlichkeiten des Sozialreferats.
3. Den Beschäftigten wird ausreichend Material an Desinfektionsmittel wie Schutzmasken z.B. FFP 2 Masken zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Arbeit weiterhin durchführen können ohne Gefährdung ihrer selbst oder Dritter.
4. Für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Stadt München wer- den Hardware-Anschaffungen getätigt, damit diese ihre durch den Corona-Ausbruch veränderten Aufgaben wahrnehmen können. Dies beinhaltet im besonderen Dienst-Handys wie Laptops.
5. Ebenso soll ein Software-Paket organisiert werden, damit der Klientinnen und Klienten-Kontakt gewährleistet werden kann. Dieses Software-Paket schließt aber nicht nur Programme ein, sondern auch Weiterbildungen für diese Programme, damit die Beschäftigten professionell mit den Klientinnen und Klienten interagieren können. 6. Die o.g. Punkte sind auch bei den freien Trägern entsprechend umzusetzen und über die Stadt zu refinanzieren.“
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.Zu Ihrem Antrag vom 13.5.2020 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Zu 1.
Das Sozialreferat ist in engem Austausch mit dem Fachdienst für Arbeitssicherheit (FAS) und dem Betriebsärztlichen Dienst (BäD). Sowohl die Ergänzungen zur Gefährdungsbeurteilung wegen Corona für Führungskräfte (Anlage 1) als auch die Checkliste für Beschäftigte (Anlage 2) wurde im Rahmen eines Rundschreibens an alle Kolleginnen und Kollegen kommuniziert. Diese wurden vom Personal- und Organisationsreferat (POR) erstellt und berücksichtigen alle möglichen Gefährdungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbstverständlich werden die Maßnahmen zur Behebung von Gefährdungen umgesetzt. Hierzu gehört es auch, für Beschäftigte, die kein Home-Office ausüben können, Büros mit dem entsprechenden Mindestabstand zu gestalten. Falls dies nicht möglich ist, wird das sogenannte Desksharing vorgenommen. Freie Arbeitsplätze von Teilzeitbeschäftigten oder Beschäftigten im Home-Office werden genutzt, um die Raumsituation zu entzerren und Einzelarbeitsplätze zu schaffen.
Zu 2.
Die Ausstattung mit dem genannten Spuckschutz erfolgt in allen Räumlichkeiten, in denen der notwendige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Teilbereiche sind bereits ausgestattet, für andere wurden bereits Bestellungen getätigt.
Zu 3.
Der städtische Arbeitsschutz des POR hat gemeinsam mit dem FAS und BäD alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erarbeitet und sowohl im Intranet (WiLMA) als auch im Internet/Mitarbeiterservice für alle Beschäftigten transparent kommuniziert.
Bei Masken gibt es unterschiedliche Klassifizierungen. Die von Ihnen genannten FFP 2 Masken sind nur für den Umgang mit infizierten Personen erforderlich. Selbstverständlich werden sie dafür auch zur Verfügung gestellt. Eine Vorhaltung an den Dienststellen ist allerdings nur im Ausnahmefall möglich. Der Einsatz von Desinfektionsmittel ist stadtweit nicht vorgesehen, wird aber in den Bereichen des Außendienstes und Parteiverkehrs zur Verfügung gestellt.
Zu 4.
Im Rahmen der Pandemiemaßnahmen wurde einer Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialreferates die technische Möglichkeit eröffnet, im Home-Office zu arbeiten. Hierzu wurden neben der Bereitstellung von mobilen Geräten auch so genannte „Hard- bzw. Softwaretoken“ausgegeben, um sowohl über dienstliche als auch private Geräte die Funktionen ihres Arbeitsplatzes weiterhin nutzen zu können.
In Anbetracht des kurzfristigen Ausstattungszeitraumes, der begrenzten Verfügbarkeit der entsprechenden Hardwareausstattungen und der reduzierten Personalressourcen für die Bereitstellung der Hardware konnten leider nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialreferates flächendeckend ausgestattet werden. Das gleiche gilt auch für die IT-Unterstützung im mobilen Arbeitseinsatz. Es mussten hier daher neben der wichtigen Personengruppe der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auch andere systemrelevante Personengruppen des Sozialreferates bedient werden.
Natürlich werden wir weiterhin danach streben – unter den gegebenen Rahmenbedingungen – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich mit der erforderlichen IT-Ausstattung zu versorgen.
Zu 5.
Mit der aktuell vorhandenen Hard- und Softwareausstattung ist es den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern möglich, sowohl die Büroarbeitsplatzfunktionalitäten als auch Fachverfahren (hier „SoJA“) für ihre Arbeit im Home-Office bzw. eingeschränkt im mobilen Arbeiten zu nutzen. Zudem wurde seitens des Referates für Informationstechnologie dankeswerterweise die Möglichkeit geschaffen, Chatrooms für Telefonkonferenzen einzurichten bzw. Videokonferenzen durchzuführen. Entsprechende Anleitungen, Tutorials finden sich detailliert in WiLMA. Explizite Präsenz-/Webinar-Schulungen sind derzeit in der Konzeption.
Allerdings ist zu bedenken, dass seitens der Klientinnen und Klienten entsprechende IT-technische Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um die Möglichkeiten der virtuellen Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialreferates auch nutzen zu können. Dies liegt jedoch nicht im direkten Einflussbereich des Sozialreferates.
Zu 6.
Auszahlungen für die o.g. Punkte können vom jeweiligen freien Träger im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel für Sachkosten getätigt werden. Die Prüfung der Angemessenheit derartiger Auszahlungen erfolgt mit der Verwendungsnachweisprüfung. Sollten Auszahlungen für die o.g. Punkte nicht aus dem zur Verfügung stehenden Sachkostenbudget des freien Trägers finanziert werden können und stellt dieser einen (Änderungs-)Antrag auf Übernahme dieser Mehrbedarfe, werden diese dem Stadtrat zur Genehmigung bzw. Entscheidung vorgelegt. Die Ausstattung der freien Träger mit erforderlicher Schutzausrüstung erfolgt, analog der Stadtverwaltung, vollumfänglich durch die Branddirektion.Ich hoffe, auf Ihre Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=6005296