Glasfasernetz schnellstmöglich ausbauen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 16.3.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Laut Ihrem Antrag sollen die SWM verpflichtet werden, ihr Glasfasernetz schnellstmöglich auf das gesamte Stadtgebiet zu erweitern. Die Planungen für die dafür notwendigen nächsten Ausbaustufen sollen umgehend beginnen, damit diese bereits ab 2021 umgesetzt werden können.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der weitere Glasfaserausbau fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Zu Ihrem Antrag haben die SWM wie folgt Stellung genommen:
„Seit 2007 erschließen die SWM gemeinsam mit M-net München konsequent mit einem Glasfasernetz. Dies ist ein Meilenstein für die Entwicklung der Infrastruktur in München. Die SWM sind überzeugt, dass für die weiteren Entwicklungen Münchens eine trag- und leistungsfähige Infrastruktur die notwendige Voraussetzung darstellt. Bis 2021 werden 570.000 Haushalte sowie 81.000 Gewerbebetriebe auf Hochgeschwindigkeits-Internet zugreifen können.
In Kooperation mit M-net verlegen die SWM in München ein modernes Glasfasernetz. Die SWM zeichnen hierbei für den Tiefbau sowie die Verlegung der Glasfaserkabel verantwortlich. Die Glasfaser-Erschließung für München basiert auf einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Ansatz. Die SWM werden das flächendeckende Glasfasernetz auch für innovative Anwendungen im Strommarkt nutzen, wie zum Beispiel intelligente Zähler, Smart-Grid-Anwendungen oder Smart-Home-Dienstleistungen.
M-net bietet den Verbrauchern über dieses Glasfasernetz zeitgemäße und zukunftsfähige Telefon- und Internetanschlussdienste mit Bandbreiten von bis zu 1Gbit/s an. Ferner hat M-net ein TV-Angebot im Portfolio; allein dasStandardprogramm umfasst rund 150 analoge und digitale sowie über 30 HDTV-Sender.
Die Tiefbauarbeiten der ersten Ausbauphase, in der vorwiegend Gebiete innerhalb des Mittleren Rings erschlossen wurden, wurden 2014 erfolgreich beendet. In der ersten Ausbauphase wurden rund 32.000 Gebäude mit Glasfaseranschlüssen direkt bis in die Immobilie hinein ausgestattet. Das ist die Hälfte des gesamten Münchner Wohnungsbestands.
Die Erschließung in der zweiten Ausbauphase läuft noch bis 2021, wobei weitere rund 33.500 Gebäude erschlossen werden. Nach deren Abschluss haben dann ca. 70 Prozent der Münchner Haushalte Zugriff auf schnelles Internet.
Der Ausbau des Münchner Glasfasernetzes erfolgt schrittweise und nachhaltig. In den ersten beiden Ausbauphasen wurden die Stadtgebiete mit der höchsten Bevölkerungsdichte im Umfeld des bestehenden Glasfasernetzes sowie Neubaugebiete eingebunden. In den noch nicht erschlossenen Stadtteilen liegen die Bevölkerungsdichte und das Verhältnis der Wohneinheiten pro Gebäude deutlich niedriger. Beides nimmt zum Stadtrand hin immer weiter ab. Deshalb ist ein Ausbau in der bestehenden Form wirtschaftlich unmöglich. In welcher Form der Ausbau nach 2021 fortgesetzt wird, wird derzeit zwischen SWM und M-net abgestimmt.
Die im Antrag unterstellte rasche Amortisation der Investitionen ist leider nicht gegeben. Wie bereits erwähnt betrachten die SWM den Ausbau des Glasfasernetzes als nachhaltiges Infrastrukturprojekt mit entsprechend langfristigem Amortisationshorizont. Die Wirtschaftlichkeit lässt sich in den Randgebieten bzw. in den weniger dicht besiedelten Gebieten aber auch bei langfristiger Betrachtung nicht mehr darstellen. Bestehende Förderprogramme auf Bundes- oder Länderebene sind auf kleinere Gemeinden und ländliche Gebiete zugeschnitten und kommen wegen der zugrunde liegenden Kriterien für eine Fortführung der Glasfasererschließung in München nicht in Frage. Eine Verpflichtung zur Erschließung des gesamten Stadtgebiets ohne Kostenausgleich ist aufgrund der nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit daher abzulehnen.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der SWM Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.