Lehrerversorgung an Münchner Schulen/Darstellung zum Schulhalbjahr
Anfrage Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 24.2.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 24.2.2020 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Bereits im letzten Jahr kamen vermehrt Meldungen von betroffenen El- tern, Lehrkräften oder Lehrerverbänden, die aufgrund fehlender Lehrer/ Lehrerinnen von entsprechenden Unterrichtsausfällen berichteten. Diese scheint sich jetzt erneut zu wiederholen oder gar zu verstärken.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Lehrkräfte, gerade aus dem Realschulbereich, haben zum Schul- halbjahr einen Versetzungsantrag gestellt? Wie viele davon erfolgen aus Überlastungsgründen?
Antwort:
Zum Schulhalbjahr hat eine Lehrkraft aus dem Realschulbereich einen Antrag auf Freigabe zu einem anderen Dienstherrn gestellt, die den Wunsch nach beruflicher Veränderung als Begründung anführte. Erfahrungsgemäß werden bei den Anträgen zum Schuljahreswechsel überwiegend familiäre oder private Gründe genannt.
Zum bevorstehenden Schuljahreswechsel liegen aktuell Versetzungsanträge von Realschullehrkräften in größerem Umfang vor, bei denen noch die jeweilige Einzelfallprüfung bzgl. einer Freigabe durchzuführen ist. Auch hier wurden weitestgehend familiäre oder private Gründe angeführt.
Frage 2:
Wie wirken sich die Ausfälle durch Gefährdungsfreistellung gerade in den Grippezeiten aus? Greift hier schon der beantragte Reservepool oder gibt es dafür zusätzlich eine Reserve (Gym./RS/BS), wenn ja in welcher Grö- ßenordnung?Antwort:
Realschulen und Schulen besonderer Art
Der externe Bedarf an Vertretungslehrkräften konnte durch die Vertretungsreserve abgemildert werden, sodass sich in gleichem Umfang der Stand der Lehrerversorgung an städtischen Realschulen und Schulen besonderer Art verbessert hat. Es bestehen auf Grund unterschiedlicher Bedingungen an den Schulen und der grundsätzlich sehr hohen Zahl an Elternzeit- und Krankheitsvertretungen aber weiterhin Schwierigkeiten, den Unterricht abzudecken, so dass Lehrkräfte über ihr Stundendeputat zu zusätzlichen Vertretungsstunden eingesetzt werden müssen.
Die regelmäßig Ende Januar durch die Gefährdungsfreistellung wegen Influenza ad hoc auftretenden Vertretungsfälle können zu anfangs fast nur intern durch vorhandenes Personal abgefedert werden, bis entsprechend Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Die Vertretungsreserve ist grundsätzlich bereits in den längerfristigen Vertretungssituationen wegen Mutterschutz mit anschließender Elternzeit gebunden, sodass für den Spitzenbedarf wieder auf externes Personal durch Einstellung von Aushilfslehrkräften zurückgegriffen werden muss.
Die Akquise von Bewerberinnen und Bewerber für befristete Verträge gestaltet sich im Bereich der städtischen Realschulen schwierig, umso mehr als zum Schulhalbjahr sich insgesamt weniger vollausgebildete Lehrkräfte und dann zumeist Gymnasiallehrkräfte, die ihr Referendariat zum Halbjahr abgeschlossen haben, für Vertretungssituationen interessiert haben. Deshalb besteht bei befristeten Verträgen die Notwendigkeit, grundsätzlich geeignete Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von den benötigten Fächern zu gewinnen. Somit müssen die einzelnen Schulen innerhalb eines Kollegiums mehrmals im Schuljahr größere Verschiebungen im Stundenplan vornehmen.
Gymnasien
Den städtischen Gymnasien war es möglich, die durch die Gefährdungsfreistellungen bedingten Ausfälle intern aufzufangen, sei es z.B. durch Stunden der Integrierten Lehrerreserve oder durch eine vorübergehende Aufstockung von Teilzeitlehrkräften. Den städtischen Gymnasien steht über die Integrierte Lehrerreserve grundsätzlich eine Lehrerwochenstunde pro Klasse 5-10 für Vertretungen zur Verfügung. Bei langfristigen Erkrankungen bzw. Beschäftigungsverboten wurden darüber hinaus für den entsprechenden Zeitraum im Bereich der städtischen Gymnasien Aushilfslehrkräfte akquiriert.Berufliche Schulen
Im Bereich der beruflichen Schulen steht keine zusätzliche Reserve zur Verfügung, um Unterrichtsausfälle durch Gefährdungsfreistellungen in der Grippezeit aufzufangen.
Um die Ausfälle durch die Gefährdungsfreistellung aufzufangen, ist neben Stundenaufstockungen beim Bestandspersonal hauptsächlich die Akquirierung von Aushilfslehrkräften erforderlich. Ob angesichts der speziellen Bedarfe im beruflichen Schulbereich eine Vertretungsreserve, vergleichbar der im Realschulbereich eingeführten, hilfreich sein kann, befindet sich derzeit in Abwägung durch den zuständigen Geschäftsbereich.