Ausstattung der Schulen mit Infektionsschutzwänden zentral
organisieren
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 7.5.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem von Ihnen mittels Antrag vom 7.5.2020 vorgebrachten Wunsch zur Ausstattung der Schulsekretariate mit Infektionsschutzwänden handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport umgehend Infektionsschutzwände für die Schulsekretariate aller Münchner Schulen beschafft.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Landeshauptstadt München trägt als zuständige kommunale Körperschaft den sogenannten Schulaufwand nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für alle öffentlichen Schulen. Sie ist nicht zuständig für private und kirchliche Schulen. Die Beschaffung umfasst u.a. den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Landeshauptstadt München entsprechend der Vorgaben und Empfehlungen von Bund und Land Hygiene- und Arbeitsschutzrichtlinien festgelegt, die auch in den Schulgebäuden zur Anwendung kommen. Das Personal- und Organisationsreferat hat bei den Regelungen zu den Arbeitsschutzmaßnahmen auch die Ausstattung von Trennscheiben oder Trennfolien als „Spuckschutz“ gezielt konkretisiert. Die Ausstattung in Räumen ist möglich, wenn durch die Kombination von technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen die Einhaltung der Abstandregeln nicht eingehalten werden kann. Geeignete Instrumente zur Sicherung des Abstands sind Zugangsbeschränkungen, Absperrbänder, Bodenmarkierungen, Verhaltensregeln und ähnliches.Der Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt grundsätzlich auf die Verantwortung der unmittelbaren Führungskraft vor Ort ab. Über die geeigneten Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz entscheidet deshalb die Schulleitung im Rahmen der geltenden Regelungen. Insbesondere auf der Basis des Hygieneplans des Bayerischen Kultusministeriums vom 7.5.2020 organisieren Schulleitungen den Schulbetrieb eigenverantwortlich und in Abstimmung mit den örtlichen Personalvertretungen. Seit 18.5.2020 gibt es nun an Schulen wieder eine veränderte Situation, da die Schülerzahl weiter steigen wird und auch jüngere Kinder wieder im Präsenzunterricht sein werden. Das RBS hat deshalb alle Schulleitungen darauf hingewiesen, nach Bewertung der Situation vor Ort notwendige Plexiglaswände für die Sekretariate zu beschaffen. Die Kosten für die Trennscheiben trägt die Landeshauptstadt als Sachaufwandsträgerin. Die Beschaffung erfolgt im üblichen Verfahren unmittelbar durch die Schulen selbst.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.