Freistaat Bayern übernimmt Sicherheitskosten für Volksfeste
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Rathaus Umschau 116 / 2020, veröffentlicht am 23.06.2020
Freistaat Bayern übernimmt Sicherheitskosten für Volksfeste
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Julia Schönfeld-Knor, Horst Lischka, Jens Röver, Klaus Peter Rupp und Helmut Schmid (SPD-Fraktion) vom 28.1.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben den Antrag gestellt, dass der Herr Oberbürgermeister gebeten wird, Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung über die zugesagte Übernahme der Sicherheitskosten insbesondere auch für das Münchner Oktoberfest zu führen.
Eine Kostenübernahme soll bereits für 2020 angestrebt werden, um die Beschicker zu entlasten und somit auch die Preise für die Besucherinnen und Besucher attraktiver gestalten zu können.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß §60Abs.9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Als zuständiger Referent habe ich am 18.2.2020 ein ausführliches Gespräch mit Herrn Staatsminister Joachim Herrmann geführt und um Prüfung einer Übernahme von Sicherheitskosten gebeten.
Herr Staatsminister Herrmann hat dazu nun, wie folgt, Stellung genommen:
„In Bayern sind Maßnahmen der Terrorismusabwehr, die die Bayerische Polizei im Falle einer konkreten Gefahr ergreift, stets kostenfrei für die Veranstalter und Schausteller.
Polizeiliche Maßnahmen werden bei Vorliegen einer konkreten Gefahr durch die örtlich zuständigen Polizeidienststellen lageabhängig und meist unter Abstimmung mit den beteiligten Akteuren der jeweiligen Veranstaltung getroffen. Für polizeiliche Maßnahmen zur Abwehr einer konkreten Gefahr trägt die Kosten also schon heute allein die Polizei und damit der Staat.
Die Gefahrenverhütung bereits im Vorfeld der konkreten Gefahr eines Terroranschlages fällt auch in die Verantwortlichkeit des Veranstalters. Soweit vom Veranstalter bestimmte Maßnahmen freiwillig umgesetzt werden, trägt dieser die Kosten selbst. Soweit der Veranstalter Adressat einer Anordnung oder Auflage der zuständigen Behörde ist, hat er grundsätzlich auch die Kosten der Umsetzung zu tragen. Die große Vielfalt von Veran-staltungen und öffentlichen Vergnügungen sowie die Bandbreite an Veranstaltungsorten erfordern passgenaue Lösungen. Diese werden in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Bayerischer Polizei, kommunalen Sicherheitsbehörden, Veranstaltern und Schaustellern erarbeitet. Die erfolgreiche übergreifende Zusammenarbeit bei der Abwehr von terroristischen Gefahren wird fortgesetzt.“
Nach Kenntnis des Referats für Arbeit und Wirtschaft bleibt das Thema insoweit in der Diskussion, als sich die Innenministerkonferenz noch damit befassen wird. Eine Entscheidung in diesem Gremium dazu ist noch nicht gefallen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.