Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Besteuerungsjahr 2020, die bis spätestens Mittwoch, 1. Juli, zu entrichten ist.
Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Sofern die Stadtkämmerei bisher nicht zur Abbuchung ermächtigt ist, wird gebeten, bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen unbedingt die − im letzten Bescheid aufgeführte − 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben.
Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können. Abschließend noch ein Hinweis: Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.
Unter http://muenchen.de/sepa kann ein SEPA-Lastschriftmandat auch online erteilt werden.
Konten der Stadtkämmerei bei Geldinstituten in München
Postbank München
IBAN: DE78700100800000919803
BIC: PBNKDEFFXXX
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86701500000000203000
BIC: SSKMDEMMXXX
HypoVereinsbank München
IBAN: DE34700202700000081300
BIC: HYVEDEMMXXX