Organspendehinweis bei Abholung des Personalausweises in München sofort umsetzen
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 21.1.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Sie haben am 17.1.2020 folgenden Antrag gestellt:
„Die Landeshauptstadt München gibt umgehend bei Abholung von Perso- nalausweisen, Reisepässen und Fahrerlaubnissen die Informationsmaterialien zur Organspende an die Bürger weiter.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §§ 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Daher erfolgt eine Behandlung auf diesem Wege.
Inhaltlich können wir Ihnen zu Ihrem Antrag aber Folgendes mitteilen:
Die Intention des Antrags wird seitens des Kreisverwaltungsreferats befürwortet und findet unsere Unterstützung, da wir Ihre Einschätzung zur Bedeutung der Organspende als lebensrettende Maßnahme teilen. Ihr Antrag ist zum Teil bereits umgesetzt. Im Zusammenhang mit der Ausgabe von Ausweisdokumenten in den Bürgerbüros erfolgt die Ausgabe von Organspendehinweisen bereits seit 1.11.2012.
Am 18.7.2012 wurde das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz verabschiedet. Das Gesetz trat am 1.11.2012 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern. Dabei wurde auch festgelegt, dass bei den Pass- und Ausweisbehörden Ausweise für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende (Organspendeausweis) zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen bereitgehalten und der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.
In den Bürgerbüros wurden seit dieser Zeit im Zusammenhang mit der Abholung von Ausweisdokumenten insgesamt rund 220.000 dieser Organspendeausweisklappkarten herausgegeben.
Auch die Fahrerlaubnisbehörde unterstützt die Intention Ihres Antrags und ist bereit, im Rahmen der Aushändigung von Führerscheinen, auf die Mög-lichkeit der Organspende hinzuweisen und die entsprechenden Informationsmaterialien zur Verfügung zu stellen.
Ergänzend zur Ausgabe der Informationen ist geplant, eine neue Plakatserie der BzgA „Organspende – Die Entscheidung zählt“ an geeigneten Stellen in den Bürgerbüros und der Fahrerlaubnisbehörde aufzuhängen, um gezielt auch auf die Online-Informationsangebote zur Organspende hinzuweisen.
Um Kenntnisnahme von vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.