Ruffinihaus nach der Sanierung als kreativwirtschaftlichen HotSpot für Start Ups nutzen!
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 27.8.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für die gewährte Fristverlängerung bis zum 31.5.2020 bedanke ich mich und beantworte Ihren Antrag vom 27.8.2019 wie folgt:
Die Beantwortung Ihrer Anfrage hat sich leider verzögert, da wir zum einen vorab sicherstellen wollten, dass die Baumaßnahmen im Ruffinhaus planmäßig fertiggestellt werden können und so ein konkreter Termin für die von Ihnen gewünschte Nutzung bestimmt werden kann. Zum anderen erfolgten zunächst strategische Neuausrichtungen hinsichtlich der bereits bestehenden Büroraumplanungen, da das Ruffinihaus zunächst in seiner Gesamtheit für städtische Dienststellen vorgesehen war.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihrem Antrag, das 1. OG des Ruffinihauses für einen Zeitraum von zwei Jahren (ca. September 2020 bis August 2022) nach der Sanierung als kreativwirtschaftlichen HotSpot für Start Ups zu nutzen, entsprechen können.
Wichtig erscheint mir der Hinweis, dass das denkmalgeschützte Objekt aktuell als Bürogebäude mit behördlicher Nutzung genehmigt ist und zudem auch vorübergehend eine Nutzung von Dritten im Ruffinihaus zusammen mit der vorgesehenen Verwaltungsnutzung organisatorisch noch zu regeln ist. So wird bereits heute darauf hingewiesen, dass nur innerhalb der bestehenden Raumaufteilung mit entsprechend angepasstem Publikum eine kreativwirtschaftliche Nutzung stattfinden kann.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.