Wenn der Bundesgesetzgeber das „Baulandmobilisierungsgesetz“ wie jetzt im Entwurf vorgestellt beschließt, kann das Umwandlungsverbot auf das ganze Stadtgebiet ausgeweitet werden.
Oberbürgermeister Dieter Reiter zeigt sich hinsichtlich dieser Änderung sehr erfreut: „Durch die vorgesehenen Änderungen, insbesondere mit der Möglichkeit der Ausweitung des Umwandlungsverbotes auf das gesamte Stadtgebiet, greift der Bund zentrale Forderungen der Landeshauptstadt München auf. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Mietwohnungsmarkts in München. Ich freue mich, dass meine Bemühungen um Gesetzesänderungen für die Mieterinnen und Mieter bei der Bundesregierung Gehör gefunden haben. Ich erwarte, dass der Freistaat Bayern zeitnah nach dem Inkrafttreten der Änderung eine für das gesamte Münchner Stadtgebiet geltende Rechtsverordnung erlässt.
Insgesamt werte ich den Gesetzentwurf als ersten Schritt zu einer umfassenden sozialen Bodenrechtsreform. Denn es braucht deutlich weitergehende Regelungen, um von einer nachhaltigen und sozialen Bodenpolitik sprechen zu können. Die Frage, wie die leistungslosen Bodenwertsteigerungen künftig der Allgemeinheit zugute kommen können, wurde leider in keinster Weise beantwortet. Hier erwarte ich vom Bundesgesetzgeber weitergehende Reformen, für die ich auch in Zukunft eintreten werde.“ Oberbürgermeister Reiter hatte sich bereits Mitte 2018 nach Beratung mit Experten im Rahmen seines Münchner Zukunftsdialogs an die Bundeskanzlerin gewandt und umfassende Reformen hin zu einem sozialen Bodenrecht angeregt. Im vergangenen Herbst hatte der Münchner Stadtrat sich mit den Empfehlungen der Baulandkommission beschäftigt und Oberbürgermeister Reiter hatte sich mit zahlreichen Forderungen für notwendige Änderungen in den Bauvorschriften an Bundesbauminister Horst Seehofer gewandt.
Im nun vorliegenden Gesetzentwurf sind einige Forderungen der Landeshauptstadt München umgesetzt worden. So wird das kommunale Vorkaufsrecht ausgeweitet, die Voraussetzung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beim Wohnungsbau erleichtert, das Instrument des Baugebotes gestärkt und ein neues städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenentwicklung eingeführt. Neu geschaffen wurde auch der „Sektorale Bebauungsplan“, der die Schaffung von gefördertem Wohnraum in den unbeplanten Innenbereichen ermöglicht. Hier hätte sich die Verwaltung allerdings auch Instrumente gewünscht, die ohne zeitaufwändige Bebauungsplanverfahren auskommen. Die Landeshauptstadt München hat den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes mit Änderungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung bewertet. Die städtische Stellungnahme wird am Mittwoch im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung dem Stadtrat präsentiert. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf hat der Bund auf einige Forderungen der Landeshauptstadt München zur Änderung des Baugesetzbuches reagiert, eine umfassende Bodenrechtsreform bleibt jedoch aus.