Schulschwimmen I Intensive Nutzung von Schulschwimmbädern sicherstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller, Cumali Naz und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 20.12.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 20.12.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München beauftragt wird, ein Konzept zu entwickeln, das eine möglichst intensive Nutzung der Schulschwimmbäder sicherstellt.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Landeshauptstadt München verfügt derzeit über 32 Schulschwimmbäder, die aktuell coronabedingt für den Schwimmunterricht geschlossen sind. In der Vergangenheit war es leider so, dass, wenn Schulbadewärterinnen und Schulbadewärter erkrankten, kein Schulschwimmunterricht stattfand, sofern keine der fünf Roulierkräfte verfügbar war. Da es jetzt möglich ist, die Schwimmbadtechnik eines Schulschwimmbades bis zu 48 Stunden ohne Betreuung durch einen/eine Schulbadewärterinnen und Schulbadewärter für den Schulschwimmunterricht zu betreiben, ist geplant, bei der Wiederaufnahme des Schwimmunterrichts diesen auch bei Abwesenheit einer Badefrau/eines Bademannes grundsätzlich immer stattfinden zu lassen. Hierzu soll künftig für denselben Tag eine Vertretung aus den benachbarten Schulschwimmbädern zusätzlich zu deren Stammbad in das Bad der fehlenden Badekraft disponiert werden. Die Zugänglichkeit zum Schulschwimmbad wird über die Technische Hausverwaltung sichergestellt. Langfristig soll jedes Bad mit einem Schlüsseltresor ausgestattet werden. Die Schulen werden über das neue Verfahren informiert. Das Weitere regelt ein Konzept zur Vertretungsregelung an Schulschwimmbädern. Damit wird Ihrem Antrag entsprochen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.