Anwohnerbeschwerden über Baustelle am ehemaligen Paulaner Gelände
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 9.4.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 9.4.2020 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Durch die Baustelle auf dem ehemaligen Paulaner-Areal am Nockherberg häufen sich die Bürgerbeschwerden. Hier werden nicht hinnehmbare Belastungen, unter anderem durch massiven Baulärm, andauernde, deutlich spürbare Erschütterungen und Bodenvibrationen sowie Staubbelastung angesprochen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich noch bis 2023 andauern, die Belastungsgrenze der Anwohnerinnen und Anwohner ist längst erreicht.
Frage 1:
Sind der Stadtverwaltung die beschriebenen Bürgerbeschwerden bekannt? Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?
Antwort:
Die Lokalbaukommission als Untere Bauaufsichtsbehörde erreichen in unregelmäßigen Abständen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich dieser Baustelle. Sobald diese vorliegen, nehmen wir Kontakt mit dem Bauherrn auf und teilen ihm die Missstände mit. Regelmäßig erhalten wir Rückmeldung über die eingeleiteten Maßnahmen von Seiten des Bauherrn sowie auch von den Beschwerdeführern, dass sich die Situation gebessert hat.
Frage 2:
Welche Vorsichtsmaßnahmen werden derzeit getroffen, um Anwohner vor Feinstaub zu schützen, der sich nachweislich negativ auf die Lungenentwicklung und -Funktion auswirkt?
Antwort:
Bei Bau-, Erd- und Abbrucharbeiten ist eine Staubentwicklung unvermeidbar. Dabei handelt es sich nicht um sogenannten Feinstaub, der im Zusammenhang mit Kfz-Abgasen diskutiert wird. Der Baustellenstaub kommt vorallem beim Abbruch sowie in trockenen Perioden des Jahres vermehrt vor. Er kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Abbrüche werden regelmäßig durch Bewässerung begleitet. Um Verschmutzungen der umliegenden Straßen zu vermeiden, werden Reifenwaschanlagen genutzt oder die Reifen der Fahrzeuge abgespritzt. Auch wurde staubbindender Belag in der Baugrube aufgebracht. In den Wintermonaten, in denen Bewässerung zu Glatteis führen kann, wurden die Baustellenfahrzeuge angewiesen, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um die Staubentwicklung zu minimieren. Auch wurden teilweise Ketten- statt Radfahrzeugen für geringere Staubemissionen benutzt sowie Bretterzäune zum Schutz vor Staub und Schall errichtet.
Frage 3:
Führt der Bauherr oder die Landeshauptstadt München Messungen der Lärm- und Feinstaubwerte durch, um einen größtmöglichen Anwohnerschutz zu gewährleisten?
Antwort:
Die Lokalbaukommission hat keine Lärmmessungen beauftragt, da die Beschwerden immer direkt mit den Bauherrn geklärt wurden. Aufgrund der positiven Rückmeldungen war bisher keine Veranlassung für Lärmmessungen gegeben.
Frage 4:
Gibt es auf der Baustelle eine Reifenwaschanlage, die verhindern könnte, dass die Baustellenfahrzeuge und LKWs Dreck und Staub in den umliegenden Straßen verteilen?
Antwort:
In einem Bereich (Block 2(4) = Regerstraße 36) wurde eine Reifenwaschanlage eingesetzt. In den restlichen Bereichen der Baustelle wurden, wie bereits in Antwort 2 ausgeführt, die Reifen der Baustellenfahrzeuge abgespritzt.
Frage 5:
Welche Möglichkeiten hat die Stadt, auf den Bauherrn einzuwirken, die Bemühungen des Anwohnerschutzes zu intensivieren?
Antwort:
Der erste Schritt ist zumeist der direkte Kontakt mit den Bauherren und das Kommunizieren der vorliegenden Probleme. Sollte sich dadurch keine Besserung einstellen, wird im Rahmen von Verfügungen zur Behebungder Missstände aufgefordert. Auch Bußgelder können ein Mittel sein. Anzumerken sei hier, dass es in aller Regel auch den Bauherren wichtig ist, die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten, ganz vermeiden lassen sie sich jedoch nicht, vor allem bei einer Baustelle dieser Größenordnung. Der Bauherr der Hochstraße 75 hat während der Ausgangsbeschränkungen das Angebot gemacht, für im Home-Office Arbeitende Tageszimmer in einem nahegelegenen Hotel kostenlos zur Verfügung zu stellen.