Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat die neue Erhaltungssatzung „Thalkirchen“ beschlossen. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. Damit erhöht sich die Zahl auf insgesamt 27 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 292.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 166.000 Wohnungen leben.
Mit dem Satzungsgebiet „Thalkirchen“ wurde die erste Erhaltungssatzung für den 19. Stadtbezirk (Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln) beschlossen. Sie umfasst den Bereich zwischen Pullacher Platz, Greinerberg, Zennerstraße, Emil-Geis-Straße, Alfred-Schmidt-Straße, Münchner Straße, Badstraße, Pognerstraße, Schäftlarnstraße, Pullacher Straße und Schachnerstraße. Dort leben rund 2.500 Einwohner in 1.500 Wohnungen.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
Weitere Informationen sind unter muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden. Dort ist auch die Broschüre „Erhaltungssatzungen in München – 30 Jahre Milieuschutz (1987 bis 2017) zum Download abrufbar.