Westtangente neu denken
Antrag damaliger Stadtrat Otto Seidl (CSU-Fraktion) vom 29.4.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass über das Projekt Westtangente neu entschieden werden müsse, da die Gesamtkosten in Corona-Zeiten nicht zu verantworten seien.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt möchte ich Ihnen hiermit in einem Brief antworten. Wir haben hierzu die Stadtwerke München GmbH/Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (SWM/MVG) um ausführliche Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Bei der Tram Westtangente handelt es sich um einen wichtigen Baustein zur Verlagerung des Verkehrs vom MIV auf den ÖPNV im westlichen Stadtbereich der Landeshauptstadt München im Sinne der im neuen Koalitionsvertrag vereinbarten Verkehrswende. Nur durch einen erheblichen Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur, u.a. mit Projekten wie der Tram Westtangente, kann das dort formulierte Ziel erreicht werden, dass 80% der Wege innerhalb Münchens durch den Umweltverbund und Fahrzeuge mit emissionsfreien Antrieben zurückgelegt werden.
Die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse zur Erstellung der standardisierten Bewertung als Grundlage einer Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zeigen, dass die Tram Westtangente geeignet ist, dieses Ziel der Verkehrsverlagerung zu erreichen.
Im Erläuterungsbericht zu dem am 9.4.2020 eingereichten Antrag auf Planfeststellung heißt es dazu:
‚Für die Tram Westtangente werden rund 40.300 Fahrgäste pro Tag auf dem am stärksten genutzten Abschnitt erwartet, somit im Planfall mit Tram fast doppelt so viele Fahrgäste als im busbasierten Nullfall ohne Tram Westtangente. Das ÖPNV-Netz im Zentrum wird durch die neue Tram sinnvoll entlastet. Das ÖPNV-Netz wird leistungsfähiger, fahrzeitstabiler und attraktiver, was die prognostizierten Fahrgastzahlen zeigen. Die Kapazität der neuen Tram trägt damit auch zu einer langfristigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des gesamten ÖPNV-Netzes und des allgemeinen Kfz-Stra-ßennetzes bei.‘Auch die wirtschaftlichen Zwischenergebnisse zur Standardisierten Bewertung lassen eine Förderfähigkeit des Vorhabens erwarten.
Die in der Begründung des Antrags vertretene Auffassung, dass die Westtangente weder dringlich, wirtschaftlich, wichtig noch notwendig wäre und eine Teilfinanzierung aus dem Bundeshaushalt in Bezug auf die aktuelle Corona-Krise mit Sicherheit nicht zu erwarten wäre, kann von Seiten der SWM nicht geteilt werden. Die vorliegenden Fakten legen eher das genaue Gegenteil nahe, was gegen die in der Begründung des Antrags geforderte Herausnahme der Tram Westtangente aus der Investitionsplanung spricht.
Da der Stadtrat nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens aber wie im Trassierungsbeschluss vom 21.3.2018 bereits angekündigt hat, ohnehin nochmals im Rahmen der Projektgenehmigung für die Projektanteile der LHM mit der Tram Westtangente zu befassen sein wird, kann dem Antrag Nr. 14-20/A 07027 dennoch formal entsprochen werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag somit formal beantwortet ist und als erledigt gelten darf.