Aufgrund Corona-Pandemie Anpassungen der Förderrichtlinie E-Taxi Archiv
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Rathaus Umschau 127 / 2020, veröffentlicht am 08.07.2020
Der Umweltausschuss des Stadtrats hat jetzt die Anpassung der Förderrichtlinie E-Taxi einstimmig beschlossen. Die Mindesthaltefrist für geförderte E-Taxis wird von 36 auf 48 Monate heraufgesetzt und die Antragstellung wird zudem bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt: „Das Taxi-Gewerbe wird aktuell durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich schwer getroffen. Daher ist es umso wichtiger, dass wir hier den Münchner Taxiunternehmen unter die Arme greifen und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele voranbringen. Emissionsfreie Elektromobilität bringt die Stadt München ihrem Ziel näher, bis 2035 klimaneutral zu sein. Zudem ist es unser Ziel, dass bereits bis 2025 80 Prozent der Wege in München emissionsfrei, also zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV oder emissionsfreien Fahrzeugen zurückgelegt werden. Damit profitieren alle in München von der Elektromobilität.“
Ziel der Förderung ist die sukzessive Umstellung der Münchner Taxi-Flotte auf Fahrzeuge mit emissionsfreien Antrieben. Münchner Taxiunternehmen können kundenbesetzte E-Taxifahrten mit 0,20 Euro pro Kilometer bis zu einer maximalen Fördersumme von 40 Prozent der Nettoanschaffungskosten des E-Taxis fördern lassen.
Das Förderprogramm verfügt über einen Fördertopf von 2 Millionen Euro aus Mitteln des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM). Mit Stand vom 7. Juli befinden sich 27 Fahrzeuge in der Förderung, die bislang rund 1,2 Millionen Kilometer im Stadtgebiet Münchens emissionsfrei zurückgelegt haben.