Müll vermeiden – Wertstoffe nutzen I Die städtische Ausschreibung und Vergabe ressourcenschonend ausrichten
Antrag Stadträtinnen Anna Hanusch, Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 11.3.2020
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrem Antrag vom 11.3.2020 fordern Sie die Landeshauptstadt München auf, zu prüfen, bei welchen Produkten eine Beschaffung im Kreislaufsystem möglich ist. Zukünftig sollen die städtischen Ausschreibungen und Vergaben entsprechend ausgerichtet werden.
Sie beantragen die Umsetzung verschiedener Vorschläge und Forderungen und formulieren Anliegen an die Verwaltung, die sich auf Zuständigkeiten und Ausführungen bei der Beschaffung sowie auf das Zusammenwirken von dezentralen Bedarfs- und zentralen Vergabestellen beziehen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 11.3.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München muss als öffentlicher Auftraggeber das engmaschige öffentliche Auftragsrecht (Vergaberecht) beachten. Dies speist sich aus vielfältigen Quellen vom Unionsrecht bis zu Verwaltungsvorschriften. Dazu gehören u.a. verschiedene EU-Richtlinien, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnungen. Gemäß § 97 Absatz 3 GWB können soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe des Vergaberechts, insbesondere im Rahmen der Leistungsbeschreibung, als Zuschlagskriterien oder als Ausführungsbedingungen berücksichtigt werden. Alle Anforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und zu dessen Auftragswert und dem verfolgten Beschaffungsziel verhältnismäßig sein. Allgemeine Anforderungen an die Unternehmenspolitik sind nicht zulässig.Die Landeshauptstadt München sieht in ihren Vergabeverfahren je nach Ausschreibungsgegenstand eine Vielzahl an sozialen Kriterien und umweltbezogenen Aspekten vor. Die Warenbeschaffung nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ist unter dem Blickwinkel der umweltfreundlichen Beschaffung zu betrachten. Für viele Beschaffungen wird die Auszeichnung mit anerkannten Gütezeichen wie „Der Blaue Engel“, „Nordic Swan“, FSC-Zertifikat für nachhaltige Forstwirtschaft etc., gefordert. Bei der Warenbeschaffung wird produktorientiert auch verstärkt auf die Möglichkeiten der Kreislaufwirtschaft geachtet. Um die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft gegenüber den Auftragnehmern wiederholt zu verdeutlichen und zu vertiefen, ist in die Zusätzlichen Vertragsbedingungen zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen der Stadt (ZV) bei der Ausführung der Leistung eine entsprechende Formulierung aufgenommen worden.
Zum Thema der Warenverpackung finden sich bei den Vergaben in den Vertragsunterlagen entsprechende Regelungen, die je nach Warenart die Vermeidung oder Mehrwegfähigkeit des Verpackungsmaterials zum Ziel haben: „Für die Verpackung der Waren wird die Verwendung umweltfreundlicher Materialien vorgegeben. Folien und entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden. Die Materialien sollten mehrfach verwendet werden können.“ Sofern sich Einwegverpackungen aus bestimmten Gründen nicht vermeiden lassen, stellen die Vergabestellen Anforderungen an das Verpackungsmaterial: „Sollten Einwegverpackungen aus besonderen Gründen notwendig sein, müssen diese umweltfreundlich (z.B. recyclingfähig) sein.“
Die durch die Vergabestellen – insbesondere im Vorfeld und außerhalb der laufenden Ausschreibungen – immer wieder eingeforderten Umdenkprozesse hinsichtlich des ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhaltens der Produzenten und Anbieter führen erkennbar zu Veränderungen und werden – soweit Marktreife dafür zu erkennen ist – in den laufenden Ausschreibungen berücksichtigt.
Um die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft bei der Warenbeschaffung auszuschöpfen, hat das Referat für Gesundheit und Umwelt mit der Vergabestelle 1 im Direktorium und der Fortbildungsabteilung des Personal- und Organisationsreferats eine Fortbildung für nachhaltige Beschaffung bei städtischen Bedarfsstellen initiiert. Diese wird vorbehaltlich der Corona-Pandemie seit März 2020 angeboten.
Zielgruppe der Fortbildung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bedarfs- und Vergabestellen aller städtischen Referate, die für die Bestellungvon Verbrauchsgütern des täglichen Dienstgeschäftes verantwortlich sind. Die Bedarfsstellen haben dabei eine besondere Rolle, weil sie im Rahmen ihres Budgets über den Bedarf entscheiden und bereits bei der Formulierung von Leistungsbeschreibungen auf Nachhaltigkeit achten. Ziel der Schulung ist es, den Beschäftigten Wissen und Kompetenz zu vermitteln, um zukünftig soziale und umweltbezogene Aspekte beim städtischen Einkauf stärker berücksichtigen zu können.
Die Rückmeldungen zu diversen Stadtratsanträgen und Stadtratsanfragen zeigen eindeutig, dass in der Verwaltung und den Eigenbetrieben flächendeckend ein Bewusstsein für nachhaltige Beschaffung vorhanden ist und individuelle Maßnahmen zum Umweltschutz, zum Klimaschutz sowie zur Kreislaufwirtschaft ergriffen werden. Die gesetzlichen Regelungen werden bereits ausgeschöpft.
Die Vergabestellen können unter Beachtung des Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auf Wunsch städtischer Beteiligungsunternehmen, Zweckverbände etc. auch für diese tätig werden. Zu den zentralen Vergabestellen, die für die Stadt referatsübergreifende Beschaffungen und Vergaben durchführen, sowie zum Bereich der Vergabe von Bauleistungen, gebe ich Ihnen nachfolgenden Überblick:
Die Vergabestelle im Direktorium schreibt die zu beschaffenden Waren seit vielen Jahren ressourcenschonend aus und unternimmt bereits eine Reihe von Anstrengungen, durch eigenes Verhalten und Vorgaben in den Ausschreibungen nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu agieren. Durch entsprechende Vorgaben in den Ausschreibungen (z.B. zu Materialien, Mindestvorgaben zu Materialstärken, Einhaltung normativer Vorgaben, Vorlage von Zertifikaten unabhängiger Prüfinstitute etc.) oder durch Nutzung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ werden die Waren in Ausführung und Wertigkeit so beschafft, dass eine langfristige Nutzung möglich ist. Gerade dieser Aspekt leistet einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und des Abfalls.
Durch die Ausrichtung der Beschaffung auf die Eigenschaft der Langlebigkeit ist es nicht notwendig, z.B. Büromobiliar vorschnell zu entsorgen: –Entbehrliche, aber noch verwendbare Einrichtungsgegenstände werden der Vergabestelle gemeldet. Wenn Dienststellen weiterhin nutzbare Möbel z.B. aus Kapazitätsgründen nicht mehr benötigen, können die Möbel in die Gebrauchtwarenbörse eingestellt und von anderen Dienststellen abgerufen werden. Das gebrauchte Mobiliar bleibt so im „Kreislauf“.–Vor einer Ersatzbeschaffung für einen schadhaften Einrichtungsgegenstand wird geprüft, ob eine Reparatur möglich und wirtschaftlich ist. Durch die Eigenschaft der Langlebigkeit können Schäden überwiegend durch eine Reparatur behoben werden.
Der aktuelle Vertragspartner für Büromöbel hat Produkte im Portfolio, die mit dem Zertifikat „Cradle-to-Cradle“ versehen sind. Das 2005 von der Firma McDonough Braungart Design Chemistry (MBDC) eingeführte „Cradle-to-Cradle“-Design ist eine Strategie, die einen ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert schafft. Dabei geht man von der Annahme aus, dass Produkte unendlich wiederverwendet werden können. Aus denselben Materialien werden wieder Produkte hergestellt („cradle to cradle“ - von der Wiege in die Wiege), anstatt recycelte Materialien für minderwertige Produkte zu verwenden, die dann auf der Mülldeponie landen („cradle to grave“ – von der Wiege in das Grab).
Auch bei anderen Waren als Büromöbeln wird auf einen ressourcenschonenden Ansatz geachtet. Seit einigen Jahren werden ausschließlich Getränkeautomaten beschafft, die mehrwegfähig sind. Kaffeeautomaten sind grundsätzlich auch zur Benutzung mit „eigener Tasse“ vorgesehen. Der Einkauf von Kapselautomaten wurde bereits vor vielen Jahren eingestellt.
In Beratungsgesprächen werden die Bedarfsstellen auf die Einsatzmöglichkeiten von Produkten aus recycelten Materialien oder – bspw. im Bereich Büromaterials – auf Produkte mit Nachfülloption (Textmarker, Korrekturmäuse etc.) hingewiesen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Lebenszyklus der Produkte verlängert wird.
Die Forderung, die auszuschreibenden Waren nur zu mieten und nach Nutzung wieder zurück zu geben, wird von der Vergabestelle im Direktorium kritisch gesehen:
–Die Eigenschaft der Langlebigkeit der städtischen Waren leidet unter einer standardisierten Erweiterung der Möglichkeit der Miete. Gemietete Gegenstände haben stetig unterschiedliche Nutzer und erfahren lange und häufige Umzüge, was die Gefahr von Beschädigungen erhöht und die Nutzungsdauer verkürzt.
–Dem Vermieter kann vertraglich nicht vorgegeben werden, welcher Nutzung er den gemieteten Gegenstand nach Ablauf des Mietverhältnisses mit der Landeshauptstadt München zuführt. Der Vermieter könnte den Gegenstand entsorgen und nicht weiter verwenden.
–Wirtschaftliche Gründe sprechen ebenso gegen die Anmietung von Waren. Da beim Mieten der Vermieter davon ausgehen muss, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Waren eine deutlich geringere „Lebenser-wartung“ haben, bis eine Aussonderung unumgänglich sein wird und darüber hinaus zusätzliche Arbeiten bei ihm anfallen, verteuert sich das Mieten gegenüber dem Kauf von Gegenständen erheblich.
–Zudem ist zu bedenken, dass die kürzeren Vertragsdauern bei Mietverhältnissen die Anzahl der notwendigen Ausschreibungsverfahren deutlich erhöht, was wiederum zu einer signifikanten Personalmehrung bei der Vergabestelle führen würde.
–Auch ist ein gleichbleibender Qualitätsstandard durch Gebrauchtwaren in den bei der Landeshauptstadt München nachgefragten Mengen kaum vorstellbar. Schwankende Qualitäten würden bei den belieferten Dienststellen zu Rügen führen und könnten – anders als jetzt – nur schwerlich über Mängel- und Gewährleistungsrecht verfolgt werden.
Die Vergabestelle im IT-Referat achtet bereits seit vielen Jahren bei der Beschaffung von Hard- und Software – sowohl aus strategischer Sicht als auch seitens von Anforderungskriterien – in Vergaben, auf energie- und ressourceneffiziente Eigenschaften der Produkte und Leistungen. So werden unter anderem bei der Beschaffung von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) seit langem ökologische Kriterien (z.B. umweltgerechte Entsorgung, Gütesiegel oder ISO-Zertifizierungen, Ausschluss bestimmter giftiger Stoffe, Berücksichtigung von Stromverbrauch, Geräuschemissionen und sonstiger Emissionen usw.) vorgegeben und deren Einhaltung bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt und bewertet. In diesem Zusammenhang steht die Vergabestelle in engem Austausch mit den beim Eigenbetrieb it@M und dem IT-Referat angegliederten Fachbereichen STRAC, KM, IBS und Innovation Lab. Neue Entwicklungen und gewonnene Erkenntnisse werden regelmäßig und in geeigneter Weise gegenseitig ausgetauscht, um diese künftig bei Vergaben berücksichtigen bzw. deren Anwendung optimieren zu können.
Losgelöst hiervon achtet die Landeshauptstadt München in all ihren Verträgen darauf, dass die beschafften Komponenten – sofern diese nicht ohnehin wie z. B. die Multifunktionsgeräte oder die Wahlkoffer für das KVR angemietet sind – nach Ablauf der Nutzungsdauer primär einer Wiederverwertung und ansonsten der fachgerechten Entsorgung durch anerkannte Entsorgungsbetriebe zugeführt werden. So ist zum Beispiel für die Rückführung und das Recycling von Rohstoffen der zur Entsorgung vom Eigenbetrieb it@M freigegebenen mobilen Endgeräte ein qualifizierter externer Dienstleister mit entsprechend zertifizierten Prozessen verantwortlich.
Darüber hinaus verfolgt das IT-Referat die Strategie, beschaffte Komponenten unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine leistungsfähige undmoderne ITK-Ausstattung möglichst langfristig zu nutzen. So sind Smartphones und Tablets in der Regel zwischen drei und vier Jahre im Einsatz, um damit dem Anspruch an einen nachhaltigen und umweltschonenden Umgang mit Ressourcen möglichst Rechnung zu tragen.
Die Vergabestelle im Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) führt Ausschreibungen durch, die der obersten Abfallhierarchie, der Abfallvermeidung und bei den Alttextilien einer hochwertigen stofflichen Verwertung dienen.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 23.11.2005 wurde die Änderung der Abfallsatzungen beschlossen. Im Rahmen der Änderung der Hausmüllentsorgungssatzung wurde beschlossen, dass im Laufe der nächsten Jahre schrittweise die alten Großbehälter aus Stahl durch solche aus Kunststoff ersetzt werden. Begründet wurde diese Maßnahme einerseits durch eine preisgünstigere Beschaffung der neuen normierten Behälter, zudem wird den Bedürfnissen des Arbeitsschutzes besser Rechnung getragen, da die Kunststoffbehälter ein deutlich geringeres Gewicht haben (ca. 67 kg pro statt 150 kg) und leichter zu handhaben sind. Die Gefahr von Verletzungen für das Abfuhrpersonal und von Beschädigungen an fremden Rechtsgütern ist wesentlich geringer, als bei den alten, schweren Stahlbehältern. Außerdem handelt es sich hierbei auch um eine effektive Lärmschutzmaßnahme, da sowohl beim Bewegen als auch bei der Entleerung geringere Lärmemissionen auftreten. Neben den reinen Beschaffungskosten besteht ein weiterer Vorteil der DIN-Behälter aus Kunststoff darin, dass bei den Mülleinsammelfahrzeugen eine in der Anschaffung und im Unterhalt preiswertere, weil weniger störanfällige und vom Gewicht leichtere DIN-Tonnenschüttung eingesetzt werden kann. Defekte bzw. altersbedingt ausrangierte Müllbehälter werden über einen bestehenden Rahmenvertrag mit externen Firmen einer stofflichen Verwertung zugeführt.
Bei der Neubeschaffung von grauen Restmüllbehältern aus Kunststoff wurde in die derzeit laufende Ausschreibung in den Vergabeunterlagen ein Recyclatanteil von mindestens 80 Prozent aufgenommen. Bei den braunen Biomülltonnen und blauen Papiertonnen kann aufgrund der noch nicht einzuhaltenden Farbechtheit derzeit noch kein Recyclatanteil gefordert werden. Dies wird jedoch weiterhin vom AWM beobachtet.
Eine der Aufgaben des AWM gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Förderung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Aus diesem Grund betreibt der AWM ein eigenes Ge-
brauchtwarenkaufhaus, die Halle 2. Um den Kunden ein breites, attraktivesWarenangebot bieten zu können, bietet der AWM auch sicherheits- und funktionstüchtige Elektroaltgeräte an.
Der AWM hat in durchgeführten Vergabeverfahren Kooperationspartner beauftragt, die die Sicherheits- und Funktionsprüfung von Elektroaltgeräten gemäß DIN VDE 0701 und 0702 durchführen und die darüber hinaus auch den Kriterien des Programms „Dritter Arbeitsmarkt“ entsprechen.
Als weitere Maßnahme der Abfallvermeidung betreibt der AWM im Sinne des Mehrweggebots drei Geschirrspülmobile, die mit je 120 Garnituren an Geschirr (Gläser, Tassen, Teller, Besteck) ausgestattet sind. Der Betrieb der Geschirrspülmobile, der derzeit an eine gemeinnützige Einrichtung übertragen ist, beruht auf einem Stadtratsbeschluss vom 26.10.1994 (Konzept zur Förderung der Abfallvermeidung) und wird vom AWM mit jährlich ca. 20.000 Euro bezuschusst. Die Geschirrspülmobile kommen pro Jahr bei ca. 40 Veranstaltungen zum Einsatz.
Bei der eigenen Alttextilsammlung ist es der Landeshauptstadt München wichtig, eine qualitativ hochwertige Verwertung sicher zu stellen. Dabei ist die Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie des KrWG und der EU-Richtlinie 2008/98/EG von den Vertragspartnern unbedingt zu beachten. Die Wiederverwendung (Second Hand) sollte oberste Priorität haben. Außerdem muss eine stoffliche Verwertung (Recycling) der nicht mehr tragfähigen Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sichergestellt sein. Der Auftragnehmer soll sich für die Aufrechterhaltung der Verwertungsquote bei Alttextilien von mehr als 90 Prozent einsetzen.
Die Vergabestelle im Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, achtet bei der Beschaffung von Feuerlöschgeräten und Löschmitteln auf hochwertige Produkte, die eine lange Lebensdauer von ca. 20 bis 25 Jahren gewährleisten. Die Feuerlöschgeräte sind nachfüllbar und sparen Ressourcen. Haben Feuerlöscher und deren Löschmittel ihre Lebensdauer erreicht, werden diese durch geeignete Fachbetriebe umweltgerecht entsorgt. Bei den verwendeten Löschmitteln wird auf möglichst umweltschonende bzw. umweltverträgliche Mittel geachtet. Bei der Beschaffung von Feuerwehrbekleidung werden zu den grundsätzlichen Anforderungen weitere Angaben zur Nachhaltigkeit verlangt. Diese Angaben müssen durch Eigenerklärungen, Gütezeichen, Siegel oder Mitgliedschaften belegt werden.
Das Baureferat und die Münchner Stadtentwässerung setzen bei ihren Ausschreibungen bereits verschiedene Maßnahmen zur ressourcenschonenden Beschaffung um. In den Ausschreibungsunterlagen werden in derRegel Leistungsanforderungen aufgestellt, die auf eine Langlebigkeit und Umweltfreundlichkeit der verwendeten Produkte abzielen.
Bei technischen Anlagen wird darauf geachtet, dass Reparaturen und Ersetzungen von Verschleißteilen möglichst einfach und unkompliziert durchgeführt werden können (gute Zugänglichkeit, einfache Bauweise) und somit eine möglichst lange, ökologisch vorteilhafte und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsdauer erzielt werden kann.
Gebäudeteile, die eine geringere Lebensdauer als das Tragwerk besitzen, werden nach Möglichkeit so geplant, dass künftige Modernisierungen ohne Eingriffe in das Tragwerk machbar sind. Mit einem weitestgehenden Verzicht auf Verbundwerkstoffe und eine Fokussierung auf lösbare Verbindungen wird darüber hinaus zu einem ökologisch positiven Gebäudelebenszyklus beigetragen.
Bei der Ausschreibung von Straßenbaumaßnahmen wird der Einsatz von Recyclingbaustoffen unter der Prämisse der technischen Eignung und der Umweltverträglichkeit standardmäßig ermöglicht. Ausgebaute Materialien (z.B. Böden, Gehwegplatten, Natursteinmaterial) können in der Regel vor Ort oder bei anderen Baumaßnahmen unmittelbar oder nach entsprechender Aufbereitung wiederverwendet werden. Nicht mehr gebrauchsfähige Stoffe und Bauteile (z.B. Ausbauasphalt, Bauteile der elektrischen Verkehrsinfrastruktur) müssen von den ausführenden Firmen über Recycling-Firmen nach den gesetzlichen Vorgaben materialspezifisch aufbereitet und soweit möglich in den Materialkreislauf zurückgeführt werden.
Die Lieferung von Bauprodukten erfolgt zum Teil verpackungsfrei, z.B. bei Schüttgütern. Verpackungen werden regelmäßig nur dort verwendet, wo sie zur Material- oder Transportsicherung unbedingt notwendig sind. Bei palletierten Materialien werden in der Regel wiederverwendbare Europaletten verwendet, die über Kautionen und Leihgebühren im Wirtschaftskreislauf gehalten werden.
Das Baureferat wird auch künftig weitergehende Möglichkeiten zur Ressourcenschonung und zur Beschaffung von Produkten im Kreislaufsystem prüfen und nach Möglichkeit bei den Auftragsvergaben umsetzen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.