Zur Einstellung der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zum rechtsextremen Bombenanschlag vom 26. September 1980 auf das Münchner Oktoberfest erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Es ist sehr enttäuschend und bedauerlich, dass die Hintergründe des Oktoberfestattentats knapp 40 Jahre nach der grausamen Mordtat trotz intensiver Ermittlungen nicht mehr vollständig aufgeklärt werden konnten. Die Gründe hierfür liegen sicher insbesondere in den massiven Verfehlungen und Versäumnissen der ursprünglichen Ermittlungen unmittelbar nach der Tat. Meine Gedanken sind heute in erster Linie bei den Opfern, ihren Angehörigen sowie den vielen Verletzten und Betroffenen des Bombenanschlags vom 26. September 1980. Gerade für sie wäre es wichtig gewesen, endlich Klarheit über die genauen Tathintergründe und mögliche Mittäter zu erhalten. Dies ist leider nicht gelungen. Dennoch ist es – gerade in einer Zeit, in der sich die fortwährende Gefahr rechten Terrors auf erschreckende Weise zeigt – wichtig, dass die Tat nun endlich auch offiziell als das benannt wird, was sie war: ein rechtsextremer Terrorakt. Dafür gilt der Dank heute der Bundesanwaltschaft, die die Ermittlungen im Jahr 2014 wieder aufgenommen und seither akribisch geführt hat. Die Einschätzung der Bundesanwaltschaft sollte auch die Grundlage dafür sein, dass die Angehörigen und Betroffenen eine längst überfällige Entschädigung aus den Fonds des Bundesamts für Justiz für Opfer terroristischer beziehungsweise rechtsextremistischer Straftaten erhalten. Denn auch wenn dadurch der Schmerz und der Verlust geliebter Menschen nicht gelindert werden kann, wäre dies ein wichtiges Zeichen der Solidarität und Anerkennung. Dieses Anliegen werde ich daher abermals gegenüber der Bundesjustizministerin zum Ausdruck bringen.“