Sozialreferat warnt vor Anstieg coronabedingter Mietkündigungen Archiv
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Rathaus Umschau 127 / 2020, veröffentlicht am 08.07.2020
Das Sozialreferat ruft Menschen auf, die coronabedingt ihre Miete nicht zahlen können, sich so früh wie möglich Unterstützung zu holen. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Der Münchner Wohnungsmarkt ist seit Jahren extrem angespannt. Coronabedingt sind nun viele Menschen in Kurzarbeit oder sogar arbeitslos. Wir gehen davon aus, dass viele schon ausstehende Mieten haben oder bald ihre Miete nicht mehr bezahlen können, weil zum Beispiel Rücklagen aufgebraucht sind. Da die staatlichen Hil- fen im Regelfall lediglich 60 bis 70 Prozent der bisherigen Einnahmen vieler Betroffener betragen, sind noch wesentlich mehr Menschen als bisher durch die hohen Mieten in der Landeshauptstadt in ihrer Existenz bedroht.“ Der Bundestag und Bundesrat hatten deshalb das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht“ beschlossen, das zum 1. April in Kraft getreten ist. Danach waren Vermieterinnen und Vermieter angehalten, Mietzahlungen gegebenenfalls zu stunden und durften keine Kündigungen aufgrund von Mietrückständen aussprechen, die auf den Auswirkungen der Pandemie beruhen, also coronabedingt entstanden sind. Diese Regelung ist nun zum 30. Juni ausgelaufen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Oberbürgermeister Dieter Reiter und ich haben im Juni an den Bund appelliert, die Aussetzung des Kündigungsrechts über den 30. Juni 2020 hinaus zu verlängern. Aus unserer Sicht wäre eine Verlängerung bis mindestens September 2020 notwendig gewesen. Gleichzeitig wäre es wichtig gewesen, auch die Frist, bis zu der COVID-19-bedingte Mietschulden aus dem Zeitraum 1. April 2020 bis 30. September 2020 zurückbezahlt werden können, bis zum Jahresende 2022 zu verlängern. Leider ist dies nicht umgesetzt worden.“ Wer coronabedingt seine Miete nicht zahlen konnte, muss diese nun bis Ende Juni 2022 nachzahlen. Und wer ab Juli seine Miete coronabedingt nicht zahlen kann, für den gelten wieder die regulären mietrechtlichen Regelungen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Ab jetzt reicht wieder ein Mietrückstand von zwei Monatsmieten für eine fristlose Kündigung. Ich appelliere deshalb dringend an alle, die ihre Miete im Moment nicht selbst tragen können, sich so früh wie möglich beraten zu lassen. Wir gehen davon aus, dass viele Menschen betroffen sind und sein werden, die bisher noch nie mit der Frage befasst waren, dass sie ihre normalen Lebenshaltungskosten nicht alleine tragen können und damit auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Deswegen wollen wir nochmal explizit darauf hinweisen, welche Möglichkeiten es gibt, entstehenden Mietschulden oder gar einem drohenden Wohnungsverlust zu begegnen“
Sobald sich zeigt, dass Mietschulden durch die Corona-Pandemie (weiter) entstehen werden oder nicht zurückgezahlt werden können, sollte man, wenn das Verhältnis zur Vermieterin beziehungsweise zum Vermieter grundsätzlich gut ist, mit ihr/ihm Kontakt aufnehmen. Möglicherweise lässt sich hier eine Ratenzahlung vereinbaren oder eine andere Lösung finden. Wichtig ist, darauf zu achten, dass man so eine Lösung dann auch schriftlich festhält.
Sobald klar ist, dass eine Einigung mit der Vermieter nicht möglich ist und die Miete nicht gezahlt werden kann − und damit der Verlust der Wohnung im Raum steht − sollten sich Betroffene direkt an die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) in den Sozialbürgerhäusern wenden. Dort beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend über die Möglichkeiten, einen drohenden Wohnungsverlust abzuwenden und vermitteln an die zuständigen Stellen. Wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und um die Miete zu bezahlen, sollten Betroffene prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) oder dem Wohngeldgesetz (WoGG)
haben und diese gegebenenfalls beantragen. Wohngeld kann zentral in der Wohngeldstelle im Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße beantragt werden.
Für Leistungen nach dem SGB II können sich Betroffene an das Jobcenter München imzuständigen Sozialbürgerhaus wenden und dort gegebenenfalls einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) stellen.
Informationen zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen gibt es auch unter www.muenchen.de/corona unter Hilfs- und Unterstützungsangebote oder über das Servicetelefon der Stadt unter 233-96833.