Das Kreisverwaltungreferat informiert aus aktuellem Anlass erneut über die Vorgaben und damit verbundenen Kontrollen zum Infektionsschutz in Gastronomie und Einzelhandel. Die Gewerbeüberwachung überprüft derzeit mit 15 Kontrolleurinnen und Kontrolleuren die Einhaltung der Infektionsschutzverordnung im Einzelhandel. Die Bezirksinspektionen kontrollieren im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Gastronomiebetriebe regelmäßig. Für den Vollzug des Gaststättenrechts sind insgesamt rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig, ein großer Teil ist im Innendienst mit dem Abarbeiten der Anträge auf Freischankflächen gebunden.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Corona stellt das Miteinander in dieser Stadt auf die Probe, ob gesundheitlich, psychologisch oder wirtschaftlich. Wir können diese große Herausforderung nur alle zusammen und miteinander bewältigen. Ein großer Dank geht an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksinspektionen und bei der Gewerbeüberwachung, die mit großem Einsatz Tag für Tag, auch abends und an Wochenenden, im Einsatz sind. Sie müssen täglich eine für alle Seiten vertretbare Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Gesundheitsschutz treffen. Das ist nicht einfach, dafür meinen größten Respekt.
Vor allem der Gastronomie kommt die Landeshauptstadt derzeit mit dem Gebührenerlass und der eklatanten und schnellen Ausweitung von Freischankflächen enorm entgegen. Wir ermöglichen hier, was vertretbar ist. Seit dem 25. Mai haben wir mehr als 6.200 zusätzliche Gastplätze auf Parkplätzen und durch zusätzliche seitliche Ausdehnung geschaffen. Und das bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von gut fünf Arbeitstagen.
Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Miteinander aller im Blick und handeln mit Augenmaß. Dazu gehört auch, dass sich die Gastronomen an die Vorgaben zum Infektionsschutz halten. Das Virus ist nicht weg, wir haben es nur sehr gut im Griff. Das ist so, weil die Münchnerinnen und Münchner sich lange Zeit wirklich gut an die Infektionsschutzvorgaben des Freistaats gehalten haben. Das belegen die anhaltend niedrigen Kennzahlen zum Verlauf der Corona-Pandemie. Doch diese guten Werte dürfen nicht zu Leichtsinn verführen. Im Einzelhandel und der Gastronomie ist nach wie vor eine hohe Regeltreue festzustellen. Solange es keinen Impfstoff gibt, sind Vernunft und Verantwortungsgefühl das beste Mittel gegen Corona.“
Die Gewerbeüberwachung wird sowohl nach Hinweisen durch die Bevölkerung tätig, als auch im Rahmen von regelmäßigen Kontrollgängen. Es werden auch gezielt Schwerpunktmaßnahmen durchgeführt. Bei Erstverstößen wird zunächst nur über die aktuell geltenden Vorgaben informiert, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen folgen weitere Maßnahmen. In den vergangenen Wochen wurden so rund 300 Einzelhandelsbetriebe überprüft.
In München gibt es rund 8.000 Gastronomiebetriebe. Bei Kontrollen werden festgestellte Missstände sofort angesprochen, es wird für Abhilfe gesorgt und nötigenfalls werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Kontrollen in Gaststätten erstrecken sich auch auf die Registrierungspflicht der Gäste, die Listen sind vorzuzeigen und werden durchgesehen. Die Kontrolle infektionsschutzrechtlicher Vorgaben erfolgt stichprobenartig und bei Vorliegen konkreter Beschwerden. Die Kontrolleure geben sich immer zu erkennen und zeigen Ihren Dienstausweis vor.
Gemäß dem Hygienekonzept Gastronomie des Freistaats haben gastronomische Betriebe alles zu unterlassen, was eine Ausbreitung des Virus unterstützen könnte. Beispielsweise ist auch sicherzustellen, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt werden, und es sind für Gäste und Personal ausreichend Waschgelegenheiten oder Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. Auch beim Reinigen der Tische sowie der Speisekarten, Menagen und ähnlichem ist auf Reinlichkeit zu achten. Es muss ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept vorliegen.
Das Kreisverwaltungsreferat informiert im Internet über die aktuellen Vorgaben für Gastronomiebetriebe zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus. Die Regeln zum Infektionsschutz in Gastronomiebetrieben gibt es auf www.muenchen.de/gastro.
Informationen über die aktuellen geltenden Vorgaben des Freistaats, auch zu Hygienekonzepten, gibt es auf https://www.stmgp.bayern.de. Für die Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben zum Infektionsschutz im öffentlichen Raum ist in erster Linie die Polizei zuständig.