Lärmgutachten für Pasing Nord Lärmgutachten: Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich machen
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Rathaus Umschau 129 / 2020, veröffentlicht am 10.07.2020
Lärmgutachten für Pasing Nord Lärmgutachten: Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich machen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 16.1.2020
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Im Antrag Nr. 14-20/A 06531 „Lärmgutachten für Pasing Nord“ wird darum gebeten, für die August-Exter-Straße, die Theodor-Storm-Straße und den Wensauerplatz ein Lärmgutachten zu erstellen, um ein Gesamtbild der Situation vor Ort darstellen zu können. Erforderlich werde dies aufgrund der hohen Verkehrslärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch hohe Lkw-Durchgangsverkehre und ein generell hohes Verkehrsaufkommen. Um den Anwohnerinnen und Anwohner ein sicheres und lebenswertes Wohnviertel zu bieten, müssten gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Der Antrag Nr. 14-20/A 06532 „Lärmgutachten: Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich machen“ zielt darauf ab, dass die Ergebnisse des Lärmgutachtens so frühzeitig wie möglich der Bevölkerung, etwa in den Infokästen in jeweiligen Stadtvierteln, zugänglich gemacht werden sollen. Dabei sollen nicht nur Prozentanteile dargelegt, sondern das tatsächliche Verkehrsaufkommen in ganzen Zahlen dargestellt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt der Anträge betrifft damit jeweils eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren Anträgen vom 16.1.2020 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Bei sämtlichen der in Antrag Nr. 14-20/A 06531 genannten Straßen handelt es sich um Anliegerstraßen mit – im Vergleich zu den Verkehrsmengen auf städtischen Hauptverkehrsstraßen - geringen Verkehrsmengen. Zudem ist das Gebiet nur locker bebaut und weist insgesamt eine geringe Einwohnerdichte auf. Insgesamt sind die Schallimmissionen an der angrenzenden Wohnbebauung vergleichsweise gering.
Als verkehrslenkende Maßnahme mit lärmmindernder Wirkung wurde in den aufgeführten Straßen bereits eine Tempo-30-Zone angeordnet. Eingrundsätzlich denkbarer Einbau eines lärmmindernden Asphalts kommt ebenfalls nicht in Betracht. Denn dieser zeigt bei der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nahezu keine relevante weitere lärmmindernde Wirkung. Zudem wäre der Einsatz eines solchen Asphalts nur bedingt möglich, da dieser aufgrund seines hohen Hohlraumgehalts gegenüber Scherkräften besonders in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen (diese sind im Untersuchungsgebiet in hoher Anzahl vorhanden) empfindlich ist. Eine Errichtung von Schallschutzwänden scheidet aus stadtgestalterischen und Platzgründen aus.
Aus all diesen Gründen wurde das Gebiet nördlich des Pasinger Bahnhofs im aktuellen Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 nicht als Untersuchungsgebiet, in dem Maßnahmen zur Lärmminderung untersucht oder umgesetzt werden müssten, identifiziert. Ein Lärmgutachten ist daher nicht zielführend.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereitet darüber hinaus derzeit eine Untersuchung der verkehrlichen Neuordnung des öffentlichen Straßenraumes am nördlichen Ausgang des Pasinger Bahnhofs zwischen Carossastraße und Wensauerplatz vor, zudem wird die Gottfried-Keller-Straße umgebaut (Aufhebung Einbahnregelung). Der geplante Untersuchungszeitraum liegt dabei laut Referat für Stadtplanung und Bauordnung zwischen Sommer 2020 und 1. Quartal 2021, die anschließende Umsetzung der Maßnahmen durch das Baureferat soll voraussichtlich 2022-2023 erfolgen.
Die Verkehrssituation wird sich demnach in den nächsten Jahren ändern, so dass auch insoweit ein Lärmgutachten kein für die Zukunft repräsentatives Ergebnis bringen würde.
Ihren Anträgen kann daher nicht entsprochen werden.
Das Antwortschreiben ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.