Barrierefreier S-Bahnhalt Aubing – Wann kommt das versprochene Provisorium?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 27.5.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Elisabeth Merk:
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage „Barrierefreier S-Bahnhalt Aubing – Wann kommt das versprochene Provisorium?“ vom 27.5.2020, in der Sie um Beantwortung einiger Fragen zu den provisorischen Planungen zur Barrierefreiheit des Haltepunktes Aubing und des städtebaulichen Wettbewerbs in diesem Bereich bitten. Folgendes kann Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dazu mitteilen:
Frage 1:
Wurde die Möglichkeit eines Provisoriums bereits überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort:
Ja, die Möglichkeit eines Provisoriums wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die mit den Planungen der Deutschen Bahn AG zum mehrgleisigen Ausbaus der S4 abgestimmt war, nachgewiesen.
Entsprechend wurde dem Stadtrat mit Beschluss vom 24.7.2019 (Sitzungsvorlagen-Nr. 1420/V 13679) vorgeschlagen, dass eine Realisierung der barrierefreien Erschließung der Unterführung von Norden am S-Bahnhof-Aubing als Vorwegmaßnahme des Gesamtausbaus der S4 durchgeführt werden soll. Die Finanzierung sollte durch den Freistaat Bayern erfolgen. Dies hätte von der DB AG in den nächsten 4 bis 5 Jahren umgesetzt werden können. Der Stadtrat hat in der genannten Sitzung indes anders entschieden. Demnach soll für die barrierefreie Erschließung der Unterführung von Norden ein städtebaulicher Wettbewerb unter Einbeziehung weiterer Flächen im Umfeld ausgelobt werden.
Ziel dieses Wettbewerbs soll eine barrierefreie Ortsverbindung mit Adressbildung zwischen Altaubing, dem Neubaugebiet an der Colmdorfstraße und Freiham sein. Eine breite Bürgerbeteiligung ist vorgesehen. Das Ergebnis dieses Wettbewerbs muss dann in die Planungen der Bahn eingespeist werden.
Eine schnelle barrierefreie Lösung wäre die ursprünglich vorgesehene Rampe auf der Nordseite gewesen. Hierfür hätte die DB AG das nötige Planfeststellungsverfahren übernommen. Mit dem Wettbewerb wird die Barrierefreiheit des Bahnhofs Aubing erst im Zuge des Gesamtausbauskommen, allerdings in einer attraktiveren Version als mit der ursprünglich angestrebten Rampe.
Frage 2:
Wann gedenkt die Stadt, die provisorische Lösung anzugehen, um die Barrierefreiheit wenigstens provisorisch in absehbarer Zeit zu erreichen?
Antwort:
Die aktuelle Beschlusslage sieht ein Provisorium derzeit nicht vor. Nach Beschluss des Stadtrates vom 24.7.2019 (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20/V 13679) ist zunächst ein städtebaulicher Wettbewerb unter Einbeziehung weiterer Flächen im Umfeld durchzuführen, dessen Ergebnis anschließend in die Planungen der DB AG einfließen wird. Um dennoch eine barrierefreie und vor allem attraktive Erschließung in naher Zukunft zu bekommen, wird die DB AG nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses gebeten, dieses als Vorwegmaßnahme im Rahmen des Ausbaus der S4 zu realisieren.
Frage 3:
Wie ist der Stand des städtebaulichen Wettbewerbs?
Antwort:
Die Auslobung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2020. Inwieweit aufgrund der derzeitigen Situation eine breite Bürgerbeteiligung noch vor der Auslobung stattfinden kann, muss abgewogen werden und erfolgt zudem in Absprache mit dem Bezirksausschuss.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.