Bolzplätze und öffentliche Sportflächen in München erhalten und ausbauen I – Aktuelle Situation darstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 13.11.2019
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 13.11.2019 Folgendes beantragt:
„1. Die Stadtverwaltung stellt dem Stadtrat dar:
- wie viele Bolzplätze/öffentliche Sportflächen es aktuell in der Stadt gibt und wo sich diese befinden. In welchem Zustand sich die Anlagen befinden, welche Stadtviertel eine gute/eine ausreichende/eine ungenügend Versorgung mit Bolzplätzen/öffentlichen Sportflächen im Bezug auf die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Viertel haben.
- In welchen Vierteln aktuell Neubauprojekte von Bolzplätzen und öffentlichen Sportanlagen geplant sind.
- In welchen Vierteln Bolzplätze/öffentliche Sportanlagen aktuell durch eine andere Bebauung bedroht sind.
2. Die Stadtverwaltung erstellt eine interaktive digitale Karte, in der alle Bolzplätze und Sportflächen im Bestand und in Planung dargestellt werden. Diese Karte wird auf muenchen.de und in der Smart City App verfügbar gemacht.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit diesem Schreiben zu beantworten.
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 13.11.2019 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Zu Ihrer Frage „wie viele Bolzplätze/öffentliche Sportflächen es aktuell in der Stadt gibt und wo sich diese befinden“:
Es gibt aktuell
- 35 Skateanlagen
- 165 Bolzplätze
- 182 Street- und Basketballanlagen
- 4 Dirtbikeanlagen- 15 Calisthenicsanlagen
- 22 Fitnessparcours
- 4 Parcoursanlagen
Die Bolzplätze und öffentlichen Sportflächen sind über nahezu alle Bereiche des Stadtgebietes verteilt. Schwerpunkte stellen dabei größere öffentliche Grünanlagen dar.
Alle Anlagen sind in der bereits bestehenden Spielplatz-App verortet und können dort z.B. nach Kategorien gefiltert, gesucht und gefunden werden.
Zu Ihrer Frage „in welchem Zustand sich die Anlagen befinden“:
Alle Anlagen befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand, der im Rahmen der Spielplatzkontrollen in einem wöchentlichen, einem monatlichen und einem jährlichen Turnus geprüft wird. Laufend werden, abhängig vom alters- oder nutzungsbedingten Zustand, Anlagen grundlegend saniert und an zeitgemäße Bedarfe angepasst. Aspekte der Gendergerechtigkeit und der Inklusion werden dabei berücksichtigt. In der Regel erfolgt bei der Neugestaltung von bestehenden Anlagen eine Bürger-, Kinder- und Jugendbeteiligung.
Zu Ihrer Frage „in welchen Vierteln aktuell Neubauprojekte von Bolzplätzen und öffentlichen Sportanlagen geplant sind“:
Zu Ihren Fragen „welche Stadtviertel eine gute/eine ausreichende/eine ungenügende Versorgung mit Bolzplätzen/öffentlichen Sportflächen im Bezug auf die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Viertel haben“ und „in welchen Vierteln Bolzplätze/öffentliche Sportanlagen aktuell durch eine andere Bebauung bedroht sind“:
Hierzu teilt das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
„1. Soziale Infrastruktur
Die Thematik der Spielflächen im öffentlichen Grün für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche fließt in den Spielflächenversorgungsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, HA I/21 ein.
Die Fortschreibung ist für 2021 vorgesehen. Eine eigene Darstellung der Kategorie Bolzplätze (‚Bolzplätze im öffentlichen Grün‘) kann vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Spielflächenversorgungsplan mitberücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Daten durch das Baureferat zur Verfügung gestellt werden. Bolzplätze waren bislang keine ausgewiesene Kategorie im Spielflächenversorgungsplan.
Das Baureferat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Kategorie Bolzplatz im öffentlichen Grün in den Rohdaten als eigene Kategorie dargestellt und mit Koordinaten zur Verfügung gestellt werden kann. Entsprechend der Spielplatzsuche für München unter: https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1051706/n0/#w1051706 sind 165 Plätze als Bolzplatz ausgewiesen. (...)
(Anmerkung des Baureferates: Die Daten können dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung gestellt werden.)
2. Flächenmanagement, Flächennutzungsplanung
Zum Thema Bolzplätze wäre zunächst zu sagen, dass eine einheitliche Definition und Bestandserhebung hierfür schwierig erscheint. Neben den seitens der Landeshauptstadt München unterhaltenen öffentlichen Sport- und Spielanlagen gibt es im Stadtgebiet sicherlich eine Vielzahl an allgemein nutzbaren Grün- und Freiflächen, auf denen auch informell und ohne feste Infrastruktur Ball gespielt wird. Das können grundsätzlich alle ausreichend großen und geeigneten Wiesenflächen in öffentlichen Grünanlagen sein, sofern dies dort zulässig ist. Daneben gibt es sicherlich auch einige entsprechende private Flächen, auf denen das Fußballspielen toleriert wird. Aus einzelnen Planungsfällen ist bekannt, dass sich informelle und zugleich regelmäßig genutzte Bolzplätze auf Freiflächen etabliert haben, die noch nicht als öffentliche Grünflächen weiter entwickelt bzw. als Grünanlage ausgebaut wurden. Spezifische Erhebungen dazu sind jedoch nicht be-kannt. Zum Bestand an entsprechenden Bolzplätzen können seitens des Referats für Stadtplanung und Bauordnung daher keine Aussagen getroffen werden.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unterstützt grundsätzlich das Ziel zur Schaffung hinreichender und gut nutzbarer Angebote für Kinder und Jugendliche zum Aufenthalt, Spielen oder Bolzen. Dafür können die im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung dargestellten ‚Allgemeinen Grünflächen‘ geeignet sein. Teilweise ist auch das Planzeichen ‚J‘ für ‚Jugendspiel‘ dargestellt, das über die nachfolgenden Planungsebenen weiter konkretisiert und umgesetzt werden kann. Hier-über können im Zuge der Stadtentwicklung und Stadtplanung im Einzelfall auch neue Bolzplätze entstehen, sofern dies planerisch und rechtlich am konkreten Ort sinnvoll erscheint.
3. Weitere bauliche Entwicklung
Die weitere bauliche Entwicklung in München durch Neubau, Nachverdichtung und Umstrukturierung führt je nach Stadtviertel zu einer weiteren Nachfrage nach Freiräumen für Erholung, Sport und Spielen. Während über den städtebaulichen Neubau auch die Spielraumversorgung mitbedacht werden kann, fehlt im Bereich der Nachverdichtung und Umstrukturierung ein entsprechendes planerisches Instrument.
Da die Kategorie Bolzplätze mit festen Toren im Rahmen der Nahversorgung von kleineren Bauprojekten wegen des Immissionsschutzes nicht mit geplant werden können, bedarf es einer stadtteilbezogenen Bedarfsplanung und Sicherung der bestehenden öffentlich nutzbaren Grünflächen.
Darüber hinaus können zur Zeit keine Aussagen zum Thema ,Gefährdung von Bolzplätzen durch andere Baumaßnahmen‘ gemacht werden. Dies wäre allenfalls möglich, sobald uns der aktuelle Bestand an öffentlich zugänglichen Bolzplätzen in geeigneter prüffähiger Form vorliegt. Dann könnte ggf. innerhalb des Referates für Stadtplanung und Bauordnung geprüft werden, welche Bolzplätze bereits überbaut wurden, welche Bolzplätze aktuell durch Baumaßnahmen betroffen sind und welche Bolzplätze zu einem späteren Zeitpunkt in Konflikt mit einer Baumaßnahme kämen. Derzeit rücken Bolzplätze nur gelegentlich bei aktuellen Vorgängen in unser Blickfeld.
Allerdings wird davon ausgegangen, dass das Baureferat bei der Überbauungen von Bolzplätzen, die in der Zuständigkeit des Baureferats liegen, beibaulichen und planerischen Maßnahmen als ,Eigentümer‘ zuständigkeitshalber beteiligt wird.
Im konkreten Einzelfall könnte eine ,heranrückende Wohnbebauung‘ (Neubau, Nachverdichtung) dazu führen, dass die Lärmschutzanforderungen an bestehende Bolzplätze, die von Jugendlichen genutzt werden, nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nachjustiert werden müssen, auch wenn die Anlagen schon länger Bestand haben. Hier muss dann das Referat für Gesundheit und Umwelt prüfen, ob und inwieweit den Lärmschutzvorgaben zukünftig entsprochen werden kann (Werte der 18. BImSchVO als Grenze für den privilegierten Sportlärm dürfen nicht überschritten werden). Soweit belegt ist, dass Bolzplätze ausschließlich (!) von Kindern (bis 14 Jahre) genutzt werden, so gilt der mit der Nutzung dieser Bolzplätze einhergehende Lärm regelmäßig im gesetzlichen Sinne nicht als Lärm (§ 22 Abs. 1 a BImSchG), so dass bei ,heranrückender Wohnbebauung‘ keine nachträglichen Anforderungen an den Lärmschutz gestellt werden dürfen.
Bauliche Eingriffe in öffentliche Grünflächen stellen in der Praxis der Lokalbaukommission die absolute Ausnahme dar (z.B. für temporäre Einrichtungen der Kinderbetreuung oder auch auf Basis des § 246 BauGB für temporäre Einrichtungen der Asylunterbringung, wenn andere Flächen nicht zur Verfügung stehen). Wenn dabei Jugendspieleinrichtungen im Feuer stehen, wird im Zuge der Situierung jeweils versucht, ortsnahen Ausgleich zu finden. Ein letzter Fall der Inanspruchnahme einer faktischen öffentlichen Grünfläche, die auch dem Jugendspiel diente, stellt das WAL-Projekt am Frankfurter Ring/Schmalkaldener Straße dar. Hier hat die GWG gemeinsam mit dem Baureferat unmittelbar vor Ort Ersatz geschaffen, der auch gut angenommen wird. Die Jugendspielfläche lag bisher auf einer Baufläche nach § 34 BauGB. Und auch in dem zuletzt diskutierten Fall an der Adam-Berg-Straße (Erweiterungsvorhaben eines Gartencenters und Wohnungsbau) zeichnet sich eine Lösung ab, die den Erhalt oder die Verlagerung der vorhandenen Jugendspieleinrichtung ermöglicht.“
Zu Antragspunkt 2. „Die Stadtverwaltung erstellt eine interaktive digitale Karte, in der alle Bolzplätze und Sportflächen im Bestand und in Planung dargestellt werden. Diese Karte wird auf muenchen.de und in der Smart City App verfügbar gemacht“:
Auf muenchen.de existiert bereits eine Spielplatz-App unter: https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1051706/n0/.
DieAppistauchunter:https://spielplatz-muenchen.de/ zu finden.In der Smart City App findet sich unter der Rubrik „Service“ – „Geburt, Familie und Freizeit“ eine Verlinkung zur o.g. Spielplatz-App. Hier finden sich alle Spieleinrichtungen mit genauer Ortsangabe. Dort besteht auch die Möglichkeit einer gezielten Suche nach unterschiedlichen Kategorien (Bolzplätzen, Skaten, Streetball, Dirtbiken etc.). Fertiggestellte Einrichtungen werden nach Freigabe für die Öffentlichkeit dort eingetragen. Gerne greifen wir Ihren Wunsch auf und es werden zukünftig die in Planung befindlichen Anlagen ergänzt, sobald der entsprechende Projektauftrag vorliegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.