Welche Pläne gab es für die Menzinger Erdbeerwiese?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 6.3.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 6.3.2020 haben Sie gemäß §68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„In der Bezirksausschusssitzung des BA21 am 3.3.2020 wurde laut Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung vom 5.3.2020 (Bericht ‚Fundamentalkritik an der Stadtplanung‘) über mögliche Bebauungen auf der Grünfläche an der Weinschenkstraße/Bauseweinallee diskutiert. Unter anderem wurde die Fläche als angedachter Standort für eine Flüchtlingsunterkunft mit 300 Bewohnern benannt. Diese Aussage hat in der o.g. Bezirksausschusssitzung und in der Bevölkerung zu Irritationen geführt, da diese Pläne bisher nicht ans Licht der Öffentlichkeit gedrungen sind.“
Frage 1:
Welche Planungen zur Bebauung an der Weinschenkstraße/Bauseweinallee liegen der Verwaltung vor? Wie weit sind die Planungen jeweils fortgeschritten?
Antwort:
Nach einer sowohl langjährigen als auch langwierigen Suche und Prüfung einer Vielzahl von Alternativstandorten für einen neuen Schulstandort im Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing wurde für den Standort Weinschenkstraße/Bauseweinallee in den Jahren 2019/2020 eine Machbarkeitsstudie durch das Baureferat in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Referat für Bildung und Sport erarbeitet.
Die Ausgangsüberlegung ist dabei, den bestehenden Schulcampus an der Pfarrer-Grimm-Straße durch die Verlagerung der Carl-Spitzweg-Realschule zu entlasten und damit Flächen für die dringend notwendige Erweiterung des Louise-Schröder-Gymnasiums zu erhalten. Die bestehenden Sportanlagen an der Professor-Eichmann-Straße könnten damit weiterhin von beiden weiterführenden Schulen genutzt werden. Im Weiteren könnten mit dem Standort Weinschenkstraße/Bauseweinallee innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges bislang landwirtschaftlich genutzte, im Eigentum der Landeshautstadt München befindliche, und durch den S-Bahnhof Unter-menzing hervorragend angebundenen Flächen einer baulichen Entwicklung für Gemeinbedarfseinrichtungen zugeführt werden.
Die Machbarkeitsstudie wurde in Varianten entwickelt, wobei sich eine Variante durch Bebauung der Flächen südlich der Weinschenkstraße stärker zur Erschließung durch die S-Bahn orientiert und die bestehenden Sportflächen des SV Untermenzing überwiegend erhält. Die zweite Variante sieht die Flächen westlich der Professor-Eichmann-Straße für den Schulstandort vor und hält den bestehenden Grünzug von Hochbauten für Schule und Sport komplett frei. Dort sind in dieser Variante die Sportflächen für den SV Untermenzing bzw. für beide weiterführenden Schulen (Realschule und Gymnasium) vorgesehen.
Für die Flächen muss zur Umsetzung der Vorhaben Baurecht geschaffen werden. Im Vorfeld wurde mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt hierfür die Erstellung eines Klimagutachtens mit dem Ziel abgestimmt, die bioklimatische Funktion sicherzustellen. Des Weiteren soll auch die Umsetzung des sogenannten Grünzugs „M“, der vielfältig nutzbare Freiflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Ortsteile Unter- und Obermenzing schaffen würde, erfolgen.
Die Machbarkeitsstudie wurde im Zuge der Beschlussfassung für erforderliche Bauleitplanverfahren zu neuen Schulstandorten (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 5.2.2020, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V15933) in den Bezirksausschüssen der Stadtbezirke 21 und 23 vorgestellt. Auf Grund der vielfältigen Vorbehalte gegen die Planung wurde die Beschlussfassung für den Standort Weinschenkstraße/Bauseweinallee zurückgestellt.
Frage 2:
Gab es oder gibt es konkrete Planungen, auf der Grünfläche an der Wein- schenkstraße/Bauseweinallee eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten?
Antwort:
Es ist zutreffend, dass die genannte Fläche an der Bauseweinallee (Flst. 240/0, Gem. Obermenzing) im Rahmen der referatsübergreifenden Task Force UFW (Unterbringung für Flüchtlinge und Wohnungslose) einer Vorprüfung unterzogen wurde. Der Standort wurde als mögliche Ersatzfläche für schließende kommunale Flüchtlingsunterkünfte untersucht, schließlich aber verworfen.
Frage 3 :
Wenn ja, wann wurden hierzu die Planungen aufgenommen?
Antwort:
Die Objektmeldung in der Task Force UFW erfolgte im Juli 2017.
Frage 4 und 5:
Wenn ja, wann wurde hierüber der Stadtrat informiert? Wenn ja, wann wurde der Bezirksausschuss über etwaige Planungen unterrichtet?
Antwort:
Der Stadtrat und der Bezirksausschuss wurden hierüber nicht unterrichtet, da sich die Planungen nicht konkretisierten.
Standortplanungen werden erst dann in der Öffentlichkeit oder der örtlichen Politik/und im Stadtrat bekannt gemacht, wenn sich diese soweit konkretisiert haben. Die jeweils tangierten Bezirksausschüsse werden im Rahmen der sogenannten „Erstinformation“ durch das Sozialreferat von solchen dann realistischen Planungen in Kenntnis gesetzt werden – noch vor der Befassung des Stadtrats.
Eine Öffnung des „Ideenraums“, in dem die Verwaltung die Möglichkeiten einer Realisierung als Unterkunft für Flüchtlinge oder Wohnungslose erst sondiert, hätte zur Folge, dass öffentlich über Standorte diskutiert wird, die sich häufig bereits nach kurzer Zeit wieder zerschlagen bzw. als ungeeignet darstellen. Dies würde viel unnötige Unruhe und Befürchtungen bei den Bürgerinnen und Bürgern auslösen.
Frage 6:
Wenn ja, warum wurde an dieser Stelle vom Bau einer Flüchtlingsunterkunft abgesehen?
Antwort:
Der Standort wurde im Rahmen der Task Force UFW verworfen, da das Referat für Bildung und Sport für die Fläche Bedarf angemeldet hatte und dies in der Regel Vorrang vor Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Wohnungslose hat.