Sitzmöbel im öffentlichen Raum ausreichend beschatten – innovativ mit begrünten Beschattungselementen
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 28.2.2020
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 28.02.2020 Folgendes beantragt:
„Das Baureferat wird beauftragt, bei der Neuplanung von Sitzgelegenheiten in Parks und auf öffentlichen Flächen für ausreichend Beschattung zu sorgen und bestehende Sitzmöbel daraufhin zu überprüfen.“
Nach Paragraf 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadträte nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.02.2020 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Es ist gängige Praxis, auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Grünanlagen Sitzgelegenheiten sowohl in der Sonne als auch im Schatten anzubieten, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung nachzukommen. Die Aufstellung von Sitzgelegenheiten findet in enger Abstimmung mit den Bezirksausschüssen statt. Im Zuge des von Oberbürgermeister Dieter Reiter initiierten Bankprogramms wurden in Abstimmung mit den jeweiligen Stadtteilgremien neue Sitzbänke aufgestellt, um die Aufenthaltsqualität und die Nahmobilität in der Stadt zu verbessern. Es wurden Plätze gewählt, die zum Verweilen einladen, bevorzugt mit schattenspendendem Baumbestand. Hunderte von geeigneten Standorten konnten gefunden werden.
Sowohl bei der Gestaltung von neuen Plätzen als auch bei der Umgestaltung von bestehenden Plätzen werden im Rahmen von standardmäßig durchzuführenden Bürgerbeteiligungsverfahren die Anforderungen an die Platzgestaltung bezüglich Nutzung, Ausstattung mit Grün und Sitzgelegenheiten definiert.
Bei der Neugestaltung von Plätzen und Grünanlagen können für den jeweiligen Ort individuell gestaltete Pergolen als besondere Gestaltungselemente durchaus ein in Einzelfällen geeignetes Mittel sein, um in Ergänzung zu baumüberstandenen Orten beschattete Sitzgelegenheiten zu schaffen.Ein gebautes Beispiel sind die mit Rosen berankten, filigranen Stahlkonstruktionen am „Ort der Stille“ in der Urbanen Mitte Ackermannbogen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.