Kinderbetreuung in München weiter stärken II – Eingruppierung von Einrichtungsleitungen in Kindertageseinrichtungen und weiteren Erziehungsdiensten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Anne Hübner, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Marian Offman und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 21.11.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 21.11.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine Angelegenheit, die die tarifrechtliche Bindung der Landeshauptstadt München betrifft, über die der Stadtrat nicht entscheiden darf bzw. kann, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Landeshauptstadt München, genauso wie dies bisher für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen der Fall ist, sich noch einmal für eine finanzielle Aufwertung von Tätigkeiten mit Leitungsverantwortung einsetzt.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Einwertung der Leitungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst.
Seitens des Referats für Bildung und Sport wurden für die kommenden Tarifverhandlungen Vorschläge zur Aufwertung der Leitungsverantwortung an das Personal- und Organisationsreferat übermittelt, z.B. die Berücksichtigung der Faktorisierung bei der Durchschnittsbelegung, die Grundlage für die Einwertung der Leitungen ist. Die Faktorisierung (z.B. Krippenkinder zählen doppelt) würde zu einer höheren Durchschnittsbelegung und somit in der Regel zu einer höheren Einwertung führen.
Die Ergebnisse der Verhandlungen müssen diesbezüglich abgewartet werden.
Aktuell verdienen Erzieherinnen und Erzieher in München zwischen 3.506 Euro und 4.777 Euro. Sie liegen damit bereits jetzt oberhalb anderer Ausbildungsberufe des Öffentlichen Dienstes, zum Beispiel Handwerkern, Brandmeistern bei der Feuerwehr oder staatlich geprüften Technikern.Die Gehaltssteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst in den vergangenen Jahren waren höher als die bei den anderen Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst. Das Gehalt der Erzieherinnen und Erzieher (Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger) ist für die nach 2005 eingestellten Beschäftigten seit 2009 um 1.330 Euro auf 3.506 Euro (incl. Arbeitsmarkt- und Münchenzulage) gestiegen. Das ist ein Plus von 61 Prozent innerhalb von elf Jahren. Im Vergleich hierzu beträgt die Steigerungsrate für gleichwertig eingruppierte Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst seit 2009 rund 40 Prozent (incl. Münchenzulage).
Die Leitungsstellen wurden im Rahmen der Entgeltordnung 2015 um eine Entgeltgruppe angehoben, was einem Entgeltgewinn zwischen 101 Euro und 504 Euro entspricht.
Das Referat für Bildung und Sport ist vor anstehenden Tarifverhandlungen immer durch das Personal- und Organisationsreferat eingebunden und bringt Ideen zur Verbesserung der Situation ein, um auch weiterhin finanzielle Aufwertungen im Leitungsbereich zu erreichen. Auch die Maßnahmen des GuteKita Gesetzes zielen auf eine Stärkung und Entlastung der Leitungskräfte ab. Dies ist aus Sicht des Referats für Bildung und Sport ebenfalls ein wichtiger Schritt, die Attraktivität der Leitungen an Kindertageseinrichtungen zu verbessern.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.