Um die Grundschulversorgung in Harlaching auch zukünftig sicherzustellen, sollen mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 672 vom 19. Februar 2020 im Bereich Theodolindenstraße (westlich) und Seybothstraße (östlich) auf dem neu zu ordnenden Gelände des Klinikums Harlaching die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen ein neuen Schulstandort geschaffen werden. Vorgesehen ist der Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Zweifach-Sporthalle. Das Schulbauvorhaben wird im Rahmen der Schulbauoffensive mit hoher Priorität bearbeitet.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraf 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach Paragraf 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden von Donnerstag, 23. Juli, mit 3. September an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
- beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum), barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6 bis 18 Uhr),
- bei der Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 11 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr, eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 2 33-3 98 88 möglich),
- bei der Stadtbibliothek Giesing, Deisenhofener Straße 20 (Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr).