Die Vollversammlung des Stadtrats hat heute Erleichterungen für Erbbaurechtsnehmer der Stadt beschlossen. Die Stadt München hat damit nun die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Erbbauzinszahlungen zu stunden. Weitergehende Erleichterungen unterliegen jeweils einer Einzelprüfung. Betroffen sind grundsätzlich zirka 1.300 Vertragsverhältnisse im gesamten Stadtgebiet.
Für die Vielzahl der Vertragsverhältnisse, bei denen die Stadt München Vertragspartner ist, hat der Stadtrat bereits am 29. April umfangreiche Erleichterungen für Mieter und Pächter beschlossen. Ab sofort können auch für den Bereich der von der Stadt ausgereichten Erbbaurechte Hilfsmaßnahmen während der Corona- Pandemie erfolgen.
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Wir unterstützen unsere Vertragspartner während der Corona-Krise. Nun haben auch städtische Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, Hilfen zu erhalten. Wir stehen an der Seite unserer Erbbauberechtigten und nehmen einen Teil ihrer finanziellen Last von den Schultern. Damit sichern wir die Vielfalt und das Angebot in der Stadt und nehmen Verantwortung in diesen schwierigen Zeiten wahr.“