München gut zu Fuß unterwegs III – Barrierefreiheit konsequent umsetzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 31.1.2020
Barrierefreie Übergänge an Kreuzungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor, Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.10.2019
Antwort Baureferat:
Da Ihre o.g. Stadtratsanträge laufende Angelegenheiten betreffen sowie thematische Überschneidungen aufweisen, erlauben wir uns, die Anträge mit einem gemeinsamen Antwortschreiben zu beantworten.
In den Anträgen fordern Sie unter anderem, den barrierefreien Ausbau von Straßenkreuzungen und -übergängen, von ÖPNV-Haltestellen sowie von niveaugleichen verkehrsberuhigten Zonen zu überprüfen und dabei die Belange sowohl von mobilitätseingeschränkten als auch von sehbehinderten Personen sowie Kindern mit Rollern und Rädern zu berücksichtigen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer Anträge betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren Anträgen teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die Barrierefreiheit im Straßenbau ist dem Baureferat seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen. Dementsprechend hat das Baureferat (Tiefbau) auch für die von Ihnen angesprochenen Bereiche wie bspw. Straßenübergänge und Bushaltestellen in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgruppe (AG) „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Behindertenbeirates, des Städtischen Beraterkreises Barrierefreies Planen und Bauen (dem auch Mitglieder des Seniorenbeirates angehören), der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer und der MVG Musterlösungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit entwickelt.Sämtliche Straßenkreuzungen werden derzeit auf Basis der DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen in Abstimmung mit den Behindertenvertreterinnen Behindertenvertretern als gemeinsame Querungsstelle mit 3 Zentimetern Bordsteinhöhe und weitestgehend abgerundeten Bordsteinen ausgebildet und dadurch eine (gerade noch) tastbare Abgrenzung des Bordsteins zur Straße für blinde und sehbehinderte Menschen geschaffen. Damit wird ein Kompromiss zwischen den Belangen blinder Menschen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie anderer Nutzerinnen und Nutzer erreicht, um Übergänge an Kreuzungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten.
In München sind noch mehrere Bordsteinabsenkungen vorhanden, die vor Inkrafttreten der DIN 18040-3 hergestellt wurden. Rund 100 Querungsstellen hat das Baureferat entsprechend diesem weiterentwickelten Standard an Straßenkreuzungen und -übergängen in den letzten Jahren bereits optimiert. Das Baureferat hat sich alle entsprechenden Übergänge, insbesondere an Kreuzungen, vorgemerkt und wird diese im Zusammenhang mit Spartengrabungen bzw. im Zuge von Straßenbaumaßnahmen anpassen.
Um die Straßenübergänge in München im Hinblick auf ihre Barrierefreiheit weiter zu optimieren und auch einem aktuellen Anliegen des Behindertenbeirates Rechnung zu tragen, hat das Baureferat bereits Kontakt mit dem Behindertenbeirat aufgenommen. Demnächst wird mit dem Behindertenbeirat (Facharbeitskreis Mobilität) die Möglichkeit erörtert, für die unterschiedlichen Nutzergruppen getrennte Querungsstellen einzurichten, die entsprechend den jeweiligen unterschiedlichen Bedürfnissen differenzierte Bordsteinabsenkungen aufweisen. Ziel ist es, in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat zeitnah bei einer Straßenquerung im Umfeld einer Senioreneinrichtung einen entsprechenden Musterübergang zu erproben.
Hinsichtlich der niveaugleichen verkehrsberuhigten Zonen hat der Behindertenbeirat (Facharbeitskreis Mobilität) mit Stellungnahme vom 6.3.2020 Folgendes mitgeteilt:
„Der Facharbeitskreis Mobilität hat an der Einrichtung der Fußgängerzone Sendlinger Straße aktiv mitgewirkt. Sie wird insofern als Musterfläche angesehen, da sowohl blinde und sehbehinderte Menschen als auch Rollstuhl- und Rollatorfahrer (m/w/d) sie barrierefrei nutzen können. Die Probleme liegen dort nicht im baulichen Bereich (…).“Zu den ÖPNV-Haltestellen teilt die dafür zuständige SWM/MVG Folgendes mit:
„Die SWM/MVG entwickelt die barrierefreien Ausbaustandards für die Verkehrsinfrastruktur, die in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, ständig weiter. Hierunter fallen vor allem Haltestellen und Erschließungsanlagen der U- und Trambahn sowie größere Busbahnhöfe, Verknüpfungspunkte und Wendeanlagen. Die Entwicklung der Ausbaustandards, die in den Zuständigkeitsbereich der SWM/MVG fallen, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Behindertenbeirat, dem Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen sowie dem Baureferat und auch dem KVR. Zuletzt wurde zum Beispiel über die AG Bodenindikatoren der Ausbaustandard für Inselbahnsteige der Trambahn um einen bahnsteigbegleitenden Leitstreifen erweitert oder die Einbindung der U-Bahnzugänge in Leitsysteme festgelegt. Aktuell erarbeiten wir Erweiterungen unserer bestehenden Ausbaustandards z.B. für Busbahnhöfe und Wendeanlagen. Hier hat es sich als sehr sinnvoll erwiesen, die Weiterentwicklungen nicht nur theoretisch, sondern an konkreten Projekten zu besprechen, abzustimmen, umzusetzen und dann mit den Behindertenverbänden zu evaluieren.
Aus Sicht der SWM/MVG besteht deshalb aktuell kein Anlass, an der bestehenden Zusammenarbeit und den festgelegten und sehr gut funktionierenden Abstimmungsprozessen mit den Behindertenvertretungen und den städtischen Referaten etwas zu verändern.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Anträge damit abschließend behandelt sind.