Wege aus der Kita-Krise III Wohnraumgarantie nach der Erzieherinnen- und Erzieher-Ausbildung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Sabine Krieger, Dr. Florian Roth, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 10.9.2019
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Zu Ihrem Antrag vom 10.9.2019, in dem Sie fordern „dass die Erzieherinnen und Erzieher spätestens ein Jahr nach Dienstbeginn ein Wohnraumangebot in ihrer benötigten Kategorie (Anzahl Zimmer, Wohnlage nahe der Arbeitsstätte, ggfs. Barrierefrei) für preisgünstigen städtischen Wohnraum erhalten“, teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch Stadtratsbeschluss vom 23.10.2019 weitgehend entsprochen wurde (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16234 „Evaluation des Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Wohnungsvermittlung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“).
Die Landeshauptstadt München vergibt in großem Umfang Werkmietwohnungen an ihre Beschäftigten; 2019 erhielten 964 Beschäftigte eine Werkmietwohnung, im Jahr davor waren es 718, im Jahr 2017 757 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aktuell ist die Zahl der registrierten Dienstkräfte gegenüber dem Vorjahr um knapp 24% gestiegen (1.427 Registrierte am 31.5.2020 gegenüber 1.154 im Mai 2019). Leider sind die Wohnungsvergaben – sicherlich auch bedingt durch die derzeitige Lage – merkbar gesunken (Vergaben bis Mai 2020: 314, 1.1.2019 bis 31.5.2109: 421).
Die Vergabe sämtlicher Wohnungen, bei denen die Landeshauptstadt München das Belegungsrecht hat, wird grundsätzlich und detailliert in den „Richtlinien über die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte (R-WV)“ geregelt. Diese Richtlinien wurden zuletzt 2019 tiefgreifend überarbeitet und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.10.2019 einstimmig beschlossen.
Teil der Richtlinien ist die Fokusberufsliste (früher Mangelberufsliste). Die Fokusberufsliste wird vom Personal- und Organisationsreferat nach festgelegten Kriterien in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Dienststellen der Landeshauptstadt München und dem Gesamtpersonalrat erarbeitet und laufend auf aktuellem Stand gehalten. Beschäftigte in Fokusberufen erhalten im Vergabeverfahren eine höhere Punktzahl und damitbessere Chancen, eine Wohnung zu bekommen. Fokusberufe sind Berufe mit besonderen Schwierigkeiten in der Personalgewinnung wie im Personalerhalt.
Zu diesen Fokusberufen gehören insbesondere auch Erzieherinnen und Erzieher.
Eine Zuweisung von Wohnungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie von Ihnen gefordert, erfolgt seit der Einführung der Online-Plattform SoWOn nicht mehr. Seit dem Start von SoWOn sind die Vergabezahlen deutlich angestiegen, das System hat stetig an Attraktivität gewonnen. Das mittlerweile bestens etablierte Verfahren gibt den Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, ihr Lebensumfeld nach ihren individuellen Wünschen zu gestalten. Eine erneute Einführung von Wohnungszuweisungen, und dies nur bei einer bestimmten Berufsgruppe, widerspräche nicht nur dem Grundsatz, alle städtischen Mitarbeiterinnen und -arbeiter gleich zu behandeln, sondern auch dem Lenkungsgedanken des sehr differenzierten Vergabesystems. Das in den Richtlinien festgelegte Punktesystem garantiert, dass sowohl Arbeitgeberaspekten (Fokusberufe, Dienstalter, Personalgewinnung) wie sozialen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gesichtspunkten, die im persönlichen Umfeld des Beschäftigten liegen (zum Beispiel eine im Verhältnis zum Haushaltseinkommen zu hohe Miete), ausgewogen Rechnung getragen wird. Damit wird der Gleichbehandlungsgrundsatz aller städtischen Mitarbeiterinnen und -arbeiter garantiert. Die Beschäftigten können sich nach Registrierung ihres Antrages Wohnungen auf SoWOn (in Kürze auf der überarbeiteten Plattform MiWOn, Mitarbeiten Wohnen Online) selbst aussuchen. Seitens der Landeshauptstadt München kann daher auf eine dienststellennahe Lage einer Wohnung kein Einfluss genommen werden. Auf SoWOn werden den registrierten Dienstkräften durchschnittlich 20 Wohnungen pro Woche angeboten. Ab Einführung von Wohnungsantrag Online voraussichtlich Ende Juli 2020 werden die Mitarbeitenden das komplette Wohnungsangebot sehen und sich grundsätzlich auf alle Wohnungen bewerben können.
Es ist bereits jetzt sichergestellt, dass allen Beschäftigten, die sich für die Vergabe einer Werkmietwohnung registriert haben, Wohnungen in einer ihrem Haushalt angemessenen Größe angeboten werden.
Das Referat für Bildung und Sport weist ebenfalls keine Stellen zu, sondern gibt den Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, mehrere Wunscheinrichtungen oder präferierte Stadtteile zu benennen, freie Stellen vorausgesetzt. Äußern sich die Bewerberinnen und Bewerber nicht, prüft das Referat für Bildung und Sport die dringenden Personalbedarfe der jeweils von den Bewerberinnen und Bewerber gewünschten Einrichtungen(Kindergarten, Hort, Tagesheim etc.) und schlägt schließlich drei Stellen in Wohnortnähe vor. Spätere Umsetzungen sind bei vorhandenen Stellen ebenfalls problemlos möglich.
Eine Zuweisung von dienststellennahen Wohnungen würde aus faktischen Gründen nicht funktionieren, da der zur Verfügung stehende Wohnungsbestand sich nicht gleichmäßig über das Gebiet der Landeshauptstadt verteilt. Beispielsweise hätten Mitarbeitende von Kindertagesstätten im Nord- osten Münchens wegen der dort nur vereinzelt vorhandenen Wohnungen kaum eine Chance, eine Wohnung nahe ihrem Einsatzort zu bekommen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Landeshauptstadt München über ein attraktives und weitgehend zuverlässiges System des öffentlichen Personennahverkehrs verfügt. Arbeitswege innerhalb der Grenzen der Landeshauptstadt sind grundsätzlich allen Beschäftigten zumutbar.
Erfahrungsgemäß können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesichts der Verhältnisse in München in relativ kurzer Zeit Wohnungen erhalten. Nachwuchskräfte können bereits ab sechs Monaten vor Übernahme in das unbefristete Beschäftigungsverhältnis, neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Einstellungszusage einen Antrag auf eine Werkmietwohnung stellen. Die Dauer zwischen Antragstellung und Vergabe einer Wohnung ist oft von individuellen Wünschen abhängig, wie etwa Lage, Größe, Ausstattung. Beispielsweise betrug im Jahr 2019 bei den Pflegekräften der Münchenstift die durchschnittliche Dauer zwischen Antragstellung und Vergabe einer Wohnung ca. fünf bis zwölf Wochen.
Ich hoffe, dass der Intention Ihres Antrages mit den obigen Ausführungen ausreichend Rechnung getragen werden konnte. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die nicht mehr fristgerechte Beantwortung Ihres Antrages bitte ich zu entschuldigen.