Das Sozialreferat bittet alle Inhaberinnen und Inhaber eines alten oder abgelaufenen München-Passes, diesen auszutauschen oder zu verlängern. Hierfür kann einfach telefonisch ein Termin mit dem zuständigen Sozialbürgerhaus beziehungsweise dem Amt für Wohnen und Migration vereinbart werden.
Wenn die Inhaber eines München-Passes die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wollen und noch keinen neuen grauen oder gelben München-Pass haben, müssen sie im zuständigen Sozialbürgerhaus oder im Amt für Wohnen und Migration ihren alten grünen München-Pass gegen einen neuen tauschen lassen. Ist ein grauer oder gelber München-Pass bereits abgelaufen, muss seine Gültigkeit verlängert werden. Wer mit einem alten und/ oder ungültigen München-Pass mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, hat keine gültige MVV-Fahrkarte und riskiert ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro.
Deshalb die dringende Bitte an alle München-Pass-Inhaber, einen Termin zu vereinbaren, um einen neuen München-Pass zu holen oder den bestehenden zu verlängern.