Sicherheit am Schulcampus Peslmüllerstraße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Sven Wackermann (CSU-Fraktion) vom 10.3.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 10.3.2020 nehme ich Bezug. In Ihrem Schreiben thematisieren Sie die von der Elternschaft der Schulen an Sie herangetragenen Sorgen über die Sicherheitsproblematik am Schulstandort in der Peslmüllerstraße. Sie baten Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter hierzu um Auskunft.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Sanierung der Schulen an der Peslmüllerstraße?
Antwort:
Die Sanierung der Grund- und Mittelschule in der Peslmüllerstraße 8 und des Bertolt-Brecht-Gymnasiums in der Peslmüllerstraße 6 wurde als Untersuchungsauftrag in das 3. Schulbauprogramm aufgenommen. Aufgrund ähnlicher Bauthematik, räumlicher Nähe und gegenseitigen Abhängigkeiten im Hinblick auf die möglichen Auslagerungsnotwendigkeiten wird eine Gesamtbetrachtung der Standorte angestrebt.
Neben der Behebung der baulichen Defizite wird ein ganztagsgerechter Ausbau für eine 4-zügige Grundschule und eine 4-zügige Mittelschule nach aktuellem Standardraumprogramm anvisiert.
Frage 2:
Wie ist der Zeitplan, wann die Sanierung gestartet und abgeschlossen sein soll?
Antwort:
Aufgrund des Volumens der im 3. Schulbauprogramm beschlossenen Maßnahmen ist eine Prioritätensetzung zu deren Umsetzung unumgänglich. Zunächst sind umfangreiche bauliche und planerische Untersuchungen durchzuführen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zu einem Zeitplan getroffen werden.
Frage 3:
Ist es richtig, dass das Dach der Schule teilweise undicht ist und Wasserschäden auftreten?
Antwort:
Die angesprochenen Wasserschäden betreffen vor allem die 3-fach-Sporthalle der Schulen, deren Dach immer wieder Reparaturen im Unterhalt erfordert. Aufgrund der Sheddachkonstruktion und der links und rechts durchlaufenden Träger entsteht ein Trog, der bei hohem Wasserstand überlaufen und zum Fenster hineinsickern kann. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mindestabdichtungshöhen nicht eingehalten und durch zusätzliche Dämmungs- und Abdichtungslagen weiter reduziert wurden. Aufgrund einer hohen Anzahl von Anschlüssen und Ecken bewegt sich die Konstruktion unter dem Einfluss der Temperatur so stark, dass regelmäßig wieder neue Undichtigkeiten entstehen. Insofern ist es auch immer wieder notwendig, im Unterhalt entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, was auch sehr zeitnah erfolgt.
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung dagegen?
Antwort:
Die Undichtigkeit der Sporthalle erfordert schnelles Handeln und muss aus diesem Grund weit vor der großen Baumaßnahme erfolgen. Aktuell ist das Baureferat dabei, die formalen und technischen Möglichkeiten für die vorgezogene Sporthallensanierung samt deren Finanzierung auszuloten. Aufgrund der Entscheidung der Denkmalbehörde, das Gebäude in die Denkmalliste aufzunehmen, muss an der alten Dachkonstruktion festgehalten werden, was die Sache bautechnisch sehr komplex und herausfordernd macht.
Frage 5:
Ist es richtig, dass Kleintiere wie Mäuse in das Schulgebäude eindringen können und das Schulhaus verdrecken?
Antwort:
Ja, die Schule hat seit Längerem ein Schädlingsproblem zu beklagen, deren Gründe sehr vielfältig sind.
Frage 6:
Wenn ja, was unternimmt die Verwaltung dagegen?
Antwort:
Hier wird mit den Möglichkeiten, die der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen, zum einen mit Schädlingsbekämpfung im Gebäude und zum anderen auch auf den Freiflächen reagiert, um die Situation in den Griff zu bekommen. Dennoch lassen sich „Zuzüge“ von Schädlingen nicht vollständig verhindern, insbesondere wenn entsprechende Nahrungsquellen verfügbar sind.
Um dem Problem vorzubeugen wurden darüber hinaus baulicherseits die Leisten bei allen Eingangstüren verdichtet.
Frage 7:
Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die Vermüllung und Verdreckung des offenen Vorplatzes (Unrat, Flaschen, Kippen, Kondome etc.) an der Peslmüllerstr. zu vermeiden?
Antwort:
Das in offener Konzeption errichtete Schulgebäude wurde samt Außenanlagen mit amphitheatrischer Sitzanlage nach der entsprechenden Prüfung vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft. Der offene Vorplatz ist deshalb ein wichtiges gestalterische Element, das einerseits einen hohen Stellenwert genießt, aber anderseits auf unbefugte Besucher sehr einladend wirkt und auch sehr intensiv genutzt wird. Der durch die Schule oft bemängelten Fremdnutzung kann seitens RBS weder baulich noch organisatorisch vernünftig entgegengewirkt werden.
Die Verpflichtung, für die Sicherheit der Schulanlage Sorge zu tragen und die sicherheitsrelevanten Schäden regelmäßig zu beseitigen, obliegt der vor Ort ansässigen Technischen Hausverwaltung. Zusätzliche Reinigungsaufträge durch Dienstleister können von der Schule direkt abgerufen werden.
Frage 8:
Wie können kurzfristig positive Veränderungen hinsichtlich der Verletzungs- gefahr der Schüler an z. B. zerbrochenen Glasflaschen herbeigeführt werden?
Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 7.
Frage 9:
Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um den unberechtigten Zutritt zu den Sportflächen insbesondere in den Abendstunden zu unterbinden? Hier wurden Glasscherben in der Weitsprunggrube gefunden.
Antwort:
Um 17 Uhr ist der Schulbetrieb zu Ende und die Sportflächen werden abgesperrt, was für viele unbefugte Nutzer leider keine Hemmschwelle darstellt. Die Nutzung der Schulsportflächen durch schulfremde Personen kann nicht toleriert werden und wird von der Technischen Hausverwaltung konsequent der Polizeidienststelle gemeldet. Dieses Vorgehen wurde ausdrücklich von der für den Bereich zuständigen Polizeibeamtin befürwortet. Eine lückenlose Überwachung der Sportanlagen ist kaum realisierbar und wirtschaftlich auch nicht vertretbar.
Frage 10:
Geht von den teilweise lose am Schulgebäude hängenden Teilen der Außenfassade ein Risiko für die Schüler hinsichtlich Verletzungsgefahr und gesundheitlicher Risiken (Asbest) aus?
Antwort:
Im Zusammenhang mit der vor einiger Zeit geplanten energetischen Sanierung wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Um die gesundheitlichen Risiken zu minimieren und dem Unfallschutz Rechnung zu tragen, wird die Außenfassade regelmäßig in Augenschein genommen und die schadhaften Stellen werden umgehend repariert.
Frage 11:
Bis wann ist bei den Schulen der Einbau einer sicheren Schließanlage vorgesehen, damit unbefugte keinen Zutritt zu den Schulen erhalten?
Antwort:
Es ist vorgesehen, dass die neue Schließanlage in Abstimmung mit beiden Schulen voraussichtlich noch im Jahr 2020 konzipiert und in Folge dann eingebaut wird.
Frage 12:
In den Faschingsferien wurde Berichten zufolge in die Schule eingebrochen und Sachbeschädigungen begangen. Sind dabei elementare Schäden entstanden?
Wenn ja, bis wann werden diese behoben?
Antwort:
Es ist zutreffend, dass in den Faschingsferien ein Einbruch mit Sachbeschädigung stattgefunden hat. Es wurde in den Kiosk eingebrochen, wobei die Scheibe beschädigt wurde.
Für die baulichen Reparaturen steht der Schule ein Budget des Kleinen Bauunterhalts zur Verfügung, sodass bis zu einer bestimmten Obergrenze die Reparatur unkompliziert über den Abruf entsprechender Rahmenvertragsfirmen erfolgen kann, was mittlerweile auch schon erfolgte. Es gab keine weiteren Schäden in diesem Zusammenhang.
Ich hoffe hiermit, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben.