Die Rathausgalerie soll sichtbarer werden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Horst Lischka, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 5.7.2017
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrem Antrag vom 5.7.2017 (Anlage 1) führen Sie Folgendes aus: „Die Landeshauptstadt München wird gebeten, im gegenseitigen Einvernehmen mit den beiden Gastronomiebetrieben sowie der Rathausgalerie die Situierung der Bestuhlung im Prunkhof umzugestalten. Ziel soll eine bessere Sichtbarkeit der Rathausgalerie sein. Weiter sind jeweils vor den Eingängen zum Prunkhof (Marienplatz, Weinstraße) eine gemeinsame, für alle drei Anlieger nutzbare Werbemöglichkeit (z.B. in Form einer Stele) zu schaffen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich bedanke mich für die gewährten Fristverlängerungen.
Zu den beiden Themenschwerpunkten Ihres Antrags (1. Änderung des geltenden Bestuhlungsplans für den Prunkhof im gegenseitigen Einvernehmen, 2. Beschilderungs-/Werbekonzept für die betroffenen Prunkhofnutzer) teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Neue Rathaus mit seinen Höfen ist als Einzelbaudenkmal in die Denkmalliste der Landeshauptstadt München eingetragen; zudem befindet es sich innerhalb des Ensembles „Altstadt“.
Die Bestuhlung des Prunkhofes wurde vom Pächter des Ratskellers und der Kantine beantragt und vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN) in der Fassung vom 6.5.2008 (vgl. Anlage 2) genehmigt. Die Bestuhlung des Prunkhofs erfolgt grds. in der Zeit vom 1.5. bis 15.10. eines Jahres. Zudem findet jährlich der Weihnachtsmarkt im Prunkhof statt. Die Prunkhofnutzer bewerben sich bzw. ihre Veranstaltungen auf unterschiedlichste Weise, was zu einem uneinheitlichen und teils wenig ansprechenden Erscheinungsbild des Prunkhofs und seiner Zugänge führt (vgl. Bestandssituation, Anlage 3).Das Kommunalreferat (KR) hat im Juli 2017 die betroffenen Prunkhofnutzer (Rathausgalerie, Ratskeller, Rathauskantine) kontaktiert, um deren Bereitschaft zur Änderung des gültigen Bestuhlungsplans für den Prunkhof und deren Anforderungen bzgl. Beschilderung bzw. Werbemöglichkeiten an den Zugängen in den Prunkhof sowie im Prunkhof selbst abzufragen (der neue Kantinenpächter wurde nach der erfolgten Ausschreibung ab Juli 2018 eingebunden). Auf dieser Basis und den denkmalschutzrechtlichen Vorgaben hat die Verwaltung ein einheitliches Konzept erarbeitet (vgl. Ziffer 2 und Anlage 4).
Zudem konnte vorab bereits in Abstimmung mit dem PLAN das Rathausgalerie-Eingangstürportal an der Landschaftstraße durch das Streichen der Laibungen, das Anbringen eines Schriftzugs „Rathausgalerie“ in messingfarbenen Buchstaben auf der Eingangstüre sowie den in der Stufe eingefrästen Schriftzug „Rathausgalerie“ aufgewertet und für Besucherinnen und Besucher besser erkennbar gemacht werden.
1. Änderung des geltenden Bestuhlungsplans für den Prunkhof
Aus Sicht der Rathausgalerie sollte der Durchgang (bisher 3 Meter) zwischen Rathausfassade (entlang dem öffentlichen WC im Prunkhof, den Zugängen zur Rathauskantine und zum Ratskeller bis zum Eingang Rathausgalerie) und Bestuhlung deutlich vergrößert und somit die Bestuhlung weiter Richtung Fassade/Prunkhofzugang Weinstraße verschoben werden. Dies ist jedoch aufgrund der vorgegebenen und zwingend freizuhaltenden Fluchtwegsbreiten nicht möglich.
Zudem hat der Pächter des Ratskellers einem Verzicht auf Tische/Stühle nicht zugestimmt. Aus Sicht des KR ist dies verständlich, da die Freifläche einen sehr großen Wert für den Ratskeller, dessen Gasträume sich nur im Untergeschoss des Rathauses befinden, hat. Die Landeshauptstadt München partizipiert hier über die Umsatzpacht an dem florierenden Gaststättenbetrieb. Aber auch für die Mittagsverpflegung der städtischen Beschäftigten ist die Freifläche der Rathauskantine von großem Wert.
Verbesserungen für die Sichtbarkeit der Rathausgalerie können daher im Bezug auf den Bestuhlungsplan nur in geringem Umfang erzielt werden. So werden z.B. nur noch kleinere Sonnenschirme an den Tischen verwendet, die – wenn sie geöffnet sind – den Prunkhof nicht wie „überdacht“ erscheinen lassen. Zudem wurde mit kleinen, helleren Pflastersteinen der für eine Bestuhlung freigegebene Bereich innerhalb des Prunkhofes ge-kennzeichnet, so dass insbesondere für die Bedienungen des Ratskellers eine einfachere Orientierung (bis wohin darf der Stuhl stehen?) und rasche Kontrolle möglich ist.
2. Neues einheitliches Beschilderungs-/Werbekonzept für die betroffenen Nutzer im Prunkhof
Die Sichtbarkeit der Rathausgalerie und der weiteren Prunkhofnutzer kann jedoch enorm durch ein einheitliches Beschilderungs-/Werbekonzept gesteigert werden, das das Baureferat und das KR erarbeitet haben (vgl. Anlage 4). Es ist mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Das Konzept sieht vor, an den Prunkhofzugängen am Marienplatz sowie an der Weinstraße hinterleuchtete Stelen zu errichten. Die Rathausgalerie und der Ratskeller können sich innerhalb des Schaukastens jeweils mit einem großen Plakat im DIN A2 Format präsentieren. Auf die (ausschließlich für städtische Beschäftigte nutzbare) Rathauskantine und das öffentliche, barrierefreie WC im Prunkhof wird ebenfalls hingewiesen.
Des Weiteren soll innerhalb des Prunkhofs eine kleinere Stele mit Schaukasten am jeweiligen Gebäudezugang des Prunkhofnutzers realisiert werden. Hier stehen dem Ratskeller und der Kantine nochmals drei Werbemöglichkeiten im DIN A3 Format (Speisekarte, Informationen zur Herkunft und zu Inhaltsstoffen der Speisen...) zur Verfügung. Für die Rathausgalerie ist eine Stele mit einem Schaukasten für ein Plakat in DIN A2 sowie ein wandbefestigter Schaukasten für ein Plakat in DIN A1 geplant. Zudem wird statt der derzeit hängenden roten Plastikplanen oberhalb der Fenster der Rathausgalerie ein Schriftzug „Rathausgalerie“ in Messing-Buchstaben angebracht.
Der Rathausgalerie-Eingang an der Landschaftstraße erhält neben den bereits realisierten Maßnahmen (vgl. Seite 2) auch eine Stele mit Schaukasten für ein Plakat in DIN A2.
Auf diese Weise sind die Prunkhofnutzer bereits an den Zugängen in den Prunkhof vom Marienplatz bzw. der Weinstraße kommend sowie im Prunkhof selbst sehr gut erkennbar und dem berechtigten Wunsch der Prunkhofnutzer nach Werbehinweisen wird in ausreichender Art und Weise Rechnung getragen.
Damit dieses Konzept vollumfänglich wirken kann und insbesondere um dem herausragenden Baudenkmal Rathaus mit seinem Prunkhof gerechtzu werden, sollen die Prunkhofnutzer Ratskeller, Rathausgalerie, Rathauskantine dafür jedoch zukünftig sämtliche nicht vom geltenden Bestuhlungsplan gedeckten und in dem neuen Beschilderungs-/Werbekonzept nicht vorgesehenen weiteren Werbe-Aufsteller, sonstige Schilder und loses Mobiliar, Tresen, etc. (vgl. Anlage 2) aus dem Prunkhof sowie den Prunkhof-Zugängen entfernen und diese zukünftig auch nicht mehr aufstellen dürfen.
Dem Ratskeller wird lediglich während der Zeit der Prunkhofbestuhlung die Nebenfläche rechts unter der Arkade vom großen Wirtschaftshof in den Prunkhof (vgl. Anlage 5) als Servicefläche überlassen; diese muss der Ratskeller optisch ansprechend gestalten/abtrennen. Außerhalb der Bestuhlungszeit des Prunkhofs ist die Servicefläche vom Ratskeller zu entfernen (d.h. sie muss vom Ratskeller mobil ausgeführt sein) und der „reguläre“ Arkadenbereich wiederherzustellen.
Mit diesen Maßnahmen ist ein zurückhaltendes, aufgeräumtes, dem Wesen des Baudenkmals Rathaus entsprechendes Erscheinungsbild auch im gesamten Prunkhofbereich sichergestellt.
3. Weiteres Vorgehen
Bei den Darstellungen handelt es sich um Gestaltungsvorschläge. Die genaue Ausbildung der Stelen, eine gute/einfache Handhabung z.B. beim Plakatwechsel und die Alltagstauglichkeit im Betrieb bei Wind und Wetter müssen den Anforderungen entsprechend noch im Detail ausgearbeitet werden. Sodann kann die Umsetzung erfolgen. In diesem Zuge sollen auch die teils bereits stark verwitterten Außenbeschilderungstafeln des Rathauses rechts am Prunkhofeingang Marienplatz erneuert werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?ri- sid=4547134