Bewertung der Münchner Spielplätze durch Eltern und Kinder
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Sabine Krieger und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 14.8.2019
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrem Antrag vom 14.8.2019 fordern Sie, dass die Landeshauptstadt München eine Bewertung von Münchner Spielplätzen durch die Nutzerinnen und Nutzer durchführt, wodurch festgestellt werden kann, welche am besten an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angepasst sind (unterteilt in zwei Alterskategorien 3-10 Jahre und 10-16 Jahre). Dazu sollen nach einem ausgearbeiteten Fragenkatalog Eltern und Kinder/Jugendliche befragt werden. Dieser Fragenkatalog soll folgende Kriterien enthalten: Spielgeräte, Naturspiel (Wiesen, Hecken, Modellierungen, Baumstämme, Wasser…), Aufenthaltsqualität und inklusive Ausgestaltung. Die Ergebnisse dieser Bewertung sollen
„-in einem geeigneten Rahmen vorgestellt (Sitzungsvorlage im Stadtrat, Behandlung in der Spielraumkommission);
-den Bezirksausschüssen präsentiert;
-als Handlungsempfehlungen für neu zu bauende Spielplätze verwendet; -bei der Umgestaltung von aktuellen Anlagen (im Rahmen von anstehen- den Sanierungen) als Musterbeispiel verwendet werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 14.8.2019 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das Baureferat führt bei größeren Spielplatzneuanlagen und größeren Sanierungsmaßnahmen eine intensive Beteiligung mit Kindern und Jugendlichen durch.
So gab es von 2014 bis 2019 insgesamt rund 25 Projekte mit einer Beteiligung. Insgesamt nahmen 761 Kinder, 246 Jugendliche und 147 Erwachsene teil.Folgende Gründe sprechen für die Vorgehensweise:
Mädchen und Jungen wissen meist sehr präzise, welche Spielangebote bei einem Spielplatz fehlen und welche ergänzt werden müssen. Auf der anderen Seite können im Dialog auch Wünsche und Ideen mit ihnen diskutiert werden, die entweder aus fachlichen Erwägungen, aus Gründen der Sicherheit oder Finanzierbarkeit nicht umsetzbar sind. Gerade durch diesen Dialog lernen die Kinder und Jugendlichen auch die Grenzen des Machbaren einzuschätzen.
Der Ablauf einer Beteiligung kann sich unterschiedlich gestalten, je nach Art des geplanten Spielplatzes und der Zielgruppe. Grundsätzlich wird bei Sanierungsmaßnahmen zuerst der Spielplatz gemeinsam besichtigt und bewertet. Mängel und Positives werden zusammengefasst und Änderungswünsche formuliert. Bei Neuanlagen wissen Kinder und Jugendliche oft, welche Spielangebote in der Nähe vorhanden sind und welche auf dem neuen Platz ergänzt werden sollen. Gemeinsam werden dann in einem Plenum mittels eines Punkteverfahrens die Wünsche/Ideen priorisiert.
In einem 2. Schritt wird der Vorentwurf, der aus den Anregungen/Ideen aus dem 1. Workshop entwickelt wurde, den Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Die Mädchen und Jungen können nachvollziehen, ob tatsächlich das, was sie erarbeitet haben, in die Planung einfloss bzw. sie können nochmals Anregungen geben, die dann in die endgültige Entwurfsplanung aufgenommen werden können.
Nach Einschätzung des Baureferates führt diese Vorgehensweise dazu, dass die Münchner Spielplätze nutzungsorientiert geplant, gebaut und betrieben werden. Insbesondere kann durch die Kinder- und Jugendbeteiligung auf die lokalen Bedürfnisse eingegangen werden. Eine Standardisierung auf Grundlage eines Musterbeispiels erscheint nicht zielführend.
Zudem wurden in den letzten Jahren zwei Handlungs- und Planungsempfehlungen zur Inklusion und Gendergerechtigkeit („Inklusive Spiel- und Freiraumgestaltung“ Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08953 und „Gendergerechte Spielraumgestaltung“ Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11072) entwickelt. Beide Handlungsempfehlungen wurden in der Spielraumkommission vorgestellt und im Bauausschuss am 4.7.2017 bzw. 8.5.2018 beschlossen. Die Handlungsempfehlung zur inklusiven Spielraumgestaltung wurde von der Arbeitsgruppe Inklusion erarbeitet, bei der folgende städtische Referate und mit der Thematik befasste Institutionen vertreten waren: Baureferat, Sozialreferat, Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München, Info Spiel e.V. München, Kreisjugendring Mün-chen-Stadt, Städtischer Beraterkreis für Barrierefreies Planen und Bauen. Bei der Erarbeitung der Handlungsempfehlung zur gendergerechten Spiel- und Freiraumgestaltung wirkten Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Baureferat, dem Referat für Bildung und Sport, dem Sozialreferat-Stadtjugendamt, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Referat für Gesundheit und Umwelt sowie weitere Institutionen, wie Spiellandschaft Stadt e.V., Gleichstellungsstelle für Frauen, Kreisjugendring München Stadt, mit.
Darüber hinaus hält das Baureferat intensiven Kontakt mit seinen Nutzerinnen und Nutzer und deren Eltern, z.B. im Rahmen von Spielplatz-Patenschaften (derzeit rund 35 Patenschaften).
Aber auch der Kontakt zu den örtlichen Bezirksausschüssen ist gegeben. Durch den regen Austausch mit den Kinderbeauftragten der Bezirksausschüsse, den Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten und mit Nutzerinnen und Nutzern erfährt das Baureferat Verbesserungs- und Änderungswünsche.
Das so ständige Feedback fließt direkt in den laufenden Betrieb und Unterhalt ein oder löst Sanierungsmaßnahmen aus.
Ein kontinuierlicher Austausch und direkte Einbeziehung aller Akteurinnen und Akteure ist somit gegeben. Eine konzertierte Umfrage ist daher nicht erforderlich.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen zeichnet das Antwortschreiben mit, merkt jedoch an, dass im Antwortschreiben ausschließlich die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern für Spielplatzneuanlagen und grö-ßere Spielplatzsanierungen ausgeführt sei, nicht aber ein Rückmeldeverfahren seitens der Stadtgesellschaft für Spielflächen ohne diese besonderen Ausweisungen.
Daher bittet sie um kurze Ausführung im Antwortschreiben, wie Rückmeldungen von Mädchen und Jungen, Müttern und Vätern bezüglich der Spielplatznutzungen in den Instandhaltungsprozess von Spielflächen eingespeist und ggf. umgesetzt werden.
Das Baureferat teilt hierzu Folgendes mit:
Wie oben beschrieben, hält das Baureferat intensiven Kontakt mit seinen Nutzerinnen und Nutzer nicht nur bei großen Baumaßnahmen, sondern auch im laufenden Betrieb. Dabei werden Hinweise und Wünsche der Nutzerinnen und Nutzern, die im Rahmen des laufenden Bauunterhalts realisiert werden können, berücksichtigt. So werden zum Beispiel Sitzgele-genheiten oder schattenspendende Bäume ergänzt oder Spielgeräte ausgetauscht, wenn sich die Nutzung in der Praxis nicht als optimal erweist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.