Street Art – Hüpfspiele dauerhaft auf Fußwegen anbringen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff und Wolfgang Zeilnhofer (FDP – mut Stadtratsfraktion) vom 31.1.2020
Antwort Baureferat:
Sie haben am 31.1.2020 Folgendes beantragt:
„In der Sendlinger Straße wird probeweise im Sinne von Street Art ein Hüpfspiel (beispielsweise Tempelhüpfen, Himmel und Hölle) auf dem Fußweg aufgebracht. Geprüft wird, ob die Flächen im Rahmen des QUIVID Programms für Kunst am Bau (Kunst für Kinder) gestaltet werden können. Diese Areale sollen Kindern und Erwachsenen als Freude bringende Bewe- gungsflächen dienen.“
Die Begründung lautet:
„Viele kennen Hüpfspiele aus ihrer Kindheit, bei welchen mit Kreide verschiedene geometrische Formen, Felder und Zahlen auf den Boden gemalt wurden, um dann spielend darauf zu hüpfen. In vielen großen Städten wurden Hüpfspiele dauerhaft auf dem Boden aufgebracht und Kinder und Erwachsene können sich daran erfreuen. Die Landeshauptstadt München soll ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren zahlreichen Touristen probeweise in der Sendlinger Straße ein Street Art Hüpfspiel anbieten.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 31.1.2020 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die Sendlinger Straße mit ihrem hohen Passantenaufkommen bietet sich nicht als geeigneter Ort für Spielflächen an. Zudem sind die Flächen der Fußgängerzone mit Bäumen, Rundbänken, Pflanztrögen, Stühlen und Freischankflächen schon intensiv ausgestattet, und die notwendigen Einrichtungen für die Barrierefreiheit (innere Leitlinie, Aufmerksamkeitsfelder) müssen freigehalten werden.
Im Gegensatz zur stark frequentierten Fußgängerzone bietet sich in der Umgebung als Aufenthalts- und Spielort für Kinder der Bereich der Herzog-Wilhelm-Straße an. Bei der für die kommenden Jahre geplanten Neu-gestaltung der Grünanlage in der Herzog-Wilhelm-Straße kann das Thema „Bodenspiel“ im Rahmen einer vorausgehenden Kinder- und Jugendbeteiligung thematisiert werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.