Ökologischer Kriterienkatalog zusammen mit Naturschutzverbänden
Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 4.11.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Elisabeth Merk:
Sie haben am 04.11.2019 den folgenden Antrag Nr. 14-20/A 06127 gestellt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei Fortschreibung und Aktualisierung des Ökologischen Kriterienkatalogs alle bekannten Naturschutzverbände zu beteiligen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da die Beteiligung von Naturschutzverbänden an der Fortschreibung und Aktualisierung des Ökologischen Kriterienkatalogs für die Landeshauptstadt München ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.11.2019 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Seit 1995 gibt es den „Ökologischen Kriterienkatalog“ der Landeshauptstadt München. Seither wird der Ökologische Kriterienkatalog laufend in einem kooperativen Abstimmungsprozess fortgeschrieben, zuletzt im Februar 2017. Die neue Fassung reagiert unter anderem auf Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Neu aufgenommen wurde auch eine Verpflichtung für den Artenschutz. Hierfür wurde der „Arbeitskreis Ökologischer Kriterienkatalog“ zuletzt um den Landesbund für Vogelschutz (LBV) erweitert.
Die nächste Fortschreibung des Ökologischen Kriterienkataloges ist bereits geplant. Anlass wird die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sein. Im GEG sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)/Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. Anlass ist hier insbesondere die europäische Gebäudeeffizienz-Richtlinie, die die Einführung des Niedrigst-energie-Gebäudestandards schrittweise ab 2019 fordert.
Am 28.5.2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen neuen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht. Der Referentenentwurf wurde bislang lediglich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat veröffentlicht – die Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fehlt nach wie vor. Der Referentenentwurf befand sich seit Mai 2019 in der Verbändeabstimmung. Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.
Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf im Abstimmungsprozess von Bundesrat und Bundestag. Die öffentliche Anhörung des GEG-Entwurfs hat am 4. März 2020 stattgefunden.
Aber nicht nur die geplante Einführung des GEG nimmt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zum Anlass für eine Fortschreibung. Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Initiative Fridays for Future und den letzten Beschlüssen des Stadtrats zum Klimanotstand werden eine Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs notwendig machen.
Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 18.12.2019 mit der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16525 „Bayerisches Versöhnungsgesetz II“ den Klimanotstand ausgerufen, das Ziel der Klimaneutralität von 2050 auf 2035 für das gesamte Stadtgebiet vorgezogen und unter anderem das Ziel beschlossen, „den stadteigenen Gebäudestandard sowie den Gebäudebestand der Eigen- und Regiebetriebe auf Grundlage eines für die Landeshauptstadt München definierten Niedrigstenergiestandards, d.h. insbesondere Passiv- hausstandard bzw. EH-40 Standard, der Berücksichtigung der Klimarelevanz der Baustoffe, sowie des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern und der Fernwärme, möglichst klimaneutral zu gestalten und zu betreiben.“
Bei der geplanten Überarbeitung ist zu prüfen, inwieweit auch der Ökologische Kriterienkatalog entsprechend weiterentwickelt werden kann. Zudem haben sich in der Auslegungspraxis und im Nachweisprozedere des Ökologischen Kriterienkatalogs Fragestellungen ergeben, die es zu klären gilt.
Ziel für die Fortschreibung wird deshalb neben der Anpassung an die neuen Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München auch sein, die gesetzlichen Anforderungen sowie bestehende Nachweismöglichkeiten undZertifikate besser in den Anforderungskatalog des Ökologischen Kriterienkatalogs zu integrieren.
Ihre Anregung, bei der Fortschreibung und Aktualisierung des Ökologischen Kriterienkatalogs weitere Naturschutzverbände zu beteiligen, nimmt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gerne auf und wird geeignete Akteurinnen und Akteure in den Prozess einbinden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.