Als „unbegründet“ zurückgewiesen hat die Regierung von Oberbayern jetzt die Dienstaufsichtsbeschwerden, die die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) gegen Oberbürgermeister Dieter Reiter, Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle sowie Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich eingereicht hatte. Die Stadt hatte im Rahmen der Kommunalwahl im März mit einer Allgemeinverfügung Lehrkräfte zur Auszählung der Briefwahl verpflichtet, nachdem zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt hatten.
Mit ihrer Allgemeinverfügung habe die Stadt, so die Regierung von Oberbayern, weder gegen ihre Fürsorgepflicht noch gegen das Übermaßverbot verstoßen. Auch der Vorwurf unzureichender Schutzmaßnahmen sei nicht gerechtfertigt.
Mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Kommunalwahl habe der Allgemeinverfügung ein legitimes Gemeinwohlinteresse zugrunde gelegen. Corona-Risikogruppen seien im Hinblick auf eine Tätigkeit als Briefwahlvorstand von der Stadt als nicht dienstfähig angesehen worden und damit auch von der Allgemeinverfügung nicht umfasst gewesen. Weiter stellt die Regierung von Oberbayern fest: „Soweit die angebotenen Schutzmittel trotz entsprechender Hinweise in den Räumlichkeiten von einzelnen Wahlhelfern nicht in Anspruch genommen beziehungsweise die möglichen Abstände nicht eingehalten wurden, handelt es sich nicht um ein Fehlverhalten des Dienstherrn.“