Fahrtrichtung der Rolltreppen nach dem echten Bedarf ausrichten
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 10.6.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem oben genannten Antrag bitten Sie um Prüfung, ob bei den Rolltreppen im Stadtgebiet München die Nachrüstung eines Schalters an den beiden Lichtzeichensäulen möglich ist, um die Fahrtrichtung der Rolltreppen nach dem echten Bedarf ausrichten zu können. Neuanschaffungen von Rolltreppen sollen mit diesem System von Beginn an ausgestattet sein.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Stellungnahme gebetene Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) teilte Folgendes mit:
„Wir verweisen hierbei auf den Antrag Nr. 14-20/A 05900. Die Stellungnahme im Rahmen des Antwortschreibens vom 29.1.2020 bleibt unverändert gültig.
Darüber hinaus nehmen wir wie folgt Stellung:
Wechselrolltreppen ermöglichen die Richtungsumkehr aus Sicherheitsgründen nur, wenn sie unbesetzt sind. In diesem Fall bremsen sie automatisch bis zum Stillstand.
Eine automatische Voreinstellung in Richtung Hauptfußgängervekehrsfluss findet nicht statt.
Der angesprochene Bedarfsschalter würde somit – aus genannten Sicherheitsgründen – keinerlei Veränderung bringen. Die Fahrtrichtung bliebe solange unverändert, bis die Fahrtreppe unbesetzt wäre. Darüber hinaus würde ein Stehen auf der Platte am Ende der Fahrtreppe zu einer zusätzlichen Kollisionsgefahr mit den auf der Treppe fahrenden Personen führen.
Wir bitten daher um Verständnis, dass die bisherige bewährte Technik beibehalten wird, da so die Sicherheit der Fahrgäste als oberstes Ziel gewährleistet ist.“Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag dennoch zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.