Gehörlose Sportler unterstützen II 100 Jahre Gehörlosensportverein GSV München von 1924 e.V. feiern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 22.10.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährten Fristverlängerungen bedanken wir uns.
In Ihrem Antrag baten Sie um finanzielle und logistische Unterstützung des Gehörlosensportvereins GSV München von 1924 e.V. bei der Organisation und Ausrichtung eines großen Deutschen Gehörlosensportfests anlässlich des 100. Vereinsjubiläums.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Nach Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden des GSV München von 1924 e.V., Herrn Andreas Mühlbauer-Füll, hat der Verein beschlossen, sich nicht um die Ausrichtung des Deutschen Gehörlosen Sportfestes 2024 zu bewerben.
Alternativ wird vielleicht eine internationale Meisterschaft (Champions League bzw. Europacup) durch den Verein in Erwägung gezogen. Dies muss noch mit den zuständigen Internationalen Verbänden besprochen werden.
Das Sportamt des Referats für Bildung und Sport steht weiterhin in engem Kontakt mit dem Verein und unterstützt diesen gerne.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist und bedanken uns herzlich für Ihr Engagement für den Sport in München.