Kein muslimisches Fastenbrechen auf der Theresienwiese!
Antrag damaliger Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 31.1.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine bereits abgeschlossene Angelegenheit handelt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Mit o. g. Antrag forderten Sie einen Beschluss des Stadtrats, dass am 23. Mai 2020, dem Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan, kein öffentliches Fastenbrechen auf der Theresienwiese stattfindet.
Zum Zeitpunkt des auch als Zuckerfest bekannten islamischen Fastenbrechens im Mai waren im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland Großveranstaltungen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Daher konnte auch die in München geplante Veranstaltung nicht stattfinden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.