Verkehrswendereferat statt Papiertiger II: Mobilität im Mobilitätsreferat vorbildlich organisieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 24.1.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Sie haben am 24.01.2020 beantragt:
„Das Mobilitätsreferat organisiert seine eigene Mobilität in vorbildlicher, nachhaltiger und effizienter Weise. Dazu gehören die Wege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von und zur Arbeit, die dienstlichen Wege, die Ver-, Entsorgung und Logistik sowie die Wege der Bürgerinnen und Bürger und Kundinnen und Kunden ins Referat.
Dazu wird bei der Auswahl und Bereitstellung des Bürogebäudes möglichst auf Folgendes geachtet:
(1) Sehr gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV (Schiene). (2) Ausreichend hochwertige, überdachte und an Bügel absperrbare Fahrradabstellanlagen in unmittelbarer Nähe der Eingänge, evtl. Doppelstock- parker. Pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter gibt es einen entsprechenden Abstellplatz.
(3) Sehr gute absolut barrierefreie und behindertengerechte fußläufige Erreichbarkeit in unmittelbarer Nähe des Bürostandorts sowie im Gebäude. (4) Soweit motorisierte Dienstfahrzeuge notwendig sind, sind sie aus- nahmslos mit emissionsfreiem Antrieb bereitzustellen. Vorzusehen sind ebenso ausreichend Lademöglichkeiten an den Stellplätzen. (5) Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad kommen, werden ausreichend Dusch- und Umkleidemöglichkeiten vorgesehen, außerdem die Möglichkeit in einer eigenen kleinen Werkstatt kleinere Reparaturen vor Ort selbst durchzuführen.
Das Mobilitätsreferat entwickelt und betreibt diese und weitere Maßnahmen im Rahmen eines eigenen Betrieblichen Mobilitätsmanagements.“Zu Ihrem Antrag vom 24.01.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V16856) zur Gründung des Mobilitätsreferats zum 01.01.2021 wurde das Kommunalreferat (KR) beauftragt, auf Basis der vom Stadtrat mit Beschluss vom 19.02.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17113) genehmigten 400VZÄ-Prognose zum Startzeitpunkt des neuen Referats einen Standort mit etwa 530 Arbeitsplätzen bereitzustellen.
Nach aktuellen Planungen kann das Mobilitätsreferat ab Anfang 2021 voraussichtlich auf absehbare Zeit im angemieteten Verwaltungsgebäude Implerstraße 7 - 9 mit 300 Arbeitsplätzen angesiedelt werden. Die hierfür erforderliche Mietvertragsverlängerung wird gerade in der finalen Phase verhandelt. Etwaige zusätzlich benötigte Arbeitsplätze werden sukzessive (bedarfsorientiert) in einem benachbarten Bürogebäude bereitgestellt. Die baulichen Gegebenheiten der zur Verfügung stehenden Mietobjekte können immer nur in enger Abstimmung mit den jeweiligen Vermietern entsprechend den Nutzerbedürfnissen des neuen Referates sowie einer umfassenden Prüfung der wirtschaftlichen und baulichen Umsetzbarkeit angepasst werden.
Mit Bezugsfertigkeit des ursprünglich als „Rathaus der Mobilität“ geplanten Neubauvorhabens wird die Gesamtverlagerung des Mobilitätsreferats in die Westendstraße/Ecke LudwigshafenerStraße voraussichtlich 2027 angestrebt.
Zu (1) und (3) – Erreichbarkeit/Barrierefreiheit
Die beiden zentrumsnahen Gebäude in der Implerstraße verfügen über ausgezeichnete Anbindungen an das ÖPNV-Netz (Linien U3/U6 ab „Poccistraße“ ca. 190 Meter/3 Minuten Fußweg). Beide Gebäude sind bereits entsprechend den städtischen Anforderungen hergerichtet. Die grundlegenden Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in den Anwesen erfüllt.
Bei dem geplanten Neubauvorhaben ist ebenfalls eine sehr gute Anbindung durch den ÖPNV (Linien U4/U5 ab „Westendstraße“ ca. 500 Meter/7Minuten Fußweg) gegeben. Das KR wurde vom Stadtrat beauftragt, bei allen künftigen Verwaltungsneubauten neue, nonterritoriale Büroraumkonzepte umzusetzen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 15182), so auch bei dem geplanten Neubau. Die Einhaltung des Standards zur Barrierefreiheit wird in allen baurechtlichen Anforderungen, insbesondere für einen barrierefreien Zugang zur Mietfläche bzw. einer barrierefreien Nutzbarkeit der Mietfläche durch eine maximale Umsetzung der DIN 18040 erfolgen. Dies wird im stadteigenen Neubau uneingeschränkt erfolgen können.Zu (2) – Fahrradabstellanlagen
Am 25.07.2012 hat die Landeshauptstadt München eine Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) erlassen, die am 01.01.2013 in Kraft trat. Bei Bauvorhaben, die seit diesem Zeitpunkt zur Genehmigung eingereicht werden, muss die nach Satzung festgelegte Mindestanzahl an Fahrradabstellplätzen (je nach Nutzungsart) mit dem Bauantrag nachgewiesen werden. Die Herstellungspflicht gilt für alle Neubauten, für An- und Umbauten und für Nutzungsänderungen, wenn durch die Änderung zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder erforderlich werden. Die Satzung lässt bei nachvollziehbarer Begründung auch Spielräume zu, wenn für ein Vorhaben weniger oder mehr Fahrradabstellplätze erforderlich sind.
Im Anwesen Implerstraße 7 - 9 sind aktuell keine überdachten Fahrradabstellplätze vorhanden. Im Rahmen der Vertragsverlängerung werden im Innenhof 64 überdachte Fahrradabstellplätze durch den Vermieter errichtet. Dies entspricht den Vorgaben der FabS.
Für das Neubauvorhaben Westendstraße/Ecke Ludwigshafener Straße regelt die FabS ebenfalls die rechtlichen Grundlagen und die Anforderungen für die Errichtung einer ausreichenden Anzahl an Fahrradabstellplätzen (vgl. FabS-Anlage: Büro, Verwaltung = 1 Abstellplatz je 120 m² anzurechnende Nutzfläche/mit erheblichem Besucherverkehr = 1 Abstellplatz je 90m² anzurechnende Nutzfläche). Die Vorgaben der FabS werden umgesetzt.
Zu (4) – Ladeinfrastruktur
Ladestationen für Dienstfahrzeuge sind an beiden Verwaltungsstandorten der Implerstraße aktuell noch nicht vorhanden. Neben einer Erhebung der jeweiligen objekt- und ortsspezifischen Bedingungen und Erfordernisse bzgl. der Standorteignung für die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, setzt die Errichtung von Ladestationen auch die Zustimmung der jeweiligen Vermieter voraus (dies wäre grds. auch bei Neuanmietungen der Fall). Diese steht in Aussicht. Im Rahmen der Vertragsverlängerung sollen Ladestationen in Zusammenarbeit mit der SWM GmbH im Anwesen Implerstraße 7 - 9 errichtet werden.
Der Ausbau bzw. die Schaffung von Lademöglichkeiten in bedarfsgerechter Anzahl (bei Anschaffung von dienstlichen Elektrofahrzeugen) lässt sich in einem Neubauvorhaben vergleichsweise einfacher und vorausschauender planen. Das KR wird bei der Ausführungsplanung zum Neubauvorhaben Westendstraße/Ecke Ludwigshafener Straße die Bereitstellung ausreichender Lademöglichkeiten an den Stellplätzen berücksichtigen.Zu (5) – Dusch- und Umkleidemöglichkeiten, kleine Werkstatt Bisher sind in beiden Anwesen der Implerstraße keine Duschen und Umkleiden vorhanden. Im Falle einer Mietvertragsverlängerung werden durch den Vermieter Duschen mit Umkleiden errichtet.
Es steht dem flächennutzenden Referat frei, innerhalb der ihm auf Basis der genehmigten Arbeitsplätze zugewiesenen Flächen seine Bedürfnisse umzusetzen. Durch die Nichtanerkennung von Sonderbedarfen können dem Referat jedoch keine zusätzlichen Flächen zugewiesen werden. Ebenso verhält es sich mit nicht genehmigungsfähigen Bedarfen wie beispielsweise kleinen (Fahrrad-)Werkstätten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.