Der Feriensenat des Stadtrats hat in seiner heutigen Sitzung zehn Stellen für den Vollzug des Masernschutzgesetzes beim Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) genehmigt. Ziel des Gesetzes ist es, einen besseren individuellen Schutz, insbesondere von vulnerablen Personengruppen, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen.
Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs: „Masern sind eben keine harmlose Kinderkrankheit, sondern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten mit oft schweren bis hin zu tödlichen Verläufen, oft mit Folgeerkrankungen. Besonders besorgt mich die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen: Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfälle. Nur wenn wir die Impfquoten steigern und eine Immunität von mindestens 95 Prozent erreichen, können die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung gestoppt und die Masern sogar komplett ausgerottet werden. Das neue Masernschutzgesetz bietet jetzt endlich die Gelegenheit, hier einen entscheidenden Schritt weiterzukommen. Ich danke dem Stadtrat für die Genehmigung der dafür nötigen Stellen für das Gesundheitsamt“.
Seit dem 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Es sieht unter anderem eine Nachweispflicht über einen bestehenden Masernschutz für Personen vor, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind oder betreut werden. Mit diesen Regelungen sind für das RGU ab dem 1. März 2020 neue Pflichtaufgaben hinzugekommen. Die Nachweise über ausreichenden Impfschutz für Kinder und Personal in Kitas und Schulen sowie Heimen und Kliniken müssen überprüft werden. Bei einer Impfverweigerung gehören auch Bußgeldverfahren mit dazu.