Sicherheit vor COVID 19 in den Münchner Bürgerbüros
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Fabian Ewald, Jens Luther und Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion) vom 4.6.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 4.6.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Die Bürgerbüros und auch das Kreisverwaltungsreferat selbst sind wieder für den Parteiverkehr geöffnet. Dies ist für viele Münchnerinnen und Münchner eine Erleichterung. Diese Wiederöffnung muss aber den größtmöglichen Schutz für die Besucherinnen und Besucher, wie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten.
Gerade die Arbeit an den einzelnen Tischen bedeutet zur Einhaltung des Mindestabstands oft eine große Herausforderung für beide Seiten. Aus diesem Grunde sollten auch Plexiglasscheiben errichtet werden, um einen adäquaten Schutz vor COVID 19 zu gewährleisten. Dies ist leider, zumindest im Bürgerbüro am Orleansplatz, bis heute nicht geschehen. Da der Schutz der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der Bürgerinnen und Bürger für uns höchste Priorität hat, fragen wir den Herrn Oberbürgermeister:“
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt zu Ihrer Anfrage im Auftrag des Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Sind nach einmonatiger Öffnung der Bürgerbüros keine Schutzscheiben vorhanden?
Antwort:
In den meisten Bürgerbüros wurden nach genauer Überprüfung der räumlichen Situationen keine Schutzscheiben installiert, da der Mindestabstand von 1,50 Metern sowohl zwischen den Arbeitsplätzen als auch im Kundenkontakt eingehalten werden kann. Punktuell werden an einzelnen Arbeitsplätzen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Spuckschutzscheiben angebracht. Dies trifft vor allem im Bürgerbüro Leonrodstraße zu.
Im Falle des Bürgerbüros am Orleansplatz konnten kurzfristige räumliche Erweiterungen durchgeführt werden, so dass auch hier die Abstände gewahrt werden können.
Hinsichtlich der coronabedingten Schutzmaßnahmen halten wir uns an die Entscheidung im Stab für außerordentliche Ereignisse (SAE), die auf derEinschätzung des betriebsärztlichen Dienstes basiert. Diese heben die Minimierung persönlicher Kontakte, die Beachtung der Hygieneregeln und die Einhaltung des Mindestabstands als vornehmliche Maßnahme zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit COVID-19 hervor.
Demnach ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern ausreichend, um wirksam vor Infektionen zu schützen. Besondere Schutzmaßnahmen – hierzu gehören auch Schutzscheiben – sind stadtweit nur dort vorgesehen, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern auch nach Ergreifung aller möglichen persönlichen und organisatorischen Maßnahmen nicht gewahrt werden kann.
Frage 2:
Wann werden diese Schutzscheiben ggf. aufgerüstet?
Antwort:
Da der Mindestabstand eingehalten werden kann, ist die Aufrüstung von Schutzscheiben in der Regel in den Bürgerbüros nicht erforderlich. Derzeit läuft die Umsetzung von Schutzscheiben bei einzelnen Arbeitsplätzen, die jedoch bis zum Abschluss der Maßnahme nicht besetzt bzw. für den Parteiverkehr nicht freigegeben sind.
Frage 3:
Welche anderen Sicherheitsvorkehrungen werden für diese Übergangszeit geschaffen?
Antwort:
In den Gebäuden des Kreisverwaltungsreferats herrscht – ebenfalls entsprechend der Empfehlung des betriebsärztlichen Dienstes – grundsätzlich eine Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats haben mehrere waschbare Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt bekommen.
Darüber hinaus wurden die Prozesse zur Minimierung der persönlichen Kontakte angepasst, um die Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und Neuinfektionen zu vermeiden. Um die Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Gebäude und in den Wartebereichen steuern zu können, ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können im Vorfeld online, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden. Ein Einlass in die Dienststellen des Kreisverwaltungsreferats ist erst zehn Minuten vor dem Termin möglich. Die Servicepoints wurden geschlossen. Auf diese Weiselassen sich große Menschenansammlungen und unkontrollierter Parteiverkehr vermeiden.
Darüber hinaus wurden die Dienstleistungen, soweit möglich, auf ein schriftliches Verfahren umgestellt und der Ausbau von Online-Dienstleistungen wird mit Hochdruck weiter betrieben.
Wir hoffen, dass wir die Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten.