Weshalb sind die Klimaschutzziele der LH München noch nicht bei den Stadtwerken München angekommen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 30.1.2020
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Zunächst bitte ich die verspätete Beantwortung aufgrund der Corona-Pandemie zu entschuldigen.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Der Stadtrat hat in der Sitzung der Vollversammlung am 18. Dezember 2019 das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, im Benehmen mit allen Referaten und den städtischen Beteiligungsgesellschaften unter Einbindung der Öffentlichkeit einen Maßnahmenplan zu erstellen, der zum Ziel hat, München bereits bis 2035 zu einer klimaneutralen Stadt umzuge- stalten. Nach unserer Lesart muss das Maßnahmenpaket noch erarbeitet werden.
Das Ziel 2035 klimaneutral zu sein ist bereits fixiert.
Die SWM hingegen haben in zwei Pressemitteilungen vom 28.1.2020 erneut ihre Fernwärme-Vision beschrieben, wonach sie erst bis 2040 den Münchner Bedarf an Fernwärme CO2-neutral decken wollen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Referats für Arbeit und Wirtschaft wie folgt:
Frage 1:
Weshalb haben die SWM das Klimaschutzziel der LH München bis 2035 klimaneutral zu sein entgegen dem Stadtratsbeschluss vom 18.12.2019 noch nicht übernommen?
Antwort:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft teilt hierzu im Hinblick auf die von ihm betreuten Stadtwerke München GmbH (SWM) Folgendes mit:
„Im Bereich Strom soll die Klimaneutralität bereits vorher realisiert werden. Bis 2025 wollen die SWM so viel Ökostrom in eigenen Anlagen er-zeugen, wie ganz München verbraucht. Im Jahr 2008 wurde dazu die Ausbauoffensive Erneuerbaren Energien gestartet.
Der Stadtrat hat den SWM das Ziel der Klimaneutralität vorgegeben. Der Stadtratsbeschluss ist den SWM übermittelt worden und ist diesen hinreichend bekannt.
Das Erreichen des Ziels der Klimaneutralität hängt bis 2035 im Bereich Fernwärme auch von vielen Faktoren ab, die nicht von den SWM beeinflussbar sind. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung von erheblichen finanziellen Mitteln durch Bund und Land für die nötigen Investitionen und den laufenden Aufwand, das zeitnahe Vorliegen von entsprechenden Genehmigungen, ein geeigneter regulatorischer Rahmen, die Akzeptanz der Bevölkerung im Hinblick auf notwendige Baumaßnahmen bis hin zur Bereitschaft von Immobilieneigentümern in gebotene technische Maßnahmen zu investieren.“
Frage 2:
Wurde der Stadtratsbeschluss inzwischen offiziell an die SWM Geschäftsführung übermittelt?
Antwort:
Ja, siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Was haben Sie als Mitglied des Aufsichtsrats der SWM unternommen, um die Klimaschutzziele der LH München auch bei den SWM zu setzen.
Antwort:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft teilt hierzu Folgendes mit:
„Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung der SWM. Zudem vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern gerichtlich und außergerichtlich. Der Aufsichtsrat wird über die Umsetzung der vom Stadtrat vorgegebenen Ziele laufend informiert. Zudem wird auch der Stadtrat im Rahmen des Berichts zum effektiven Leistungscontrolling über den Stand der Umsetzung der Klimaschutzziele turnusmäßig mit entsprechenden Beschlussvorlagen informiert.“
Frage 4:
Was hat die Umweltreferentin der LH München, ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der SWM, unternommen, um die Klimaschutzziele der LH München auch bei den SWM zu setzen.
Antwort:
Unmittelbar nach Beschluss der neuen Klimaschutzziele in der Vollversammlung vom 18.12.2019 habe ich alle Kolleginnen und Kollegen über die neue Beschlusslage informiert. Dabei habe ich auch die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen gebeten, für ihren Zuständigkeitsbereich und auch für die betreuten Beteiligungsgesellschaften zu prüfen, wie die neuen Zielsetzungen erreicht werden können und welche Maßnahmen und Finanzmittel dafür notwendig sind. Diese Fragen wurden in einer Sitzung des IHKM-Lenkungskreises am 29.1.2020 vertieft und alle Kolleginnen und Kollegen angehalten, für ihren Zuständigkeitsbereich inklusive der betreuten Beteiligungsgesellschaften die notwendigen Schritte in den zu entwickelnden Maßnahmenplan der Landeshauptstadt zur Erreichung der Klimaneutralität einzubringen und den ggf. notwendigen Ressourcenbedarf zum Haushalt anzumelden.
Frage 5:
Bekennen sich die anderen Beteiligungsgesellschaften der LH München inzwischen zu den Klimaschutzzielen der Stadt? In welcher Art und Weise wurde seit dem Stadtratsbeschluss vom 18.12.2019 darauf hingewirkt?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4.
Die Stadtverwaltung wurde mit der oben erwähnten Beschlussvorlage der Vollversammlung am 18.12.2019 beauftragt, einen Maßnahmenplan zur Klimaneutralität für die Stadtverwaltung bis 2030 bzw. für das Stadtgebiet München bis 2035 zu erarbeiten. In diesem Zuge erfolgt auch die Einbeziehung der städtischen Beteiligungsgesellschaften. Mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00561 habe ich den Stadtrat (Umweltausschuss 7.7.2020, Vollversammlung 22.7.2020) über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen informiert sowie die Finanzierung des im nächsten Schritt notwendigen Fachgutachtens zur Erstellung des Maßnahmenplans beantragt. Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie kann ich Ihnen versichern, dass die Stadtverwaltung das Ziel der Klimaneutralität konsequent verfolgt und zielstrebend an der Entwicklung des Maßnahmenplans arbeitet.