Dialog zwischen den Verkehrsteilnehmenden verbessern – Fahrradstraßen bekannt machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Renate Kürzdörfer, Bettina Messinger, Jens Röver, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 25.9.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hat die Aufklärung der Verkehrsteilnehmenden vor Ort über die Rechte und Pflichten in Fahrradstraßen durch die Stadtverwaltung zum Inhalt.
Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung und damit auch das sich hieraus ableitende Gesuch Ihrerseits ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 25.9.2019 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wie Sie in Ihrem Antrag richtig ausführen, unternimmt die Landeshauptstadt München bereits seit einiger Zeit große Anstrengungen, um den Verkehr stadt- und umweltfreundlicher zu bewältigen. Der Stadtrat hat 2009 den Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München gefasst, der einen umfangreichen Maßnahmenkatalog enthält. Hierzu zählt unter anderem die Einrichtung von Fahrradstraßen. Stand November 2019 wurden bereits 83 Fahrradstraßen umgesetzt, bis 2025 sollen es 100 werden. Hiermit ist München weiterhin führend in Deutschland.
Zur Information über die Rechte und Pflichten von Verkehrsteilnehmenden werden durch das Sachgebiet Radverkehr und Öffentlicher Raum der Abteilung Verkehrssicherheit und Mobilität des KVR bereits heute kontinuierlich unterschiedliche Aktionen und Veröffentlichungen speziell zum Thema Fahrradstraßen durchgeführt. Aufgrund der bereits hohen Anzahl von Fahrradstraßen in München versuchen wir mit dem Großteil der Aktivitäten einemöglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen (über die entsprechenden Webseiten, Social Media-Kanäle, u.ä.). Aber es werden auch im Rahmen von fokussierten Informationsveranstaltungen lokale Aktivitäten durchgeführt:
Im Oktober wurde beispielsweise eine entsprechende Informationsveranstaltung am Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz in der Isarvorstadt durchgeführt, bei der die wichtigsten Regeln einer Fahrradstraße mit allen verbundenen Rechten und Pflichten den Interessierten vor Ort mit verschiedenen Aktivitäten (kleine Quizveranstaltung, Gesprächsangebote mit KVR-Experten, Flyer, Give-Aways) nahe gebracht wurden. Die Auswahl der Örtlichkeit erfolgte aufgrund der Tatsache, dass um den Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz im Laufe dieses Jahres mehrere Fahrradstraßen umgesetzt wurden. Ähnliche Aktionen werden auch im nächsten Jahr in weiteren Münchner Bezirken angeboten werden, wobei die Auswahl der Veranstaltungsorte auch hier immer im Hinblick auf neu entstehende Fahrradstraßenverbindungen erfolgen soll.
Zusätzlich werden Anfang 2020 alle Fahrschulen in München mit entsprechendem Informationsmaterial (Poster, Flyer) ausgestattet, um Fahrneulingen, aber auch dem Lehrkörper, die wichtigsten Regeln sprichwörtlich an die Hand zu geben.
Wir folgen damit Ihrem Antrag gerne. Zugleich entspricht er unserer Zielsetzung im Bereich öffentlichkeitswirksamer Aktionen beim Thema Fahrradstraßen.
Im Übrigen bitten wir, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 14-20/A 05970 damit abschließend behandelt ist.