Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen für das III. Quartal 2020, die bis spätestens Montag, 17. August, zu entrichten sind. Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben.
Alternativ kann der Stadtkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Unter http://muenchen.de/sepa kann die Erteilung eines SE-PA-Lastschriftmandats ab sofort auch online erledigt werden.
Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.
Konten der Stadtkämmerei bei Geldinstituten in München
Postbank München
IBAN: DE78 7001 0080 0000 9198 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMMXXX
HypoVereinsbank München
IBAN: DE34 7002 0270 0000 0813 00
BIC: HYVEDEMMXXX