Windkraftanlage am Entsorgungspark Freimann – Antrag zur Vollversammlung am 17.6.2020
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 5.6.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie, die zweite Windkraftanlage am Entsorgungspark Freimann nicht zu errichten.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Das von den SWM vorgelegte Energiekonzept wurde bereits vom Stadtrat gebilligt. Mit dem Bau der Windkraftanlage am Entsorgungspark Freimann wird nun dieses Konzept umgesetzt. Das Vorhaben fällt daher nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Zu Ihrem Antrag nehmen die SWM wie folgt Stellung:
„Die SWM haben sich mit ihrer Ausbauoffensive Erneuerbare Energien zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 so viel Ökostrom in eigenen Anlagen zu erzeugen, wie ganz München verbraucht. Dabei haben Projekte in München und der Region klar Vorrang. Die Potenziale in der Region reichen nicht aus, um den Strombedarf einer Millionenstadt zu decken, deshalb sind auch Investitionen in anderen Regionen erforderlich. Dennoch sollten vorhandene Potenziale genutzt werden, wo immer dies wirtschaftlich möglich ist.
Die geplante Windkraftanlage auf der Deponie Freimann wird 7,1 Millionen kWh p.a. Strom produzieren. Damit können ca. 2.800 Münchner Haushalte versorgt werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die Auswirkungen auf das Ökosystem sowie auf Flora und Fauna intensiv geprüft. Nachhaltig negative Auswirkungen werden von der Windkraftanlage nicht ausgehen.Der Bau der Anlage im Rahmen der Ausbauoffensive Erneuerbare Energien ist eine sinnvolle Möglichkeit, regional vorhandenes Potenzial an Erneuerbarer Energie wirtschaftlich zu nutzen. Der Antrag ist daher abzulehnen.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.