Mehr Natur auf städtischen Plätzen
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Anja Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 28.2.2020
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 28.2.2020 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept für die Begrünung von Plätzen mit Bäumen gepaart mit Verdunstungszonen zu entwickeln und dabei verschiedenen Gestaltungskonzepte zu prüfen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten und teilen Ihnen Folgendes mit:
Am 29.7.2019 haben Stadträtin Dr. Evelyne Menges und Stadtrat Manuel Pretzl die vergleichbaren Anträge Nr. 14-20/A 05755 „Natur- und Klimaschutz in der Stadtplanung 1 - neue städtische Plätze naturnah gestalten“ und Nr. 14-20/A 05756 „Natur- und Klimaschutz in der Stadtplanung 2 - städtische Plätze aufwerten“ gestellt:
„Neue städtische Plätze werden künftig naturnah mit Bäumen und Blühwiesen geplant. Entstehen solche Freiflächen im Rahmen von Wettbewerben, werden entsprechende Vorgaben gemacht.“
und
„Die Verwaltung untersucht die städtischen Plätze und Freiflächen darauf, wo noch Bäume und Grünflächen entstehen können.“
Auf diese Anträge haben wir nach Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Referat für Gesundheit und Umwelt Folgendes geantwortet:
„Zu Ihrem Antrag ,Natur- und Klimaschutz in der Stadtplanung 1 - neue städtische Plätze naturnah gestalten‘ ist darzustellen, dass neue Plätze in der Regel im Zuge von städtebaulichen Entwicklungen entstehen. Die Rahmenbedingungen werden damit durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereits auf der Ebene von Bauleitplanverfahren festgelegt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt dazu Folgendes mit:,Die Gestaltung der Stadt und ihrer Plätze mit qualitätvollen Grün- und Freiflächen ist eine wichtige Aufgabe für die Stadt München, auch im Rahmen der Bauleitplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Grüne Infrastruktur, zum Beispiel in Form von Grünflächen, hat eine bedeutende Rolle als Träger ökologischer und klimatischer Funktionen und für die Stadtstruktur, das Stadt- und das Landschaftsbild sowie für die Erholungsfunktion für die Bewohnerinnen und Bewohner.
So wird im Rahmen von Bebauungsplänen mit Grünordnung ein Netzwerk aus verschiedenartigem öffentlichen und privaten Grün sowie Freiflächen festgesetzt. Dabei werden wertvolle bestehende Freiraumstrukturen, insbesondere auch Baumbestände so weit wie möglich berücksichtigt und erhalten. Darüber hinaus werden im Rahmen der Festsetzungen immer auch neue Freiflächen und Baumpflanzungen als wesentliche Elemente sowohl für die Gliederung und Gestaltung der Freiräume als auch für die Klimaanpassung vorgesehen. Ziel ist dabei, möglichst auch viele nicht unterbaute Bereiche für langlebige und nachhaltige Baumpflanzungen sichern zu können. In Einzelfällen können im Bebauungsplan neben der Festsetzung von intensiven Nutzungen auch Vorgaben zu extensiven Strukturen wie blütenreiche Wiesenflächen getroffen werden, insbesondere in größeren öffentlichen Räumen, die ausreichend Raum bieten. Ein Beispiel ist der Riemer Park.
In der Regel findet vor der Aufstellung eines Bebauungsplans ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb statt, dessen Ergebnis der weiterführenden Planung zugrunde gelegt wird. Bereits in diesem Verfahrensschritt – mit der Formulierung des Auslobungstextes – werden die freiräumlichen Anforderungen und Vorgaben zur Aufenthaltsqualität und Umsetzung von grüner Infrastruktur im Planungsgebiet formuliert, insbesondere in Form von öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen. Die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Freiräume obliegt schließlich der nachfolgenden Objektplanung, die dann Möglichkeiten zu einer naturnahen Gestaltung – auch auf Plätzen – prüfen und wahrnehmen kann.‘ Auf der Grundlage dieser Vorgaben konkretisiert das Baureferat die Gestaltung von neuen Plätzen im Rahmen der Projektplanung. Dabei wird grundsätzlich auf die Schaffung zahlreicher Baumstandorte bzw. den Erhalt bestehender Bäume abgezielt.
Dazu teilt das Referat für Gesundheit und Umwelt Folgendes mit:
,Insbesondere vor dem Hintergrund des sich verändernden Klimas und der damit nötigen Klimaanpassung in München (vgl. ,Maßnahmenkonzept Anpassung an den Klimawandel‘, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06819) erlangt die städtische Vegetation einschließlich ihrer Berücksichtigung bei derGestaltung städtischer Freiflächen eine gesteigerte Bedeutung. Sie kann durch ihre Verschattungs- und Verdunstungsleistungen selbst an heißen Sommertagen dazu beitragen, eine angenehme Aufenthaltsqualität zu erhalten. Vor allem Großbäume eignen sich dafür aufgrund ihres Kronenvolumens bzw. ihrer Blattoberflächen besonders gut. Eine Entsiegelung befestigter Flächen und dezentrale Regenwasserversickerung können außerdem Regenwasserabfluss nach Starkregenereignissen vermindern und ggf. in Kombination mit Regenwasserspeicherung zur Reduzierung innerstädtischer Hitzebelastungen beitragen.
Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an heißen Sommertagen sind folglich Maßnahmen wie die Pflanzung von Großbäumen sowie Entsiegelung äußerst wirksam, bei deren Umsetzung zur Gestaltung öffentlicher Plätze natürlich spezifische lokale Rahmenbedingungen und Erfordernisse berücksichtigt werden müssen.‘
So ist im Rahmen der Planungen des Baureferates eine Abwägung zu treffen zwischen der Bereitstellung möglichst großer unversiegelter Vegetationsflächen und anderen vielfältigen Nutzungen, welche befestigte und versiegelte Belagsflächen erforderlich machen. Befestigte, versiegelte Beläge sind grundsätzlich für Verkehrsflächen wie Radwege vorzusehen, aber auch für Fußgängerflächen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und der notwendigen Räumbarkeit im Winter. Der Wunsch nach Veranstaltungen, wie zum Beispiel Wochen- oder Christkindlmärkten, machen ebenfalls befestigte Flächen erforderlich.
Die tatsächlichen Nutzungen und Bedarfe für die jeweiligen zukünftigen neuen Plätze werden in der Regel in vorlaufenden Bürgerbeteiligungsverfahren unter Einbeziehung des örtlichen Bezirksausschusses geklärt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen fließen dann in die Auslobungen von nachfolgenden Gestaltungswettbewerben ein. Beispielsweise wurde so vorgegangen bei der Platzneugestaltung am Ackermannbogen. Als Bürgerbeteiligung wurde ein zweitägiger Workshop durchgeführt. Die Einbettung des Stadtplatzes in die angrenzenden Grünflächen, unter anderem die Wünsche nach Baumpflanzungen auf dem Platz und den Erhalt des bestehenden Großbaums sowie den Umgriff um den Bestandsbaum großzügig unversiegelt zu belassen (rd. 400 m²), wurde als Vorgabe im folgenden Wettbewerbsverfahren und schließlich auch in der Realisierung berücksichtigt. Ähnlich wurde bei der Gestaltung für den Bauhausplatz im Domagkpark vorgegangen, dessen zentrale Fläche als wassergebundene Decke, unversiegelt und mit 20 Großbäumen überstanden, realisiert wird und in einen naturnah gestalteten, ca. 44.000 m² großen neuen Park übergeht.Parks und Freiflächen, wie zum Beispiel der erwähnte Domagkpark, der Heckenstallerpark oder die Parkanlagen in Freiham, werden als annähernd komplett unversiegelte Flächen mit zahlreichen Bäumen, Wildblumen- und Liegewiesen ausgestattet. Bereits heute sind stadtweit rund 45 Prozent der Flächen in den öffentlichen Grünanlagen fast ausschließlich Habitate und Nahrungsquellen für die heimische Vogel- und Insektenwelt (30 Prozent Gehölzflächen, 15 Prozent artenreiche Blumenwiesen, 35 Prozent Rasen zur intensiven Erholungsnutzung, 20 Prozent sonstige Flächen wie Wege, Spielflächen und Gewässer). Dabei fördert das so mögliche Naturerleben in der Stadt die Aufenthaltsqualität in unseren Parks und Grünanlagen enorm.
Die Aufwertungsziele bei der Umgestaltung von bestehenden Plätzen im Sinne Ihres Antrages ,Natur- und Klimaschutz in der Stadtplanung 2 - städtische Plätze aufwerten‘ werden im Rahmen von standardmäßig durchzuführenden Bürgerbeteiligungsverfahren definiert (siehe Beschluss des Bauausschusses vom 08.10.2019 ,Fünf Plätze attraktiv neu gestalten‘, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15997). Dazu fertigt das Baureferat im Vorfeld Konzeptstudien zum jeweiligen Ort als Diskussionsgrundlage mit der Bürgerschaft an. Grundsätzlich werden im Rahmen dieser Studien bestehende Bäume und Vegetationsflächen als große Potentiale bewertet und Vorschläge für zusätzliche Baumpflanzungen und unversiegelte oder zu entsiegelnde Flächen gemacht (siehe zum Beispiel St.-Pauls-Platz, Umfeld Siegestor, Willibaldplatz). Ergebnis der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen ist schließlich regelmäßig der Wunsch nach einer hohen Qualität und Quantität an Grünausstattung. Dieser Wunsch fließt dann in das weitere Planungsverfahren ein.
Mit dem Beschluss des Bauausschusses vom 8.10.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15997) wurde auch die Untersuchung einer Aufwertung mit beschriebenem Bürgerbeteiligungsverfahren von fünf weiteren Plätzen auf den Weg gebracht:
- Barer Straße/Ecke Nordendstraße
- Esperantoplatz
- Europaplatz
- Lorettoplatz
- Bonner Platz
Zuletzt ist gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 5.11.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16321) beschlossen worden, das beschriebene Verfahren mit dem Ziel einer Umgestaltung und Aufwertung für den in Ihren Anträgen erwähnten Willy-Brandt-Platz anzuwenden.Darüber hinaus hat der Stadtrat am 4.2.2020 einen Beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16869) zur Erhebung und zukunftssicheren Entwicklung des Baumbestandes im öffentlichen Raum gefasst. Auf der Grundlage des Antrages von Bürgermeister Pretzl vom 4.12.2019 (Antrag Nr. 14-20/A 06330) hat dort das Baureferat vorgeschlagen, mit der Erhebung des Baumbestandes auch die systematische Untersuchung zu verbinden, wo im öffentlichen Raum Bäume ergänzt werden können. Das Gutachten soll insofern auch Aufwertungspotentiale für die Intensivierung des öffentlichen Grüns liefern.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.