Schulen bis Schuljahresbeginn für Homeschooling fit machen
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Rathaus Umschau 153 / 2020, veröffentlicht am 13.08.2020
Schulen bis Schuljahresbeginn für Homeschooling fit machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Fabian Ewald und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 31.7.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Zu Ihrem Antrag vom 31.07.2020 teilen wir Ihnen mit, dass sich Ihre Anliegen (Bereitstellung einsatzbereiter Endgeräte mit Kamera und Software sowie Breitbandanschluss von Schulen) in der Umsetzung befinden, da der Stadtrat hierzu den erforderlichen Handlungsrahmen durch bereits gefasste Beschlüsse schon geschaffen hat, die nun so zeitnah wie möglich vollzogen werden. Die Finanzierung ist ebenfalls bereits durch Beschlüsse des Stadtrates gesichert. Hier sind vor allem die Beschlüsse „Vorgezogener Maßnahmenkatalog für die Breitbandanbindung im Verwaltungsnetz der Münchner Schulen“ (Vollversammlung vom 29.04.2015, Sitzungsvorlage-Nr. 14-20/V 02219), „Breitbandanbindung für die Münchner Bildungseinrichtungen“ (Vollversammlung vom 20.07.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04539), „WLAN-Infrastruktur an Münchner Bildungseinrichtungen – Serviceentwicklung und -pilotierung an ausgewählten Schulen“ (Vollversammlung vom 24.10.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12770), „Basisinfrastruktur zur weiteren Digitalisierung der Münchner Bildungseinrichtungen“ (Vollversammlung vom 02.10.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16080), „Digitale Bildungsinfrastruktur an Münchner Bildungseinrichtungen“ (Vollversammlung vom 27.11.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16638) und „Digitale Bildungsinfrastruktur an Münchner Bildungseinrichtungen – Anmeldung der Mittel 2021 ff.“ (gemeinsame Sitzung des Bildungsausschusses mit dem IT-Ausschuss vom 01.07.2020, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00531) zu nennen. Deshalb erfolgt eine Beantwortung auf diesem Wege.
Zu Ihrem Antrag, die „Schulen bis Schuljahresbeginn für Homeschooling fit [zu] machen“ kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Covid-19-bedingten Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben die Dringlichkeit der Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur im Bildungsbereich offengelegt. Im Auftrag des RBS arbeitet die LHM Services GmbH dementsprechend mit Hochdruck daran, einen industrienahen Standard an IT- und Telekommunikationsleistungen an den Münchner Bildungseinrichtungen zu etablieren. Aufbauend auf der breitbandigen Internetanbindung werden eine zentrale Rechenzentrumsinfrastruktur aufgebaut und alle Schulen flächendeckend mit WLAN ausgeleuchtet.Lehrkräfte werden zudem für das orts- und zeitunabhängige Arbeiten mit persönlichen mobilen Endgeräten ausgestattet. Die Umsetzung und Meilensteinplanung hierzu ist in der Beschlussvorlage „Digitale Bildungsinfrastruktur an Münchner Bildungseinrichtungen – Anmeldung der Mittel 2021 ff.“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00531), die am 1. Juli 2020 in der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses mit dem IT-Ausschuss einstimmig beschlossen wurde, dargestellt. Demnach erfolgt die Pilotierung der neuen digitalen Bildungsinfrastruktur an den Bildungseinrichtungen ab dem vierten Quartal 2020. Der Rollout startet ab dem zweiten Quartal 2021.
Durch die Covid-19-bedingten Einschränkungen des regulären Schulunterrichts war nun allerdings auch eine kurzfristige Antwort auf die veränderten Rahmenbedingungen erforderlich. Um die Arbeitsfähigkeit der Schulen in dieser Ausnahmesituation sicherzustellen, haben das RBS und die LHM Services GmbH kurzfristig ein erweitertes Service- und Unterstützungsangebot zur Verfügung gestellt. Die Lernplattform Microsoft Teams for Education wurde für den virtuellen Unterricht bereitgestellt. Das Tool ermöglicht insbesondere die Organisation virtueller Klassenräume, den Dokumentenaustausch und die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Flankiert wird die Bereitstellung durch einen wirksam konzipierten Service und die zielgerichtete Anwenderqualifizierung. Insgesamt haben etwa 200 Schulen das Angebot in Anspruch genommen (das Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium hat das Tool bisher nicht beantragt), über 110.000 Accounts wurden angelegt und (service-)technisch betreut. 300 Schulungsteilnehmende aus 150 Schulen wurden an 50 Schulungsterminen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult. Bezüglich der landesweiten Umsetzung konnte die LHM Services GmbH darüber hinaus das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beratend unterstützen.
Gleichzeitig sind die infrastrukturellen Voraussetzungen (zum Beispiel WLAN-Ausleuchtung) und die funktionalen Rahmenbedingungen (zum
Beispiel Kameras) aktuell noch nicht flächendeckend gegeben. Während die beruflichen Schulen weitgehend umfänglich mit WLAN ausgestattet sind, ist das M-WLAN an den allgemeinbildenden Schulen nur in geringem Umfang ausgebaut. Das Pilotprojekt der LHM Services GmbH – gemäß Beschluss „WLAN-Infrastruktur an Münchner Bildungseinrichtungen – Serviceentwicklung und -pilotierung an ausgewählten Schulen“ (Vollversammlung vom 24.10.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12770) – mit dem Ziel der Vollausleuchtung von zehn Schulen ist hierbei weitgehend abgeschlossen. Ab Oktober diesen Jahres erfolgt die nächste Ausbaustufe des „m-bildung WLAN“ an weiteren ausgewählten pädagogischen Einrichtungenan verschiedenen Campusstandorten im Stadtgebiet. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Pilotierung und abhängig von den baulichen Voraussetzungen werden die Einrichtungen dann entsprechend flächendeckend mit dem „m-bildung WLAN“ ausgeleuchtet. Dieser Schritt ist eine wichtige Voraussetzung für die Implementierung der neuen pädagogischen IT an den Bildungseinrichtungen.
Bis dahin sind das RBS und die LHM Services GmbH stets um schulbezogene Zwischenlösungen bemüht. Aktuell wird zum Beispiel geprüft, ob und unter welchen insbesondere wirtschaftlichen Gesichtspunkten mobile WLAN-Router eingesetzt werden können.
Bezüglich der für den virtuellen Unterricht vorteilhaften Kamerafunktion der Endgeräte erschwert aus heutiger Perspektive die in der Vergangenheit getroffene Entscheidung, insbesondere aus Datenschutzgründen auf integrierte Kameras zu verzichten, die Umsetzung des Homeschoolings. Diese Entscheidung wurde mittlerweile aufgehoben. Dennoch ist die Nutzung der bestehenden Geräte (ohne Kamera) entsprechend des Lifecycle-Managements erforderlich. Bezüglich externer Kameras und Headsets erschweren die Covid-19-bedingten Lieferengpässe die Situation. Die LHM Services GmbH ist hier bestrebt, den Schulen im Rahmen der Beschaffungsmöglichkeiten zeitnah Kameras und Headsets in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit können Tablets und Dokumentenkameras als alternative Möglichkeiten zur Bildübertragung in Kombination mit MS Teams for Education genutzt werden. Entsprechende Anleitungen hat die LHM-S bereits im Mai 2020 zur Verfügung gestellt. Insofern sollte der virtuelle Unterricht an allen Schulen mit den bestehenden pädagogischen Rechnern und den externen Kameras und Headsets möglich sein. Die LHM Services GmbH stellt den Schulen hierfür MS Teams for Education und die begleitenden Services auch im Schuljahr 20/21 zur Verfügung. Vorbehaltlich nicht auszuschließender Veränderungen in Bezug auf die Vorgaben der Datenschutzbehörden soll das Tool bis zur Bereitstellung der dauerhaften und passgenauen Kommunikations- und Kollaborationsplattform durch die LHM Services GmbH genutzt werden können.
Abbildung 1: Anzahl an Schulen, die MS Teams for Education nutzen; differenziert nach Schularten
Abbildung 2: Prozentualer Anteil der Schulen, die MS Teams for Education nutzen; differenziert nach Schularten
Damit darüber hinaus alle Schülerinnen und Schüler am virtuellen Unterricht teilnehmen können, hat die LHM Services GmbH im Auftrag des RBS zudem 6.000 mobile Endgeräte, zum Teil mit SIM-Karte, zur Ausleihe für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, die zuhause nicht über eine ausreichende IT-Ausstattung verfügen, beschafft. Mindestens weitere 2.000 Endgeräte sind vorgesehen. Die Geräte werden durch das „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) vollständig refinanziert.
Abbildung 3: Zeitschiene zur Unterstützung der Münchner Bildungseinrichtungen in der Covid-19-bedingten Ausnahmesituation
Die neue IT-Infrastruktur der Schulen erfordert die Erschließung der Schulen mit einer hohen Bandbreite (i.d.R. Glasfaseranschluss). Der überwiegende Teil der Schulen ist bereits erschlossen. Die restlichen Standorte sollen bis Ende 2021 folgen. Eine Beschleunigung ist vor dem Hintergrund aufwendiger Grabungsarbeiten kurzfristig jedoch leider nicht möglich. Im Einzelnen stellt sich die Glasfasererschließung wie folgt dar:
Mit Stand 31.07.2020 verfügen alle Beruflichen Schulen, Gymnasien und Realschulen über eine Breitbandanbindung (100%). Ebenso verfügen 181 von 216 Grund-/Mittel-/Förderschulstandorten über eine Breitbandanbindung (84%). Von den noch fehlenden 35 Grund-/Mittel-/Förderschulen können in 2020 voraussichtlich noch 20 Schulen breitbandig angebunden werden. Insgesamt verfügen damit 96% der Schulen über eine Breitband- anbindung. Die restlichen Schulen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 – und damit früher als geplant – angebunden (hierzu gehört auch die Mittelschule Inzeller Weg).
Erläuterungen zur Tabelle:
Die Spalte „Anzahl“ stellt die Gesamtzahl der für das Projekt erfassten Einrichtungen dar.
Die Spalte „Breitbandanschluss“ zeigt die Zahl der Einrichtungen, die mit mindestens 100 Mbit/s im Verwaltungsnetz und mit mindestens 1 Gbit/s im Pädagogischen Netz angeschlossen sind.
Die Breitbandanbindung der Beruflichen Schulen, Gymnasien und Realschulen erfolgte größtenteils bereits im Rahmen des Stadtratsbeschlusses „Vorgezogener Maßnahmenkatalog für die Breitbandanbindung im Verwaltungsnetz der Münchner Schulen“ (Sitzungsvorlage-Nr. 14-20/V 02219 vom 15.04.2015) oder erfolgt im Zug von Neubaumaßnahmen oder Sanierungen.
Die oben genannten Zahlen enthalten auch Filialstandorte. Neubauprojekte sind nicht enthalten, da diese ihren Breitbandanschluss im Rahmen des Neubaus erhalten.
Derzeit kommt es coronabedingt zu Verzögerungen bei den Bau-/Grabungsarbeiten für die Hausanschlüsse und durch einzelne Lieferengpässe bei bestimmten IT-Komponenten.
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.07.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04539) sind alle Münchner Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum 28.02.2022 anzubinden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kann dieser Termin trotz coronabedingter Verzögerungen eingehalten werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.